Alles anzeigenEben. Ja, sehe ich auch so. Die TE allerdings nicht. Sie möchte den Umweg über die mangelnde Reisefähigkeit wegen Behinderung gehen. Und dabei geht es nicht die Schönheit des Arguments, sondern darum, ob es überhaupt eines nicht.
Zu argumentieren, dass die Anreise mit dem PKW trotz Behinderung möglich sei, die Reise mit PKW innerhalb des Dienstes wegen der gleichen Behinderung aber nicht, wirkt zunächst auf mich nicht sonderlich stringent. Es wirkt auf mich auch komplizierter, als einfach nicht mit dem privaten PKW zu fahren.
Sinniger wäre es, wenn z. B. eine Ärztin feststellt, dass aufgrund der Behinderung Pendeln überhaupt nicht zumutbar sei. Da muss man dann aber auch sehen, ob das sauber zu begründen ist.
Nö, da sind wir uns einig, einfach den Privat-PKW Privat-PKW sein zu lassen und nicht dienstlich mit diesem zu fahren, erscheint mir besonders einfach und wirkungsvoll.
Nur eben zur Klärung der PKW-Frage:
Ich wohne zu Fuß 5 Minuten von dem Hauptstandort der Schule und könnte unseren Zweitwagen verkaufen.
ÖPNV verbindet die 2 Standorte nicht. Busverkehr gibt es schlicht nicht !
Und:
Ich und viele andere der 140 Kolleginnen und Kollegen, von denen ca 30 Pendelfahrten machen, wollen keinen Krieg mit der SL anzetteln indem sie sagen: ich mach das nicht!
Der Stundenplan bei 1300 SuS und 140 Lehrkräften ist nicht so zu basteln, dass man immer genug Zeit zum Pendeln hat.
Ich persönlich habe einmal zur dritten Stunde, 4 Nachmittage.
Trotzdem muss ich dann die 10-11 km pendeln pro Weg, wenn ich keine Springstunde habe.
Der Weg über die Schwerbehindertenvertretung scheint der Richtige zu sein.
VG