Beiträge von Super112

    Nur eben zur Klärung der PKW-Frage:

    Ich wohne zu Fuß 5 Minuten von dem Hauptstandort der Schule und könnte unseren Zweitwagen verkaufen.

    ÖPNV verbindet die 2 Standorte nicht. Busverkehr gibt es schlicht nicht !


    Und:

    Ich und viele andere der 140 Kolleginnen und Kollegen, von denen ca 30 Pendelfahrten machen, wollen keinen Krieg mit der SL anzetteln indem sie sagen: ich mach das nicht!

    Der Stundenplan bei 1300 SuS und 140 Lehrkräften ist nicht so zu basteln, dass man immer genug Zeit zum Pendeln hat.

    Ich persönlich habe einmal zur dritten Stunde, 4 Nachmittage.

    Trotzdem muss ich dann die 10-11 km pendeln pro Weg, wenn ich keine Springstunde habe.


    Der Weg über die Schwerbehindertenvertretung scheint der Richtige zu sein.


    VG

    An den IGS gibt wurde weiter befördert, also A13 zu A14. Bei anderen Schulen wurde wohl ein großes Z angehangen. Ich weiß von keinem Fall, bei dem die Stelle aufgegeben wurde.

    Warum gerade nur an den Gesamtschulen zu A14 ?

    Gibt es da eine Begründung?

    Ich bin ebenfalls im 1. Beförderungsamt A13, Lehrer an einer Gesamtschule mit 2 Standorten und gymnasialer Oberstufe.

    Allerdings in NRW.

    Da war es bis jetzt so:

    Alle A12 in der Sekundarstufe 1.

    1. Beförderungsamt dann A13.

    Die Kollegen mit Oberstufenbefähigung ( Sek2) haben alle A13 Z.

    Hier ist das 1. Beförderungsamt A14.

    Bin gespannt, was NRW da bastelt. Wir haben da lange nix mehr gehört.

    Aber ab 2026 werden ALLE dann komplett auf A13 angehoben sein.

    Aber was ist dann mit A13 im 1. Beförderungsamt? Ein Z oder A14 ??

    Zum Pendeln:


    Schule mit 2 Standorten in etwas über 10 km Entfernung.

    Du pendelst manchmal nur 1x pro Woche, manchmal 3x, manchmal auch 2x am Tag.

    Man führt da keinen Krieg mit dem Schulleiter. Du bist als Lehrer / Beamter dort eingestellt und musst deinen Dienstort erreichen.

    ÖPNV funktioniert nicht.

    Fahrrad/ zu Fuß auch nicht wirklich.

    Der Techniklehrer winkt der Französischkollegin freundlich zu, wenn sie sich entgegenkommen beim Pendeln.

    Ja, du musst über jede einzelne Fahrt mit Begründung der Fahrt, Ort, Datum usw angeben.

    Dazu gibt es das Dienstreiseformular der Bezirksregierung. Das füllt Du fein aus und der SL muss unterschreiben. Deinen Stundenplan usw musst du mit einreichen. Das geht zur Bezirksregierung. Dann erhält man 30 Cent pro gefahrenen KM meine ich.

    Wenn du nicht alle 6 Monate alles einreichst, verfallen die Fahrten.

    Meist schaffen es die Ämter dann, diese Reisekostenabrechnung nach 4-7 Monaten zu bearbeiten und das Geld auszuzahlen.

    Traumhaft und richtig viel Verwaltungsaufwand.


    Da wir uns leider in einer Zeit des Lehrermangels befinden, können die Pendelfahrten nicht 1:1 abgegolten werden.

    Es gibt Kollegen, die Pendeln nie ( weil ihre Fächerkombi das nicht erfordert oder sie hauptsächlich am Standort A in der Oberstufe eingesetzt sind).

    Diese haben 4 Aufsichten pro Woche.

    Der der pendelt ( nicht 4x die Woche sondern nur 2x), macht auch 4 Aufsichten.

    Entlastungsstunden gibt es sowieso grundsätzlich nicht.

    Leherrrat, Personalrat, Stadtverwaltung, Sl, Schulkonferenz....alle haben sich damit auseinandergesetzt.

    Fazit:

    Du hast zu Pendeln. Fertig!


    Zum Thema GdB:

    Die Schwerbehindertenvertretung ist ein guter Ansprechpartner.


    Viele Grüße

    … braucht sie dafür Dienstfahrzeuge.

    Jo. Schön wäre das.

    Dann bräuchten wir 10 Fahrzeuge oder mehr.

    An einem Standort, 10 km entfernt sind 12 Klassen a 30 SuS, am anderen Standort sind 24 Klassen a 30 SuS.

    Plus Oberstufe.

    Alle möglichen Kolleginnen und Kollegen müssen hin und her fahren.

    2 Stunden Standort A, 2 Stunden B, 2 Stunden A usw.

    Entlastungsstunden fürs Pendeln gibt es nicht.

    Aufsichten machst du zusätzlich noch in den Pausen, wo du nicht pendelst.

    Manchmal dann beide Pausen an einem Tag, da es sonst nicht passt mit 3-4 Aufsichten...

    Wieso hältst du die Gleichstellung nicht für zielführend? Nur dann hätte man ja die Chance auf Nachteilsausgleich am Arbeitsplatz, die in der geschilderten Situation gut wären.

    Ich habe gelesen, dass es nur dann genehmigt wird, wenn die "Zwangspensionierung" oder die Versetzung an einen nicht gleichwertigen Arbeitsplatz droht.

    Eigentlich gilt diese Gleichstellung ja, um vor Kündigung zu schützen.

    Oder?

    Ansonsten muss der Chef (Schulleiter) bei GdB von 30 offiziell nicht aktiv werden ? Weniger Pausenaufsicht, keine Pendelfahrten zwischen den Stunden in den Pausen?!

    Hallo zusammen.


    Eine Frage:


    Hat ein auf Lebenszeit verbeamteter Lehrer irgendwelche Vorteile bei einem Grad der Behinderung von 30?

    Eine Gleichstellung mit Schwerbehinderten ab 50 Prozent ist als Beamter zwar machbar aber nicht wirklich zielführend.

    Gilt man mit GdB 30 als quasi nicht behindert?

    Wenn eine Schule 2 Standorte hat und der Kollege in den Pausen mit dem PKW hin und her rasen muss, wäre das doch sicherlich für eine behinderte Person ( Wirbelsäulenschaden, chronische Nervenschmerzen..) kontraproduktiv, oder?

    Könnte man diese Wechselfahrten von Standort A nach B damit ggf umgehen.


    Viele Grüße

    Hallo!


    In einigen Bundesländern kann man nun Lehramt dual studieren.

    Man geht also zum Beispiel 3 Tage zur Uni und 2 Tage zur Schule.

    Man erhält rund 1400-1650 Euro brutto pro Monat.

    Zum Beispiel in Thüringen.


    Ist ein duales Lehramtsstudium auch in NRW in der Pipeline?

    Wenn ja, für welches Lehramt?

    Primarstufe auch?


    Viele Grüße

    Ganz Klasse!


    Das war es dann wohl....


    https://www.gew-nrw.de/meldung…g-noch-nicht-am-ziel.html



    Und was ist für Kolleginnen und Kollegen erreicht worden, die seit zum Beispiel 15 Jahren auf das 1. Beförderungsamt hingearbeitet haben? Für maximal 1 Entlastungsstunde ( 45 Minuten) aber 5 Stunden a 60 Minuten pro Woche investiert haben? Die dann nun endlich ein Beförderungsamt - nach bestandener Revision- erhalten haben, nun 0,0 Entlastungsstunden bekommen?

    Sollen wir die Verantwortung und die deutliche Mehrarbeit hinwerfen wenn alle bald A13 haben( was ich befürworte).?

    Oder gibt es da in Kürze eine Zulage oder Änliches für das 1. Beförderungsamt von 12 auf 13?

    ..

    Herzlichen Dank.

    Ja, die Funktionsstelleninhaber an der Gesamtschule sind zum Beispiel die Abteilungsleiter. Treten diese von der Funktion zurück, entfällt auch die Beförderung und die höhere Besoldung fällt m.W. weg.


    Im 1. Beförderungsamt nach von A12 auf A13

    ( ohne Z) , ist die Beförderung lebenslang.


    Dann sind die Unklarheiten beseitigt.


    Mal schauen, was dann demnächst mit den bereits auf A13 Beförderten geschieht und diese auch Zusatzaufgaben ohne Entlastungsstunden übernehmen, wenn alle A13 erhalten....

    ...die Übernahme von Aufgaben sind im Rahmen des Direktionsrechts des AG sogar für Lehrkräfte im Eingangsamt verpflichtend...


    Insofern mag es de jure zutreffen, dass Stellen des 1. Beförderungsamts anders als Koordinationsstellen u.ä. nicht von vorneherein relativ feste Aufgabenzuschreibungen haben. De facto wird bei Übernahme einer solchen Stelle aber auch eine herausgehobene Tätigkeit im Alltag erwartet und auferlegt. Dass diese später auch abgeändert werden kann, liegt in der Natur der Sache.


    PS: Ich teile dementsprechend deine Interpretation:

    Herzlichen Dank für die schnelle Rückmeldung!

    Bin auf weitere Meinungen gespannt.


    Habe das grad noch gefunden....!

    Mir geht es ja um eine Beförderung in der Gesamtschule. Diese wird hier mit der eingeführten funktionslosen Beförderung an Grundschulen verglichen.

    Aber es scheint sich trotzdem um eine Beförderung in das 1. Beförderungsamt zu handeln und nicht rein um die Zuweisung in eine freie A13-Planstelle.


    "Dieses funktionsloses Beförderungsamt an Grundschulen ist ähnlich dem an Hauptschulen sowie an Real-, Sekundar- und Gesamtschulen. An das Amt sind keine Aufgaben und keine Anrechnungsstunden gebunden, und es wird der ausgewählten Person zeitlich unbefristet übertragen. Ausgeschrieben wird das Beförderungsamt über STELLA, das Ausschreibungsportal des Landes NRW."

    Folgendes gilt es des Weiteren zu beachten:

    • Bewerben können sich auf ausgeschriebene Stellen an Grundschulen interessierte Kolleg*innen mit der Lehramtsausbildung für Grund-, Haupt- und Realschulen, die an einer dieser Schulformen eingesetzt sind.
    • Das Amt wird vergeben aufgrund vorausgegangener Leistungen gemäß der Bestenauslese nach Art. 33 Abs. 2 GG beziehungsweise § 14 Abs. 1 LBG. Es gelten die Beurteilungsrichtlinien „vor der Übertragung des ersten Beförderungsamtes einer Laufbahn“ (gemäß Art. 33 Abs. 2 Nr. 3 GG). Eine Ausnahme besteht, wenn bereits eine hinreichend aussagekräftige Beurteilung vorliegt.
    • Es müssen die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen nach § 24 Abs. 1 LVO und § 7 Abs. 2 LVO erfüllt sein, das heißt, eine Beförderung auf diese A13-Stellen ist nach einer Dienstzeit von drei Jahren in A12 sowie frühestens ein Jahr nach Ende der Probezeit möglich. Eine Grundschullehrkraft hat normalerweise eine dreijährige Probezeit in A12 und verbleibt anschließend noch ein Jahr in A12, sodass sie sich erst danach auf diese Stellen bewerben kann.

    Quelle:


    https://www.lautstark-magazin.…erungsamt-an-grundschulen

    Hallo!


    Ich habe eine Frage, da es dazu in den Foren immer unterschiedliche Meinungen gibt.

    Wenn man sich in NRW über STELLA auf eine ausgeschriebene Stelle an einer Gesamtschule bewirbt, von A12 auf A13, was ist das dann genau?


    In der Ausschreibung steht zum Beispiel: "Mitarbeit in der Organisation und Entwicklung sowie Evaluation des Ganztagsprorgamms an einer Gesamtschule mit 2 Standorten. Die Aufgaben können sich im Zuge der Schulentwicklung ändern."


    Nach Bewerbung, Zulassung, Revision usw. wurde man, nach Bestenauslese, ausgewählt und befördert. A12 auf A13.


    Manche sagen: Das wäre keine Beförderung in das 1. Beförderungsamt, sondern eine einfache Eingruppierung in eine freie Planstelle nach A13. Und die Aufgabe, die man laut Ausschreibung übernehmen solle, könne man niederlegen und erhält trotzdem weiter A13. Die Übernahme von Aufgaben sei nicht verpflichtend .....!


    Ich kenne die funktionslosen Beförderungsämter in der Grundschule in NRW.

    Aber das ist doch nicht dasselbe, oder?


    Ich sehe das so, wenn man sich auf eine STELLA-Stelle bewirbt, in welcher eine zu übernehmende Aufgabe beschrieben wird, dann ist das zwar keine Funktion wie Abteilungsleiter oder Schulleiter einer Gesamtschule. Aber es ist doch trotzdem eine aufgabengebundene Beförderung, oder?


    Also: Das 1. Beförderungsamt in der Sek 1 , richtig?

    Oder sehe ich das falsch....?


    Da hatte ich neulich eine wilde Diskussion....


    Danke Euch!

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