Hallo!
Hat jemand Erfahrungen damit, wenn man eine Kur/Rehamaßnahme schon eher als nach Ablauf von 3 Jahren seit der letzten genehmigten ambulanten Maßnahme erhalten muss?
Sprich, die Gesundheit hat in den Jahren seit 2023( seit einer ambulanten Rehabilitation) nochmal sehr gelitten...!
Eigentlich wäre eine neue Maßnahme erst im Sommer 2027 zu genehmigen. In Ausnahmefällen ginge es auch eher: Beihilfe NRW: " Ist im Jahr der Antragstellung oder in den drei vorherigen Jahren bereits eine Rehabilitationsmaßnahme (stationär oder ambulant - einschließlich Heilkur) durchgeführt worden, so wird der amtsärztliche Dienst auch prüfen, ob die Durchführung der beantragten Maßnahme trotz des kurzen Zeitabstandes aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig ist.
Im Regelfall wird der amtsärztliche Dienst Sie zu einer Untersuchung einladen."
Hat da jemand Erfahrung, ob man da Chancen hat, die Frist zum Beispiel um 1 Jahr zu unterschreiten. Natürlich wäre die Rehabilitation in den Sommerferien.
VG