Zum Pendeln:
Schule mit 2 Standorten in etwas über 10 km Entfernung.
Du pendelst manchmal nur 1x pro Woche, manchmal 3x, manchmal auch 2x am Tag.
Man führt da keinen Krieg mit dem Schulleiter. Du bist als Lehrer / Beamter dort eingestellt und musst deinen Dienstort erreichen.
ÖPNV funktioniert nicht.
Fahrrad/ zu Fuß auch nicht wirklich.
Der Techniklehrer winkt der Französischkollegin freundlich zu, wenn sie sich entgegenkommen beim Pendeln.
Ja, du musst über jede einzelne Fahrt mit Begründung der Fahrt, Ort, Datum usw angeben.
Dazu gibt es das Dienstreiseformular der Bezirksregierung. Das füllt Du fein aus und der SL muss unterschreiben. Deinen Stundenplan usw musst du mit einreichen. Das geht zur Bezirksregierung. Dann erhält man 30 Cent pro gefahrenen KM meine ich.
Wenn du nicht alle 6 Monate alles einreichst, verfallen die Fahrten.
Meist schaffen es die Ämter dann, diese Reisekostenabrechnung nach 4-7 Monaten zu bearbeiten und das Geld auszuzahlen.
Traumhaft und richtig viel Verwaltungsaufwand.
Da wir uns leider in einer Zeit des Lehrermangels befinden, können die Pendelfahrten nicht 1:1 abgegolten werden.
Es gibt Kollegen, die Pendeln nie ( weil ihre Fächerkombi das nicht erfordert oder sie hauptsächlich am Standort A in der Oberstufe eingesetzt sind).
Diese haben 4 Aufsichten pro Woche.
Der der pendelt ( nicht 4x die Woche sondern nur 2x), macht auch 4 Aufsichten.
Entlastungsstunden gibt es sowieso grundsätzlich nicht.
Leherrrat, Personalrat, Stadtverwaltung, Sl, Schulkonferenz....alle haben sich damit auseinandergesetzt.
Fazit:
Du hast zu Pendeln. Fertig!
Zum Thema GdB:
Die Schwerbehindertenvertretung ist ein guter Ansprechpartner.
Viele Grüße