Beiträge von Markmeister

    Also brauchst du ein Dienstgerät zu Hause. Das musst du mit der Schulleiterin klären.

    Die Argumentation der Schulleitung ist im Moment, dass wir ja ein digitales Gerät (Tablet) haben und sonst an den Schulrechnern die Noten verwalten können...



    Das Verhalten spiegelt sich also in der Informatiknote wieder? Das heißt, wer brav an seinem Rechner rumtippt, kann eine bessere Informatiknote erhalten als jemand, der stört und unfreundlich ist, aber Plan von dem hat, was du vermittelt hast? Kein Wunder, dass die SuS sich da nicht beschweren...


    Das hat aber nichts mit 'kein Unmensch sein' zu tun und das hat das Seminar auch sicher nicht gemeint, mit dem Hinweis, dass man Noten nicht einfach mathematisch ermitteln kann. Du brauchst schon klar umrissene Lernziele und Bewertungskriterien.

    Wenn ich bei deinem Beispiel bleibe:

    Ein Schüler, welcher einen Plan hat, von dem was ich vermittelt habe, schreibt in der Regel 14 oder 15 NP in deen Klassenarbeiten und kommt damit schon allein in der schriftlichen Leistung auf >14P. Diese Leistung geht dreifach in die errechnete Endnote ein. Damit wird die mündliche Note einfach verrechnet. (s:m -> 3:1). Die mündliche Note sollte im Optimalfall nur die Qualität und nicht die Quantität der mündlichen Leistung wiederspiegeln (ob das in der Realität immer so möglich ist, ist wieder ein andere Frage). D.h. selbst wenn er ein Grantler ist, unfreundlich ist und stört ergibt sich erstmal eine errechnete Note, die im sehr guten bis guten Bereich ist. Steht er damit meinetwegen auf 13,5 NP gibt das Verhalten bei mir einen Ausschlag. Da bin ich ehrlich. Das ist dann auch ein Teil, der bei mir nicht mehr mathematisch ist.


    Dein anderes Beispiel: Die Schülerin, die mit Informatik überhaupt nicht warm wird und dann meinetwegen nur 3NP und 5 NP in den Klassenarbeiten schreibt. Wird auch bei Bravheit in der Regel nicht an die mündliche Leistung (Qualität) des sehr guten Grantlers herankommen. Die würde ich dann aber in meinem Beispiel von meinetwegen insgesamt 4,x Notenpunkten auf 5 NP hochziehen. Selbst wenn wir hier den völlig unrealistischen Fall annehmen, dass sie schriftlich unterpunktet und mündlich die selbe gute bis sehr gute Leistung wie der Grantler bringt, kann sie mathematisch unmöglich eine bessere Note bekommen als der Grantler.


    Verhaltensnoten gibts bei uns nicht mehr.


    Die Lernziele und Bewertungskriterien ergeben sich aus den Bildungsplänen, den Absprachen innerhalb der Fachschaft IT (da arbeiten wir schon weit vor DGSE usw zusammen), eigenen Anpassungen und schlagen sich nieder im Erwartungshorizont in den Klassenarbeiten/Projektarbeit usw . Genauso mündlich. Es ist ja nicht so, dass ich meine Klassenarbeiten und die Bewertung allgemein würfle. Auch wenns manchmal schön wäre.^^

    Auch Schülern kann man darlegen, dass man mit Noten aufgrund der Ordinalskalierung (+ der Tatsache, dass die Repräsentationen der Noten nur beliebig vergebene numerische Codierungen der eigentlichen Noten "sehr gut" bis "ungenügend" darstellen -> Siehe andere Codierungen in der Schweiz und den USA) nicht rechnen darf.

    Ich verstehe ja grundsätzlich die Kritik am ordinalskalierten Notensystem. Jedoch sind wir faktisch dazu gezwungen eine ordinalskalierte Endnote zu geben. Ob nun alles davor mathematisch und/oder pädagogisch-didaktisch erfolgt: Das Ergebnis ist eine Schulnote oder eben Notenpunkte und damit wieder ordinalskaliert. Diese werden dann wiederum in einem arithmetischem Mittel verwurstelt und bilden so den Abi-Schnitt. Dieser ist wiederum massgebend für die Möglichkeiten der Abiturienten bzgl Ausbildung sowie Studium. An der Uni und in der Ausbildung gehts so weiter. Im Berufsleben dann meist auch. Das ist einfach die Realität in der wir leben. Und dieser Prozess ist leider höchst subjektiv. Egal ob nun von Anfang an versucht wird eine Leistung zu quantifizieren/ein arithmetisches Mittel verwendet wird. Oder ob alles nach wiederum höchst individuellen und wie auch immer zustandegekommen pädagogischen Kritierien bewertet wird. Das Problem ist und bleibt dasselbe: Mathematisch nicht exakt messbare Tatsachen sind unmöglich exakt zu quantifizieren. Anderstartige subjektive Bewertungen und nicht-zahlengebundene Vorgehensweisen machen die Sache aber leider auch nicht besser. Die unschärfe Mensch (Lehrer) muss an gewissen Punkten Annahmen treffen, wie auch immer bewerten und dann ausgehend von der Summe der Einzelbewertungen/Momentaufnahmen/dem grossen Ganzen wieder ein eindgültige Entscheidung treffen. Daran ändern aber wiederum subjektive rein pädagosiche Ansätze nichts.

    Genau, die Zeugnisnote, welche der Schüler nach Meinung des Lehrers verdient. Diese wiederum ist höchst subjektiv. Und damit kein bisschen besser als ein wie auch immer subjektiv gestricktes numerisches oder meinetwegen ordinalskaliertes Bewertungssystem. Der Mathematiker hält sein zahlenbasiertes System für das beste, der reine Pädagoge sein eigenes "pädagogisches" System.


    Das alles ist doch wenn wir ehrlich sind eine rein akademische Diskussion. Und es gibt so viele Vorgehensweisen zur Notenfindung wie es unterschiedliche Lehrerpersönlichkeiten gibt. Und sind wir mal ehrlich: Keiner von uns ist perfekt, keiner von uns wird es allen recht machen. Das wichtigste ist, dass wir unseren Schülern etwas mitgeben und sie nach unseren Massstäben gut bewerten.

    Solch einen Fall hatte ich in der Oberstufe tatsächlich schon. Zwar waren punktuelle Teilleistungen feststellbar, aber über das Schuljahr hinweg war die Fachleistung schlicht ungenügend, da die Leistungen insgesamt den Anforderungen nicht entsprochen hatten und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft waren, dass diese nicht in absehbarer Zeit aufzuholen waren. In diesem Fall ist die Note "ungenügend" zu erteilen, völlig unabhängig davon, was sich "rechnerisch" ergeben würde.

    Wie wurden die Fachleistungen über das Schuljahr denn ermittelt? Nur die mündliche Eindrucksnote? Und lag hier keine schriftliche Leistung vor, die in irgendeiner Art bewertet werden musste? Sowas geht bei uns nur in absoluten Ausnahmefällen


    Zumindest bei uns gibt es einen Schlüssel, welcher eine bestimmte Anzahl schriftlicher Leistungsfeststellungen pro Anzahl Wochenstunden vorschreibt. Allein daraus ergibt sich bei einem entsprechenden Schüler über das Jahr deine angesprochene "ungenügend". Bzw bei entsprechender Gewichtung eben die Richtung dahin (Mündlich dann nicht vergessen)

    Wie berücksichtigst du die Gewichtung von schriftlichen zu sonstigen Leistungen dann konkret, wenn du die Endnoten festlegst?

    Schriftlich zu Mündlich meist 3:1. Manche Kollegen legen eine andere Gewichtungen fest. GFS werden wie eine Klassenarbeit gewertet. Hie ist die offizielle Vorgabe nur, dass in die Gesamtleistung sowohl die schriftliche als auch die mündliche Komponente einfließen muss. Die Gewichtung wird von der Lehrkraft individuell festgelegt um am Anfang des Schuljahres auch im Klassenbuch vermerkt. Zudem je nach Schulart noch Projekte usw, welche in individueller Art (dann zentral vorgegeben) in die Gesamtnote einfließen.


    Vielleicht habe ich da meine individuelle Brille auf, aber das habe ich so bis jetzt als Standard angesehen. Zumindest in meinem beruflichen Umfeld wird das auch nicht anderst gehandhabt.



    @O.Meier: Ich kann auf den Schulgeräten die Notenberechnung und Verwaltung durchführen. Zu Hause dann aber offiziell nicht. Und das ist der springende Punkt. Muss mich dann wohl damit abfinden/ eine andere Lösung finden oder wie einige Kollegen einfach Risiko fahren...

    Ohne Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen in BW: das halte ich für unzulässig, wenigstens für unfair. Wenn ein Schüler überwiegend 2er erhält und insgesamt auf 2,4 steht, dann gebe ich auch bei einer abnehmenden Leistung eine 2 und weise den Schüler darauf hin, dass er/sie wieder etwas zulegen muss, damit das beim nächsten mal keine 3 wird.

    Notenfindung ist ja laut dem was wir am Seminar gelernt haben eine pädagogische- fachliche und keine mathematische Angelegenheit. Insofern könnte man das schon begründen.


    Wie gesagt funktioniert die Sache auch anderstrum. Aus einer 2,6 eine 2 werden lassen. Wenn der Schüler von der Entwicklung her eher besser geworden ist und/oder sich sozial in der Klasse oder dem Unterricht gut gibt usw. Passiert bei mir in der Praxis öfter als anderstrum. Gerade zb bei Schülern, welche auf dem Kriegsfuß mit Informatik stehen aber trotzdem keine Probleme machen oder sich sogar vorbildlich verhalten. Da wird ein formelles Unterpunkten gerne auch mal auf 5 Notenpunkte angehoben. (Wenn der Unterschied zu 5Np jetzt nicht so drastisch ist). Bin ja kein Unmensch. In der Regel richte ich mich aber schon nach dem Durchschnitt. Es sei denn, gibt Punkte, die einen Ausschlag in eine Richtung rechtfertigen (positiv oder negativ)


    Allgemein ist mir eher wichtig, dass es den Schülern gegenüber passt und weniger, ob ich der reinen pädagogischen Theorie gerecht werde! In den Schüler-Feedbacks (auch digital :p) wurde die Notentransparenz bei mir eigentlich zum allergrößten Teil als gut bis sehr gut durch die Schüler bewertet. Auch auf Nachfrage konnte ich hier keine wirklichen allgemeinen Verbesserungspotentiale rausfinden. Definitiv habe ich andere Baustellen, welche ich verbessern kann, aber die Art der Notenfindung scheint es laut Schülern wohl nicht zu sein!

    Was ist eine "GFS"?


    Nein, das hast du falsch verstanden. Seph schrieb lediglich, dass eine reine Berechnung von Noten nicht zulässig ist, sondern immer auch auch eine pädagogische Komponente in die Endnoten hineinspielt.


    Zu diesem Thema gibt es hier im Übrigen schon etliche Threads.

    Mach ich doch. Durchschnitt und dann eben schauen, wie es umschlägt. Kann in vielerlei Richtungen gehen. zb Durchschnitt: 2,4. Schüler hat sich in letzter Zeit eher negativ entwickelt und die Leistungen haben eher abgenommen die letzten Monate --> er bekommt eher die 3 als die 2. Anderstrum genauso möglich.


    Als Grundlage dafür benötige ich aber eben einen mathematischen Schnitt. Und der muss in irgendeiner Form berechnet werden.


    Ist halt wie immer Theorie (rein pädagogisch-fachliche Entscheidung) vs Praxis (mathematisch und gleichzeitig pädagogisch fachliche Entscheidung)... Wäre schön, wenn wir in einer perfekten Welt leben würden.. Ist aber leider nicht so.


    Gilt für die Wirschaft im genau gleichem Maße wie fürs Lehramt. Das was an der Uni gelehrt wird, wird so in der Regel nicht 1:1 in der PRaxis gelebt.

    Du scheinst meinen Beitrag und möglicherweise auch die vorgeschriebene Art der Notenvergabe nicht verstanden zu haben. Schau dir aber gerne mal den Begriff der ordinal skalierten Daten an und welche Operationen darauf möglich und nicht möglich sind.


    Die Festsetzung der Verteilung von sonstigen Leistungen und schrfitlichen Leistungen steht im Übrigen nicht im Widerspruch zur Nichtberechenbarkeit von Endnoten. Auch werden Noten nicht nach Nasenfaktor oder Beliebigkeit vergeben, sondern ganz klar auf Basis bestimmter Kriterien. Die "Berechnung" von Noten sorgt im Übrigen auch nur für eine Scheinobjektivität.

    Deine Argumentation steht aber völlig im Widerspruch zu allem was wir darüber im Ref und am Seminar gelernt haben. Wir könnten uns jetzt im statistischen und/oder pädagogischen Klein-Klein verlieren. Fakt ist aber dass sowohl meine Schulleitung als auch Schüler und vor allem die Betriebe eine einigermaßen objektiv nachvollziehbare Notenvergabe im Sinne von mathematisch nachvollziehbar verlangen. Und die bekomme sie auch so.

    Sicher nicht, indem man sie berechnet. Das ist bei den ordinal skalierten Noten ohnehin mathematisch unzulässig und auch nicht zielführend. Die auf dem Zeugnis auszuweisenden Noten werden mit Blick auf die erbrachten Teilleistungen festgesetzt. Insofern unterstützt die Tabellenkalkulation hier ohnehin nicht.

    D.h. die Notentransparenz die am Schuljahresanfang gefordert wird. Wie zählt schrifltich im Verhältnis zu mündlich. Wie zählt eine GFS usw. sind völlig egal und jeder Lehrer gibt Noten nach dem pädagogischen Nasenfaktor?!


    Ich berechne immer noch meine Durchschnitte und entscheide dann fachlich-pädagogisch in welche Richtung es ausschlägt.


    Ganz stark. Es gibt Konzepte, welche keine Schulnoten mehr fordern. Aber zumindest bei mir (Ba Wü, Oberstufe, berufliche Schule) gibts das gottseidank nicht


    Ich will mir garnicht vorstellen, wie mir die Schüler/Eltern oder auch Betriebe auf den Helm steigen würden, wenn ich nach pädagogischen Gutdünken meine Endnoten vergeben würde. Und das völlig zurecht. Die Zeiten sind gottseidank meist vorbei

    Warum sollte ich mir das merken? Das schreibe ich auf. Mir erschließt sich nicht, warum du darum so ein Bohai machst.


    Soll das jetzt ein burn sein, mit den "alten Kollegen"? Zu denen gehöre ich zwar mit Mitte 30 nicht, aber ich kenne dennoch die magischen Werkzeuge Stift und Papier. Manchmal sind die ganz sinnvoll.

    Dann hast aber wieder den Medienbruch drin. Speicherort der Personenbezogenen Daten (Papierbuch) --> Excel --> Papierbuch. Das ist dann im Endeffekt nichts anderes als das Rechnen mit dem Taschenrechner. Minimal schneller evtl. Am Halbjahresende hast dann trotzdem Mehraufwand. Oder wie kommst von x Einzelleistungen auf die Halbjahresleistung eines Schülers?


    Der Witz ist ja, dass alles an einer Stelle ist, mit minimaler Arbeit, Fehlerminimierung usw.


    Papier und Stift sind manchmal sinnvoll. Aber bestimmte Dinge können einfach effizienter digital durchgeführt werden. Und dazu gehört Notenverwaltung auf jeden Fall.


    Zur Klarstellung: Ich gehöre definitiv nicht zu digital= immer besser-Fraktion! Habe zb jahrelang in Tabletklassen unterrichtet und sehe da nur bedingt Vorteile.


    Dass einzelne Kollegen das immer noch gerne auf Papier machen ist ja toll. Soll auch noch genügend Lehrer geben, die mit Tageslichtprojektor unterrichten. Geht auch (was erstmal nichts über die Qualität des Unterrichts aussagt).

    Ich verstehe das Problem nicht. Selbst, wenn man mit irgendwelchen Formeln rechnen möchte und damit händisch/mit Taschenrechner überfordert ist, kann man Formeln in Tabellenkalkulationsprogrammen definieren und dann nur noch Zahlen eintippen, ohne personenbezogene Daten zu speichern.


    Der rein rechnerische/technische Vorgang der Notenvergabe war bei mir wirklich noch nie anstrengend, kompliziert oder zeitaufwendig.

    Kannst Du dir denn ohne Schülernamen merken, welcher Schüler welche Leistung erbracht hat?!


    Handschriftlich machen das bei uns eher die alten Kollegen.

    Als Seiteneinsteiger schaue ich immer wieder staunend aus die im System Schule stattfindenden Diskussionen (obwohl ich schon 14 Jahre im System bin). Man stelle sich bitte Mal vor, die Arzthelferin meines Hausarztes würde Patientendaten auf ihrem privaten Rechner verarbeiten. Ein jeder würde sich fragen, ob die Beteiligten noch alle Latten am Zaun haben. Datenrechtlich ist dies aber durchaus vergleichbar. Als Personalräte raten wir generell von der Nutzung privater Rechner ab. In NRW dürfte mittlerweile jede Lehrkraft über einen Dienstrechner verfügen. Datenverarbeitung auf Privatgeräten ist daher eigentlich verboten. Nur in absolut begründeten Ausnahmefällen kann die SL zeitlich befristete Ausnahmen zulassen. Solange mit den Daten nichts passiert gilt, wo kein Kläger da kein Richter. Fliegt das auf, rettet Dich kein höreres Wesen, das musst Du dann schon selber tun. 🤷 Ist es das Wert?

    Ich verstehe Deinen Punkt. Bin selbst Seiteneinsteiger!

    In der Wirtschaft haben aber in der Regel alle, die von zu Hause aus arbeiten (müssen) auch einen entsprechenden Dienstlaptop. Wir haben leider nur Ipads. Was einfach keine wirklichen Arbeitsgeräte sind. Konsumieren kann man darauf wunderbar, aber produktiv arbeiten (Excel, programmieren auch schon längere Briefe schreiben...) kann man darauf vergessen. Mit gekoppelter Tastatur ist es immer noch eine Krücke.

    Rechtlicht hast Du aber recht!




    Deswegen muss ich da wohl einfach die sichere Nummer fahren. Mir ging es ja auch primär um den Paragraph welcher angeblich dem Datenschutzbeauftragten Einsicht in meien Geräte gewährt. Das ist aber wohl doch nicht so schlimm. Siehe:


    Muss ich meinen Computer zur Kontrolle bei der Schulleitung abgeben?

    Nein!

    Eine solche Kontrolle muss ohnehin die Ausnahme sein und sollte nur im begründeten Einzelfall (z.B. um einen Missbrauch bzw. eine Dienstpflichtverletzung aufzuklären) durchgeührt werden. Das Verhältnis von Schulleitung zu Lehrkraft sollte von Vertrauen geprägt sein.

    Die Kontrolle erfolgt grundsätzlich im 4-Augen Prinzip in Gegenwart der betroffenen Lehrkraft. Die Lehrkraft bringt hierzu das Gerät in die Schule. Das Kontrollrecht ergibt sich aus der Rolle der Schulleitung als verantwortliche Stelle nach Art. 24 Abs. 1 i.V. Art. 4 Abs. 7 EU-DSGVO.

    Tipp: Das Kultusministerium empfiehlt, sämtliche dienstliche Daten auf einem USB-Stick zu speichern (bitte immer verschlüsselt). Durch die Nutzung eines USB-Sticks muss im Fall einer solchen Kontrolle nur der USB-Stick an die Schule gebracht werden.

    Im Übrigen besitzt die Schulleitung keine Befugnis zum Betreten der Privatwohnung einer Lehrkraft um dort ggf. eine Kontrolle durchzuühren.

    Was ist daran kompliziert?

    Ich unterrichte Informatik, betreibe ein "IT-Unternehmen" und bin technikaffin. Trotzdem verwende ich für die Notenverwaltung Papier. Ob ich die Noten der Klassenarbeit händisch irgendwo eintrage oder in ein Tabellenkalkulationsprogramm eintippe dauert ungefähr gleich lang.

    Generationen von Lehrern haben das geschafft; warum sollte das auf einmal nicht mehr gehen?

    Ich unterrichte auch Informatik und ich muss dir bezüglich Effizienz in dem Punkt ganz klar wiedersprechen!


    Zumindest ich vergebe für meine Klassenarbeiten eine Punktzahl. Diese ist nicht immer gleich hoch.

    Schüler erreichen dann x Punkte. Diese Punktzahl muss irgendwo hinterlegt werden und dann die entsprechenden Notenpunke oder eben Schulnoten eingetragen werden (siehe Notenschlüssel).


    Bei einem einmal hinterlegtem Notenschlüssel entfällt digital die "Umrechnung" Punktzahl-->Note durch den Mensch. Genauso Durchschnitssberechnung, Darstellung der Notenverteilung innerhalb der Klasse...


    Am Ende des Halbjahres müssen zudem nicht händisch alle Leistungen pro Schüler verrechnet werden. Meist sind die ja unterschiedlich gewichtet. (Was auf Papier definitiv fehleranfälliger als digital ist, da hier wieder die Komponente Mensch reinkommt). Der PC macht das automatisch und macht keine Fehler. Dass man sein ExcelSheet/die Notenbox... richtig einrichtet und dann noch Stichproben macht setze ich hier voraus. Wenn man mit dem Taschenrechner nicht umgehen kann, dann kommt auch was falsches raus...


    D.h. der erste Schritt - das Eintragen der Punkte- braucht meinetwegen gleichlang wie auf Papier. Alle Schritte danach werden aber (vol)lautomatisch vorgenommen. D.h. für den Schüler ergbit sich hier keinerlei Nachteil. Da der Prozess weniger fehleranfällig ist, eher nur Vorteile. Zusätzlich bekommen die Schüler mehr Informationen (zB Notenverteilung einer Klassenarbeit/Ganzes Jahr.... dargestellt als Balkendiagram usw). Gleichzeitig wird die Lehrkraft entlastet, da die händische Mehrarbeit entfällt. Das merke ich insbesonders, wenn ich meinen Aufwand kurz vor Notenabgabe mit dem Aufwand der Papiertiger im Kollegium vergleiche. Ich habe nach der letzen vom Schüler zu erbringenden Leistung in aller Regel automatisch schon alle Schnitte usw. Die werden dann angeschaut und eine Endnote vergeben. Die Papiertiger müssen oft noch einmal alle einzelnen Leistungen miteinander verrechnen. Dieser Schritt fällt bei mir weg! Zusätzlich die relativ komplizierte Datensicherung. Auf Papier muss alles kopiert und hinterlegt werden. Digital geschieht diese Sicherung bei Bedarf automatisiert.


    Und mir ist klar, dass Notenfindung eine pädagogisch-didaktische Sache ist. Trotzdem wird dazu (so haben wir das auch im Ref gelernt) in aller Regel die erreichte Gesamtleistung in Noten als Basis verwendet. Falls nicht, wird einem das spätestens im Streitfall auf die Füsse fallen. Ich will sehen, wie ein Kollege angenommen eine 5 verargumentiert, wenn er real als Durchschnitt für den Schüler 2,5 dokumentiert hat. Zudem halte ich diesen Punkt auch bzgl der Notentransparenz gegenüber den Schülern für wichtig.


    Ich bezweifle NICHT, dass eine papiergebundene Notenverwaltung möglich ist. Arbeitssparend ist aber was anderes.

    Früher wurden auch in Unternehmen Konstruktionszeichnungen oder die Buchhaltung händisch gemacht. Alles möglich. Aber eben aufwendiger und fehleranfälliger.



    Ein hier genanntes "papiernes Notenbuch der Schule" haben wir bei uns an der Schule zb garnicht. Wird alles digital verwaltet seitens der Schulleitung. Gottseidank.

    Ich habe das Glück, dass wir von zuhause auf unseren Endgeräten Fernzugriff auf das Notenprogramm der Schule haben. Ich kann daher die Noten über meinen privaten PC dort eingeben, ohne sie auf meinem PC zu speichern.


    Sarek

    Damit verarbeites Du auch personenbezogene Daten auf deinem PrivatPC! Ich hoffe Dir ist das klar! Sobald du auf Deinem Rechner mit welcher Software auch immer (Browser oder dediziert) auf das den Notenserver der Schule zugreifst und da irgendwas abrufst oder einträgst, müssen zwangsläufig personenbezogene Daten übermittelt/auf deinem Gerät eingegeben/temporär bei dir auf dem Rechner gespeichert oder angezeigt/ durch dein privates W(LAN) laufen. Ob das nun im Optimalfall getunnelt und /oder verschlüsselt geschieht, die Verarbeitung läuft technisch und faktisch auch über Deine Privat IT Infrastruktur! Stichworte: Software oder Hardware- Keylogger, WLAN Sniffing, Trojaner...


    Selbst wenn in diesem Fall ein von der Schule zur Verfügung gestelltes Gerät genutzt wird, muss trotzdem die private Infrastruktur --> Internetleitung/Router.. genutzt werden. Damit ist man rechtlich dann wahrscheinlich fein raus, aber der Angriffsvektor bleibt hier trotzdem.


    Ich hatte eine ähnliche Diskussion mit einem Kollegen. Der war der Meinung, dass wenn er seine NotenListen auf dem Schulserver speichert und bearbeitet (Nextcloud), er Datenschutzkonform arbeiten wird. Ist aber strenggenommen nicht so. Wenn die Excel-Datei auf dem HeimPC bearbeitet wird, muss sie normal oder mindestens temporär auf dem Heimrechner liegen! Selbst wenn das in irgendeiner Form in einer Webapp passiert, ist das noch kritisch.

    Wer berechnete denn Noten?...

    Vielleicht beruhigt dich die FAQ zum Datenschutz an Schulen (BW), dort "2. Anlage 1 - Fragen zur Nutzung privater IT-Ausstattung" "b) Muss ich meinen Computer zur Kontrolle bei der Schulleitung abgeben?" und auch "d) Was geschieht, wenn die Lehrkraft sich weigert ...".

    Danke für den Link!



    Das heisst für mich: Ich muss diese Erklärung unterschreiben und dann schauen, dass ich nur noch auf Schulgeräten verarbeite.




    Wenn ich mich so im Kollegium umschaue, dann haben die allermeisten die Erklärung unterschrieben. Verarbeitet wird aber immer noch sehr oft auf dem HeimPC. Mein Problem ist evtl, dass ich zu viel über die Technik weiss und deswegen auch hinterfrage.



    Sehr interessant finde ich auch folgenden Abschnitt:"

    Werden personenbezogene Daten in Akten, Notenbücher, usw. verarbeitet, dann müssen Maßnahmen getroffen werden, um sicherzustellen, dass Unbefugte auf diese Daten bei der Bearbeitung, der Aufbewahrung, dem Transport und der Vernichtung nicht zugreifen können (z.B. verschlossene Schublade, abgeschlossenes Zimmer, verschlossene Tasche)."


    Wer von Euch Papiertigern hat denn eine verschlossene Tasche?! Mit Schloss? Bzw wie hoch ist der Anteil derjenigen, die das haben? Ohne wäre es wohl auch ein Verstoss.

    Da ich kein Diensthandy und kein Diensttablet habe, verwalte ich auch nichts elektronisch.

    Auf privaten Geräten ist der Datenschutz nicht einzuhalten, diese Info habe ich aus Dienstbesprechungen mitbekommen.


    Zum Glück nutze ich gerne meinen Schuljahresplaner aus Papier und vermisse nichts:)

    Wow, d.h. du trägst bei jeder Klassenarbeit jede einzelne Punktzahl händisch ein, schaust dann pro Schüler und Notenschlüssel nach, was das für eine Note ist, trägst sie ein. Trägst pro Schüler mündliche Noten, schriftliche Leistungen usw händisch ein und rechnest dann am ende eines Halbjahres den gewichteten Schnitt über all diese Leistungen aus mit dem Taschenrechner und trägst das Endergebnis dann wieder ein?! Und das wieder pro Schüler.

    Und wie siehts hier mit einer Sicherung aus? Wird alles regelmäßig kopiert? Falls der Planer einmal verloren gehen sollte?


    Respekt!!! Habe gedacht, dass sowas ausgestorben ist :pirat:

    Da hast Du recht und das ist mir so schon klar. Nur will ich nicht, dass irgendjemand vertraglich dazu ermächtigt ist, meine dienstlichen Geräte einzusehen (Tablet, Homelaufwerk, verschlüsselter Container...)! Von der Verwaltung auf privaten GEräten muss ich mich wohl verabschieden.


    Also entweder Noten nur noch auf Schulrechnern/dem Schullaufwerk am besten verschlüsselt. Oder wenn privat dann ein dedizierter Rechner?!


    Und das mit den 80% habe ich nur auf die Frage von Nitram geantwortet, ob ich denn verpflichtet bin, noten elektronisch zu verwalten. Ist ja realistisch gesehen der Standard heutzutage.

    Danke für die Antwort. Ich bin nicht verpflichtet, Noten elektronisch zu verwalten, tue das aber so wie 80% der Kollegen. Papier ist um ein vielfaches aufwendiger und fehleranfälliger. In erster Linie gehts um Notenverwaltung. D.h. Klassenarbeiten und Noten allgemein.


    Bundesland ist Ba-Wü. Schulgerät=Tablet. Privates Gerät=privater PC


    Deine Verpflichtungserklärung sieht inhaltlich ähnlich aus.


    Interessant ist aber folgender Absatz:

    "Sofern ich der Kontrolle oder dieser

    Vereinbarung widerspreche, gilt die Genehmigung als widerrufen."


    D.h. Ihr müsst dieser Kontrolle nicht zustimmen?!?

    Hallo zusammen,


    das Thema Datenschutz ist ja inzwischen in aller Munde und auch wichtig!


    Unser Datenschutzbeauftragter an der Schule verlangt von jedem Lehrer, dass er ein entsprechendes Dokument unterschreibt. Dadurch bestätigt man, dass man für die Speicherung personenbezogener Daten und so auch für die Verwaltung der Noten Schulgeräte verwendet. Zudem, dass der Datenschutzbeauftragte eigene Geräte bei Bedarf auch einsehen kann.



    Den ersten Punkt verstehe ich. Dass der Datenschutzbeauftragte bei Bedarf meine Geräte einsehen darf will ich aber so nicht unterschreiben! Deswegen die Fragen:


    1. Darf man allgmein dazu gedrängt werden, solch ein Dokument zu unterschreiben?

    2. Ist die Forderung nach Einsicht in die Geräte egal ob schulisch oder privat so zulässig?



    Mir ist klar, dass seitens des Datenschutzbeuaftragen und der Schule hier nur rechtssicherheit geschaffen werden soll. Trotzdem kommt mit das etwas invasiv vor...


    Viele Grüße

    Mark

Werbung