Alles anzeigenBei einer Teilabordnung müsste es Anspruch auf eine Reisekostenvergütung geben.
Die Vor- oder Nachbereitung ist deiner Sache. Ob die Uni Präsenzpflicht anordnet, das muss sich zeigen lassen.
Dennoch solltest du dir im Klaren sein, dass du an der Uni dazu verpflichtet werden kannst, Tätigkeiten im Rahmen deines Dienstes dort wahrzunehmen: Besprechungen, Konferenzen, etc. pp.
Nur so nebenbei: Wenn man sich irgendwo bewirbt, sollte man vorher nicht alle Aspekte geklärt haben, die einem wichtig sind?
Vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort! Ist für die Erstattung der Reisekosten die Abrechnungsstelle zuständig, die auch Bezüge überweist? Meine Cheffin meinte allerdings, dass keine Reisekostenerstattung möglich sei...
Die Bedingungen haben wir während eines sogenannten "hybriden" Semester besprochen, nun ist ein reines Präsenzsemester, daher konnte damals nicht alles genau geklärt werden,war ja auch sehr vage, was Planungen angeht. Ich nehme meine Verpflichtungen ansonsten in vollem Umgang wahr, sehe es aber nicht ein für die Vor- und Nachbereitung zu pendeln, was ich auch online erledigen kann.
Es war auch ein Theater, bis die Regierungsbezirke sich untereinander geeinigt haben, wer welchen Anteil meiner Bezüge jetzt übernimmt und auch eine Odyssee, einen Ansprechpartner diesbezüglich zu finden, weil mir seit August die Bezüge nicht überwiesen wurden...