Beiträge von Animari

    Mumienstunden hört sich witzig an😂

    Ich finde, dass so eine Aussage seitens einer SL absolut unangemessen und unprofessionell ist. Ich, als eher jüngere Lehrkraft finde daran absolut nichts witzig, eher empfinde ich Fremdscham. Und nein ich gehe zum Lachen nicht in den Keller und kann auch gut und gerne über mich selbst lachen.

    Genauso unangebracht finde ich die Aussage, dass du nicht mehr ganz den Durchblick hättest, besonders zu Eltern… 🫢

    Es gab natürlich schon Situationen im Kollegium, wo sich zeigte, dass einige ältere Kolleg:Innen weniger Innovationsbereitschaft zeigten, als die jüngeren. Besonders im Hinblick auf Digitalisierung etc. Was ich persönlich absolut nachvollziehen kann.

    Jemanden deshalb abschätzig zu behandeln, wäre in meinem Kollegium niemandem in den Sinn gekommen.


    Das sind beides Punkte, die ich im direkten Gespräch mit der SL äußern würde.

    Beim Wandern und Bowling schließe ich mich den anderen an.

    Ich finde es sinnvoll, dass Jahrgangsteams einen Ordner bereitstellen, wo Material für Vertretungsstunden abgelegt wird. Wiederholungsaufgaben Mathe, Leseverstehensaufgaben, ganz egal. Reicht ja, wenn jeder da 3-4 Arbeitsblätter ablegt.

    Wenn’s langfristig ist, muss man halt irgendwie weiterarbeiten.

    Ich finde es persönlich auch furchtbar, dass Vertretungsstunden häufig reine Beschäftigungstherapie darstellen…

    Ich habe gerade eine Versetzung aufgrund einer A13 Beförderung an einer anderen Schule bekommen und hatte parallel zur Bewerbung einen regulären Versetzungsantrag gestellt. Nachdem die Bewerbung nun erfolgreich war, hat mich das Versetzungsbüro kontaktiert, ob ich meinen Versetzungsantrag trotz erfolgter Versetzung aufrechterhalten oder zurückziehen möchte.

    Ich dachte, der Antrag muss 5 Jahre lang JEDES Jahr gestellt werden, damit nach 5 Jahren eine automatische Freigabe Pflicht ist. Ist es nicht so?

    Ne der muss nicht jedes Jahr gestellt werden. Der erste Antrag zählt. Es kann also wirklich sein, dass er die Freigabe nicht benötigt. Eine reguläre Versetzung kann jedoch schwierig sein, wenn dein Mann eine Beförderungsstelle hat.

    Weil die Stellen formal nach dem Prinzip der Bestenauslese vergeben werden.

    Es kann sein, dass sie die favorisierte Bewerberin ihrer Schulleitung war, das bedeutet aber nicht, dass sie für die Person vorgesehen geschweige denn versprochen ist. Letztlich können wir nicht (und auch niemand anderes) beurteilen, welche Person objektiv besser ist, da zwei unterschiedliche SL bewertet haben.

    Pauschal davon auszugehen, dass man selbst die Stelle hätte bekommen müssen und die Mitbewerberin etwas abwertend darzustellen, halte ich für nicht sehr erwachsen…

    Okay. Ich denke ein direkter Vergleich ist kaum möglich. Wir werden es nicht herausfinden, ob sie nicht doch einfach besser ist als du. Es liest sich so, als ob du das komplett in Frage stellst. Sich eine Schule, an der man sich bewirbt, vorher anzusehen und Gespräche zu führen, ist tatsächlich der absolut normale und vernünftige Weg. Deine eigene SL wusste dementsprechend ja Bescheid, dass es einen externen Bewerber gibt.

    Du kannst ja erstmal nicht die Gültigkeit ihrer Beurteilung anfechten sondern Widerspruch gegen das Verfahren einlegen, wobei es da offensichtlich keine Fehler gab und ggf. gegen deine eigene Beurteilung widersprechen, allerdings hätte man das nach Bekanntgabe machen sollen. Ich denke, es wäre nervenaufreibend, teuer und nicht erfolgversprechend Rechtsschutz zu beantragen.

    Es ist bitter, aber du musst mit der Kollegin a) noch zusammen arbeiten und b) würde dich diese Missgunst wie eine schlechte Verliererin aussehen lassen…

    Trag es mit Fassung… vielleicht ergibt sich demnächst etwas gleichwertiges/besseres.

    Ich kann deinen Frust verstehen, aber mal im Ernst. Die Kollegin ist von der Schulleitung beurteilt worden, die sie verlassen möchte. Warum sollte die SL sie so gut bewerten, wenn sie es nicht ist?

    Ich frage mich auch, woher dir bekannt ist, dass die Person sich auf alle A13 Stellen beworben hat…

    Wie gesagt, kann ich den Frust verstehen, aber wahrscheinlich war sie unter objektiven Gesichtspunkten einfach besser.

    Deine SL hätte auch mal bei der BezReg anfragen können, ob es externe Bewerber:innen gibt. Wenn die SL mit den Dezernenten gut kann, wird sie es inoffiziell erfahren. Dann hätte Sie dir vielleicht in der ein oder anderen Kategorie die fünf Punkte gegeben.

    Das Gebot 5 Punkte zu vermeiden ist tatsächlich ein Gebot und kein Verbot. Wenn die Punkte durch außergewöhnliche Leistungen und Engagement begründet werden, ist das durchaus möglich.

    Vielleicht wusste deine SL aber auch von der anderen Kandidatin und wollte sie vielleicht sogar gerne haben 🤷‍♀️

    Es sind ganz viele Stellen an den Grundschulen für SEK I oder II Lehrkräfte geöffnet. Dazu gibt es noch die vielen Vorgriffsstellen, mit denen du als Gymnasiallehrer verpflichtet wirst fünf (?) Jahre an einer GS zu arbeiten. In dem Zusammenhang kannst du (meiner Meinung nach recht einfach) das entsprechende Lehramt erwerben und in diesem verbleiben. Ja Grundschullehrer bekommen 2026 auch A13. Es bleibt aber der Unterschied in den Laufbahngruppen. 2.1 GS und SEK I gehobener Dienst

    Laufbahngruppe 2.2 SEK II höherer Dienst.

    Solltest du nach einigen Jahren doch keine Lust mehr auf Grundschulkinder haben, wird es mitunter schwierig. Du kannst dann nur über Oliver am Verfahren für Laufbahnwechsler teilnehmen.


    Dieser Ablauf gilt ausdrücklich nicht für die Vorgriffsstellen, daher würde ich dir eine solche empfehlen.

    Der zweite Konrektor war mir bis gerade kein Begriff, mit Realschulen habe ich nicht wirklich viele Erfahrungen.


    Ist es absehbar, dass ein Mitglied der Schulleitung pensioniert wird oder anderweitig die Schule verlässt? Kommt es für dich auch in Frage, an einer anderen Schule ein Leitungsamt zu übernehmen? Wenn 91, dein Geburtsjahr ist, erfüllst du dann die dienstrechtlichen Voraussetzungen?


    Grundsätzlich findest du auf der Seite deiner Bezirksregierung verschiedene Fortbildungsmaßnahmen. Darunter sind auch Qualifikationsmaßnahmen für Leitungsaufgaben.

    Der zuständige Sachbearbeiter sagte, dass die Versetzung und Besetzung formal sehr zügig nach Ablauf der Frist erfolgt, wobei evtl. eine Rückabordnung an meine jetzige Schule erfolgt.

    In der Zusage der Bez Reg steht:

    Ich beabsichtige die Stelle zum nächst möglichen Zeitpunkt mit Ihnen zu besetzen, sofern nicht ein Mitbewerber gerichtlichen Rechtsschutz beantragt.


    Ich weiß dass die Möglichkeit grundsätzlich besteht, dass mein direkter Konkurrent klagt. Ich hoffe mal, dass er das nicht tut.

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