1.
Da hast du recht....
Wo liegt der Unterschied zwischen Planstelle und der 1. Beförderung?
2.
Zitat:....." ist es quasi nur konsequent, das auch auf diejenigen auszudehnen, die einen Teil ihrer Arbeitszeit statt mit Unterricht und dessen Vorbereitung mit anderen Aufgaben ausfüllen."
Wie darf ich das verstehen?
Ich mache nicht statt Unterricht und dessen Vor-und Nachbereitung etwas anderes!
Ich habe eine volle Stelle ohne Entlastungsstunden! Die zusätzlichen Aufgaben erledige ich zusätzlich, da ich ja A13 erhalte...!
Die Aufgabe habe ich seit über 10 Jahren inne.
Für 1 Entlastungsstunde ( 45 Minuten).
Tatsächlich kostet diese Stelle aber min. 3-5 Zeitstunden pro Woche. Zuzüglich der Verantwortung, die mit der Aufgabenübernahme verbunden ist!
Diese Entlastung fällt ab Beförderung umgehend weg.
Viele Grüße
!Achtung: Sarkasmus
Naja, da ja alle Lehrkräfte aufgrund ihrer vergleichbaren Ausbildung und Arbeit unabhängig von der konkreten Tätigkeit A13 erhalten sollen, ist es quasi nur konsequent, das auch auf diejenigen auszudehnen, die einen Teil ihrer Arbeitszeit statt mit Unterricht und dessen Vorbereitung mit anderen Aufgaben ausfüllen. Warum also nicht konsequent alle Lehrkräfte auf A13 einstufen und dort behalten? Thüringen hat es ja vorgemacht: Streichung quasi aller Funktionsstellen außer die expliziten SL-Stellen.
Ernsthafte Antwort:
Ich bin mir übrigens sicher, dass du Super112 in eine Planstelle der Besoldungsstufe A13 eingewiesen wurdest und nicht in eine Stelle "des 1. Beförderungsamtes deiner Laufbahn". Das müsste so auch in deiner Urkunde stehen. Insofern ändert sich - zumindest zunächst - nichts an der Besoldung. Es ist kein Automatismus vorgesehen, der zur unmittelbaren Höhergruppierung bisheriger Stelleninhaber führt.