In meinem Tarif in der DBV sind es wegen der Beihilfeänderung ca. 30 Euro weniger im Monat. Die DBV ist von alleine auf die Betroffenen zugekommen.
Wenn du mit dem Gedanken spielst, irgendwann in die GKV zu wechseln (ist ja unter bestimmten Bedingungen auch als Beamter möglich) ist ein Wechsel zur pauschalen Beihilfe sinnvoll, sonst eher nicht.
Beiträge von Diana88
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Hast du Fächer im Angebot, die am Gymnasium benötigt werden, sprich nicht komplett überlaufen sind? Wirst du umgekehrt an deiner aktuellen Schule mit deinen Fächern dringend benötigt? In letzterem Fall wird die Freigabe zu erhalten von deiner SL schwer werden, was du dadurch lösen könntest, dass du dich auf eine Beförderungsstelle am Gymnasium bewirbst (mit dort gesuchten Fächern kann es leichter werden, diese zu ergattern, da es weniger Konkurrenz gibt).
Lass dich am besten von deiner Gewerkschaft und auch deinem Bezirkspersonalrat beraten in der Frage, damit gerade auch der PR dich ggf. unterstützen kann.
Die Freigabe wird durch meine SL höchstwahrscheinlich erteilt und an meiner Wunschschule (mit der ich schon vor zwei Monaten Kontakt aufgenommen habe) werden meine Fächer gesucht. Eine Beförderungsstelle kommt für mich aktuell aus privaten Gründen nicht in Betracht. Mit dem BPR und meiner Gewerkschaft stehe ich wegen des Versetzungsantrags schon länger in Kontakt.
Allen Auskünften zufolge stellt der Schulartwechsel das größte Hindernis dar, deswegen interessiert es mich auch, ob es Präzedenzfälle gibt, in denen ein solcher geklappt hat. -
Hallo zusammen,
es würde mich interessieren, ob ihr jemanden kennt, bei dem eine Versetzung von einer beruflichen Schule an ein allgemein bildendes Gymnasium in BW geklappt hat (wenn derjenige/diejenige ihr Referendariat am allgemein bildenden Gymnasium absolviert hat). Ich habe bisher gehört, dass ein solcher Antrag von manchen Regierungspräsidien so gut wie immer abgelehnt wird, von anderen aber - z.B. wenn eine konkrete Schule die Lehrkraft anfordert - genehmigt wird.
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Stimmt
Auch der Entwurfstext legt nicht nahe, dass es ein Wechselrecht gibt. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil (damit meine ich mich selbst).
Wie gesagt, ein Wechselrecht in die pauschale Beihilfe gibt es, aber natürlich nicht in die GKV (das regelt SGB V)! Das sind zwei völlig unterschiedliche Dinge.
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Hast du dazu zufällig einen Link parat?
Gesetzentwurf: https://beteiligungsportal.bad…iner-pauschalen-beihilfe/
Merkblatt: https://lbv.landbw.de/-/pauschale-beihilfe -
Zumindest die Informationen in dem Artikel den Mimi verlinkt haben bedeuten, dass du dir keine Gedanken machen musst in der Frage. Da du aktuell privat versichert bist wirst du kein erneutes Wahlrecht erhalten mit Einführung der pauschalen Beihilfe, sondern verbleibst in der PKV + Beihilfe. Ein Wahlrecht haben nur neu eingestellte Beamtinnen und Beamte, sowie vor allem all diejenigen eine wesentliche Verbesserung, die aktuell trotz Verbeamtung nicht in der PKV sind aus diversen Gründen und teilweise seit Jahrzehnten keinen AG-Anteil bezahlt bekommen haben zur GKV.
Doch, es gibt laut Gesetz und Infoblatt eine fünfmonatige unwiderrufliche Wechselfrist für Bestandsbeamte. Die Berichte in der Presse etc. über das Thema sind immer sehr verkürzt.
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Dianas Anliegen habe ich zugegeben nicht ganz verstanden... aber es gibt heute einen guten kurzen Artikel über die Neuerungen für Beamte, was Krankenversicherung betrifft, beim SWR.
https://www.swr.de/swraktuell/…nderung-reaktion-100.html
"Der Großteil der Beamten bleibt weiter privat versichert, weil die Beschäftigten nur zu Beginn ihrer Beamtenlaufbahn wählen können, wie sie sich krankenversichern."
Der Hintergrund ist folgender: Ich will während einer Beurlaubung in die gesetzliche Familienversicherung meines Mannes wechseln und mich danach freiwillig gesetzlich versichern. Da diese Beurlaubung aber erst nach der fünfmonatigen Wechselfrist für Bestandsbeamte (siehe Gesetz und Infoblatt des Landes) liegt, muss ich schon innerhalb dieser Frist die pauschale Beihilfe beantragen und mich daher übergangsweise zu 100 % privat versichern.
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Hallo zusammen,
in Baden-Württemberg wird mit hoher Wahrscheinlichkeit 2023 die pauschale Beihilfe eingeführt. Ich überlege, diese in Anspruch zu nehmen. Ich bin privat versichert, zahle momentan ca. 330 Euro pro Monat (mit 50 % Beihilfe). Gibt es Erfahrungen von Kollegen und Kolleginnen, die in Bundesländern unterrichten, in denen die pauschale Beihilfe schon eingeführt wurde und die innerhalb ihrer PKV ihren Tarif auf einen 100 %-Tarif umgestellt haben? Besonders würden mich folgende Aspekte interessieren:
- Höhe des neuen Beitrags im Vergleich zum alten (meine Krankenkasse gab mir die Auskunft, dass es nicht einfach der doppelte Betrag des alten sei, da neuer Tarif)
- wie wird mit bereits eingezahlten Altersrückstellungen verfahren?
- musstet ihr eine erneute Gesundheitsüberprüfung vornehmen lassen?
- kennt sich jemand mit der Beitragsentwicklung in der Pension aus (normalerweise bekommt man ja 70 % Beihilfe, aber in der pauschalen Beihilfe weiterhin nur 50 %, sehe ich das richtig?)
Es wäre super, wenn ihr eure Erfahrungen teilen könntet!
Viele Grüße
Diana
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