Ich sehe das Problem nicht nur darin, dass Vorerkrankungen nicht vorher schriftlich abgefragt wurden, sondern insbesondere auch in dem Verhalten der Lehrerinnen vor Ort.
Ja eben, das war aber, so weit ich es gelesen habe, nicht Teil des Urteils. Die Lehrerinnen kannten das Kind nicht mal, da dort mehrere Schulstufen mitfuhren. Begleitungen anzuordnen liegt aber in der Verantwortung der Schulleitung.
Natürlich sollte man kein krankes Kind in der Herberge zurücklassen, das bestreitet hier auch niemand. Es wurde aber verurteilt, dass keine Vorabfrage vorlag. Ich habe bislang in den VwV unseres Bundeslandes keine solche Pflicht finden können. Und auch wenn viele das bisher immer gemacht haben, vermute ich sehr stark, dass das nicht jeder macht, bzw. nicht von allen Teilnehmenden auswendig auf dem Schirm hat, ob er eine Nussallergie hat o.ä. Problematisch wird es doch erst, wenn was passiert.
Ich hoffe natürlich, dass ich immer vernünftig handele, aber ich würde es nicht beschwören. Und mir macht es ehrlich gesagt schon Angst, dass man am Ende eben doch persönlich verantwortlich gemacht wird für Entscheidungen, die man getroffen hat, die man ja immer aus Überlegungen heraus trifft. Die Lehrerinnen waren nicht betrunken oder so was, sie werden gedacht haben, dass es reicht, wenn sich ein Kind nicht gut fühlt, dass es mit einer Freundin im Zimmer bleibt und man nach dem Ausflug noch mal nachsieht. Und das wurde eben auch nicht von den Richtern beurteilt, sondern die formale Vorabfrage und die hätte, wenn Pflicht, an der Schule schon als Formular vorliegen können.
So ganz bin ich noch nicht durch mit dem Verständnis des Urteils.