Beiträge von Andreea

    Vielen lieben Dank, ich habe es nicht erwartet, so viele Rückmeldungen zu bekommen, ihr seid echt super, ich bin total beeindruckt. Tausend Dank für eure Zeit und eure Hilfe!


    Vielleicht geht es bei mir momentan nur um eine Lebenskrise...

    Ich unterrichte eigentlich sehr gerne, bin nur momentan aus familiären und gesundheitlichen Gründen (Gott sei Dank aber doch keine Schwerbehinderung, nur Stress und Müdigkeit) überfordert/quasi erschöpft, von daher so viele Fragen...

    Ein Sabbatjahr wäre vielleicht auch noch eine Lösung für mich, das könnte eine Entlastung sein. Und ich verstehe, dass es im Bereich Versicherung in diesem Fall keine Nachteile gibt, oder?

    Vielen herzlichen Dank für eure Rückmeldungen.

    Ich wollte nur noch sagen, falls ich missverstanden wurde, dass ich bis jetzt nicht nur 10 Jahre insgesamt gearbeitet habe, sondern NUR 10 Jahre als Lehrerin.

    Davor habe ich noch andere zehn Jahre in einem anderen Bereich gearbeitet und 3 Jahre war ich in Elternzeit.

    Nicht, dass man denkt, dass ich insgesamt nur 10 Jahre gearbeitet habe und jetzt schon aufhören möchte...

    Und ich möchte auch nicht jetzt aufhören, fühle mich aber momentan gesundheitlich und auch wegen meiner Kinder teilweise überfordert und kann mir nicht vorstellen, bis 65 Jahren zu arbeiten.

    Deswegen habe ich hier gefragt, welche Möglichkeiten es gibt, wenn man ungefähr 10 Jahre früher in Pension gehen würde - und ob es überhaupt möglich ist.

    Ich verstehe, dass es nicht möglich ist...

    Ich dachte, dass es vielleicht so aussehen würde: 10 Jahre bis zur Pension kein Gehalt bekommen aber die Versicherungsbeiträge nicht bezahlen müssen und dann , ab der Pensionierungsalter eine niedrigere Pension bekommen.

    Soweit ich hier gelesen habe, ist das aber doch nicht möglich....Ich müsste kündigen und dann meinen Beamtinstatus verlieren - stimmt das so?

    Das möchte ich natürlich nicht...


    Das heißt, dass die einzige Möglichkeit ist, zu reduzieren und dann eventuell mit 62 in Frührente mit Abzügen zu gehen - stimmt es?


    Vielen lieben Dank für eure Rückmeldungen

    Vielen herzlichen Dank für eure Antworten.

    Ich bin 48 Jahre alt, verbeamtete Lehrerin mit vollem Deputat und unterrichte im Land Hessen.

    Was mich interessiert ist,

    1) ...ob man mit 55 oder 56, 57, ...auf jeden Fall früher als mit 60 in Pension gehen darf, ohne kündigen zu müssen, bzw. bis zur Pension kein Gehalt zu bekommen, aber doch weiter versichert zu bleiben.

    Oder, wenn man vor 62 doch nicht in Pension gehen darf die folgenden zwei Alternativen (Nummer 2 und 3) offen bleiben:

    2) ...ob man ab und zu ein Sabbatjahr nehmen darf und trotzdem früher (also mit 62, nicht vor 60) in Pension gehen darf.

    3) ... ob man Teilzeit arbeiten darf und trotzdem früher (mit 62) in Pension gehen darf.


    Vielen lieben Dank für eure Rückmeldungen.

    Liebe Grüße

    Hallo zusammen,

    frohes neues Jahr und alles Gute! Ich wünsche Euch einen guten Start!

    Ich hätte eine Frage zum Thema Frührente...

    Ich bin verbeamtete Lehrerin mit vollem Deputat und Berufserfahrung als Lehrerin von ungefähr 10 Jahren. Da ich vor dem Referendariat auch ungefähr 10 Jahren in einem anderen Bereich gearbeitet habe und 3 Jahre im Elternzeit (für meine zwei Kinder) zu Hause war, habe ich eine allgemeine (gemischte) Berufserfahrung von über 20 Jahren.

    Ich unterrichte sehr gerne und würde noch weiter mehrere Jahre unterrichten, allerdings denke ich schon daran, früher in Rente (Pension) zu gehen...

    Bevor ich mich direkt am Schulamt erkundige, habe ich gedacht, dass ich vielleicht hier ein paar Tipps und Ideen bekommen kann, welche Voraussetzungen es gibt und welche Nachteile es gibt, wenn ich früher in Pension gehen würde.

    Grundsätzlich habe ich verstanden, dass man als Lehrerin mit 62 frühstens in frührente mit einem Abzug von 20% gehen kann, (stimmt es?) aber ich bin unter 50 Jahren und würde gerne, aus familiären Gründen, schon zum Beispiel mit 55 in Pension gehen, weiß aber nicht, ob es überhaupt möglich ist.

    Meine Frage ist also, in welchem Alter man überhaupt früher in Pension gehen darf und was man dafür unternehmen sollte.

    Meine zweite Frage wäre, ob man - wenn man reduziert oder man ab und zu ein Sabbatjahr nimmt (ich habe das noch nicht gemacht) - immernoch früher in Pension gehen darf.

    Ich hoffe, dass ich durch meine Fragen niemanden enttäuscht habe... und wünsche Euch allen viel Spaß und Energie beim Unterrichten!

    Vielen Dank im Voraus für eure Rückmeldungen, ich würde mich sehr darüber freuen!

    Liebe Grüße und bis bald

    Guten Tag,

    ich hätte noch eine Frage zum Thema Auslandsdienstlehrkraft, bzw. zum Programm "Bundeslehrkräfte".

    Was ist genau der Unterschied im Bereich Besoldung, Versicherung und Kindergeld? Ist das Gehalt als Bundesprogrammlehrkraft niedriger als das das Gehalt einer Auslandsdienstlehrkraft und höher als einer Ortslehrkraft? Ist das Gehalt gleich für eine Bundesprogrammlehrkraft und Landesprogrammlehrkraft?

    Ich hätte vielleicht aktuell eine Chance als Bundesprogrammlehrkraft oder Landesprogrammlehrkraft, mir ist aber nicht klar, wie es mit der Bezahlung, Pauschale und Zuschüsse aussieht.

    Es wäre sehr hilfreich, wenn mich jemand aufklären könnte.

    Vielen herzlichen Dank im Voraus für eure Unterstützung.

    LG

    Ich habe zwei Staatsangehörigkeiten (einschließlich deutsch).

    Was meinst du mit "...örtliches Personal, so dass es ganz normal ist." - das heißt, dass es ganz normal ist, eine Ermäßigung für die Schulgebühren der Kinder zu bekommen oder nicht zu bekommen?

    Und noch eine kurze Frage: das Land, wo ich für ein paar Jahre als Auslandsdienstlehrkraft oder Ortslehrkraft unterrichten möchte, ist mei Heimatland. Wäre das ein Grund für eine Ablehnung? Was muss ich bei der Bewerbung beachten?

    Vielen herzlichen Dank!

    Und noch eine kurze Frage: Bekommt man als Ortslehrkraft Ermäßigungen für die Schulgebühren seiner Kinder im Ausland? An der Schule, wo Deutsch unterrichtet wird und wo meine Kinder (fast Sek Il) problemlos lernen würden, bzw. wo sie sich für die ABI-Pruefung vorbereiten müssten,:aufgepasst: sind die Gebühren in Höhe von 10.000 Euro im Jahr pro Kind!:autsch::autsch::autsch:

    Vielen herzlichen Dank für deine Antwort!

    Wäre es eine gute Idee, den Schulen, die mich interessieren würden, eine Initiativbewerbung per E-Mail im Vorfeld zu schicken, um ihr Interesse zu wecken, oder würden sie mich während des Bewerbungvervahrens nicht mehr auswählen dürfen, weil ich schon mit ihnen Kontakt aufgenommen habe?

    Vielen lieben Dank für eine Rückmeldung!

    Hallo zusammen,

    ich interessiere mich für eine Stelle als Auslandsdienstlehrkraft in einem bestimmten Land. Ich habe gelesen, dass ich nur zwei große Räume ausschließlich darf und, falls ich zwei Stellen ablehne, ich für 12 Monate gesperrt bin. Macht es dann Sinn, mich gleichzeitig als Ortslehrkraft zu bewerben, obwohl ich dann finanziell mehrere Nachteile habe? Wäre es eigentlich besser, mich gleichzeitig als Ortslehrkraft und Auslandsdienstlehrkraft zu bewerben oder würde ich dann automatisch nur eventuell die Zusage für die Stelle als Ortslehrkraft bekommen, weil es für meinen Arbeitgeber (Schulamt) einfacher und finanziell von Vorteil wäre? Welche finanzielle Unterstützung bekommt man eigentlich als Ortslehrkraft außer dem Gehalt im bestimmten Land? Oder gar keine? Gibt es zum Beispiel die Umzugskostenpauschale, usw?

    Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe

    LG

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