Alles anzeigen... und erklärbar. Wenn jemand eine angriffenene Gesundheit hat, reicht es vielleicht nur bis Mittwoch. Dann schleppt man sich bis dahin, erholt sich über das ergänzte Wochenende und Montag geht der Ärger von vorne los. Aber, ja, das ist ein Problem.
Kaum. Hm. Ist die Beurteilung möglich, dann sollte man beurteilen. Wenn nicht, hat vielleicht tatsächlich die SL etwas verkehrt gemacht, indem sie nicht für genug Unterricht und damit für Bewertungsanlässe gesorgt hat. Mit der Feststellung der Nichtbeurteilbarkeit auf dem Zeugnis ist den Schülerinnen ja auch nicht geholfen. Letztendlich müssen diejenigen, die mit der Note nicht einverstanden sind, individuell den Weg des Widerspruchs gehen. Dass das den Eltern nicht passt, ist nachvollziehbar.
Trotzdem muss man immer noch mit der Möglichkeit rechnen, dass die Schüleinnen tatsächlich schlecht sind in dem Fach.
In NRW bekommen Teilzeitlerinnen Vertretungen ab der ersten Stunde bezahlt. Und zwar im Verhältnis zum Gehalt/Sold und nicht irgendein ausgedachter Betrag. Muss man halt beantragen.
Da stellen sich die Ärztinnen meist quer, weil (so habe ich gehört), bei längeren Krankschreibungen die Krankenkassen wohl meckern.
Auch hier ist mal wieder das Problem, dass die reguläre Personaldecke so dünn ist, dass man nicht ausreichend Reserven vorhalten kann.
Also bei verbeamteten Kollegen wird da keine Kasse meckern. Die Vertretungen in Teilzeit werden normal bezahlt, das ist mir durchaus klar. Aber die Kollegen gehen ja nicht aus Spaß in Teilzeit, sondern weil sie es familiär oder aus welchen Gründen auch immer brauchen. Durch die ständigen Vertretungen machen sie aber gut 10% mehr Stunden und das ist in NRW nicht pensionswirksam. Wenn du 70% beantragt hast, bekommst du auch nur 70% angerechnet für die Dienstjahre. Auch wenn es eigentlich 80% gewesen sind.