Verheiratet, 2 Kinder , A12, Mietstufe 3 = 507 Euro brutto zusätzlich zum jetzigen Familienzuschlag! Also ca 400 netto bei Steuerklasse 3. 400 x11 = 4400 Nachzahlung plus die Kohle von Dezember noch extra.
Beiträge von Super112
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Vorlage 18/277
" Gesetzentwurf der Landesregierung Gesetz zur Anpassung der Lehrkräftebesoldung sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften A Problem Mit dem Gesetz zur Anhebung der Ämter von Schulleiterinnen und Schulleitern an Grund- und Hauptschulen (GV. NRW 2017 S. 414-423) sowie dem Haushaltsbegleitgesetz 2018 (GV. NRW 2018 S. 94-95) wurde durch Ämterhebungen bereits die Besoldungsstruktur im Schulleitungsbereich gestärkt. Durch das Gesetz zur Anpassung der Alimentation kinderreicher Familien sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (GV. NRW 2021 S. 1071-1098) und das Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2022 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW 2022 S. 377-388) wurden zusätzliche Stellen im Schulleitungsbereich für kleine Grundschulen und für Haupt- und Realschulen geschaffen. Im Nachgang zu diesen Maßnahmen ist es nunmehr Ziel der Landesregierung, zur Attraktivitätssteigerung des Lehramtes auch die Einstiegsbesoldung der Lehrkräfte im Bereich der Primarstufe und der Sekundarstufe I anzuheben und bis zum Jahr 2026 in fünf Schritten in die Besoldungsgruppe A 13 zu überführen. Die Landesregierung wird in der Folge mögliche Auswirkungen der Neubewertung der Einstiegsämter der Lehrerinnen und Lehrer auf die Beförderungs-, Funktions- und Leitungsämter im Schulbereich sowie auf die Besoldung der Fachleitungen prüfen. ...."
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Dann bin ich mal gespannt, was bis 2026 so noch passiert.
Sonst lege ich mein Zusatzamt, welches ich ja dann für taube Nüsse machen würde, nieder!
Danke für eure Antworten....
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1.
Da hast du recht....
Wo liegt der Unterschied zwischen Planstelle und der 1. Beförderung?
2.
Zitat:....." ist es quasi nur konsequent, das auch auf diejenigen auszudehnen, die einen Teil ihrer Arbeitszeit statt mit Unterricht und dessen Vorbereitung mit anderen Aufgaben ausfüllen."
Wie darf ich das verstehen?
Ich mache nicht statt Unterricht und dessen Vor-und Nachbereitung etwas anderes!
Ich habe eine volle Stelle ohne Entlastungsstunden! Die zusätzlichen Aufgaben erledige ich zusätzlich, da ich ja A13 erhalte...!
Die Aufgabe habe ich seit über 10 Jahren inne.
Für 1 Entlastungsstunde ( 45 Minuten).
Tatsächlich kostet diese Stelle aber min. 3-5 Zeitstunden pro Woche. Zuzüglich der Verantwortung, die mit der Aufgabenübernahme verbunden ist!
Diese Entlastung fällt ab Beförderung umgehend weg.
Viele Grüße
!Achtung: Sarkasmus
Naja, da ja alle Lehrkräfte aufgrund ihrer vergleichbaren Ausbildung und Arbeit unabhängig von der konkreten Tätigkeit A13 erhalten sollen, ist es quasi nur konsequent, das auch auf diejenigen auszudehnen, die einen Teil ihrer Arbeitszeit statt mit Unterricht und dessen Vorbereitung mit anderen Aufgaben ausfüllen. Warum also nicht konsequent alle Lehrkräfte auf A13 einstufen und dort behalten? Thüringen hat es ja vorgemacht: Streichung quasi aller Funktionsstellen außer die expliziten SL-Stellen.
Ernsthafte Antwort:
Ich bin mir übrigens sicher, dass du Super112 in eine Planstelle der Besoldungsstufe A13 eingewiesen wurdest und nicht in eine Stelle "des 1. Beförderungsamtes deiner Laufbahn". Das müsste so auch in deiner Urkunde stehen. Insofern ändert sich - zumindest zunächst - nichts an der Besoldung. Es ist kein Automatismus vorgesehen, der zur unmittelbaren Höhergruppierung bisheriger Stelleninhaber führt.
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Hallo zusammen!
Eine Frage:
Habt ihr schon eine Idee, was nun mit Lehrern geschieht, die zum Beispiel in 2022 auf A13 - aufgabengebunden- befördert wurden. Nach bestandener Revision usw...?
In meinem Schreiben zur Beförderungsurkunde stand, dass der Schulleiter, soweit noch nicht geschehen, mir eine Aufgabe zuteilen wird.
Ich habe die Aufgabe schon über 10 Jahre ausgeführt. Nun auch ohne Entlastungsstunde.
Nun erhalten ja- berechtigter Weise- alle Lehrer stufenweise A13. Was geschieht dann mit den Beförderten? Ich rede von Beförderungsämtern! Nicht von Funktionsstelleninhabern wie Abteilungsleitern usw!
Bekommt man dann A13 Z oder 14?
Das 1. Beförderungsamt wird ja in Zukunft A14 sein. Wie in der Sek 2 auch...
Ich befinde mich ja auch im 1. Beförderungsamt....!
Wird das alles gestrichen und ich kann die Urkunde wegwerfen? Und die sehr zeitintensive Zusatzaufgabe abgeben?
Was meint ihr?
Viele Grüße
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