Beiträge von Quittengelee

    Vielen Dank für diesen Link. Ich werde das NIE wieder sagen.

    Und ich werde mir ab jetzt genau überlegen, was meine Meinung und was Fakt ist und dies besser kennzeichnen.

    Huch, du fühlst dich aber nicht angegriffen, oder? Ich hab selbst keine Ahnung und bin so vergesslich, dass ich jedes Mal neu nachlesen muss, welche Zellen nun für was genau zuständig sind. Ich finde es aber unfassbar faszinierend, was es alles und andauernd leistet. Allein der Komposteimer, die Blumenerde auf der Fensterbank oder Blattsalat enthalten allerlei Kleinstlebewesen, von denen man nichts mitbekommt, weil das Immunsystem seinen Aufgaben nachkommt.


    Insofern dürfte das Salzgrottensalz relativ keimarm sein, Schimmelpilze halten es dort bestimmt nicht aus.

    Zudem ist Maske tragen zwar ein Schutz, aber langfristig zermatschst du dir dein Immunsystem ja noch mehr... Das braucht ja die Begegnung mit Keimen, um nach zwei Jahren Maske wieder den Umgang mit Blödem zu lernen...

    Nein, dein Immunsystem arbeitet den lieben langen Tag, es braucht auch keine Schnupfenviren, um zu trainieren. Die mutieren fröhlich vor sich hin und der nächste Infekt wird durch einen anderen Erreger ausgelöst, da kann es sich nichts "merken".


    Zum Beispiel hier erklärt:

    https://www.doccheck.com/de/de…lle-kein-immunsystem-mehr


    Dass Masken nerven, ist allerdings unbestritten.

    Letztes Jahr war gesundheitlich kein gutes. Im Januar Augen-OP, lange Rekonvaleszenz, dann Krebsdiagnose, OP, noch viel längere Rekonvaleszenz, danach immer mal wieder Schwäche.

    Deine Krebsdiagnose und Behandlung sind noch nicht mal ein Jahr her. Ich verstehe deine Ungeduld, aber von außen betrachtet ist das wirklich nicht lang. Gib deinem Körper Zeit:troest:


    Ich hab keine Ahnung, nur eine Frage, hast du starke Medikamente bekommen, die einen Immundefekt nach sich ziehen könnten?


    Ansonsten fällt mir leider nur FFP2 als wirksamer Schutz ein.

    Er schreibt regelmäßig, dass es ihm und "normalen" (nicht meine Worte) Kindern nicht zuzumuten sei, Rücksicht auf Kinder mit Behinderungen zu nehmen. Jetzt geht es um koschere Essenswünsche, die man nicht erfüllen kann und seine eigenen Sonderwünsche. Vielleicht schaffen wir es ausnahmsweise beim Thema zu bleiben und das ist die Verantwortung, die wir auf Klassenfahrten tragen, offenbar geht es dabei auch um Leben und Tod. Und zwar nicht, weil man kranke Kinder auf einer Fahrt ignoriert hätte, sondern weil man sich persönlich im Vorhinein nicht erkundigt hat, welche Krankheit die Beteiligten haben.

    Dass daraus dann entsprechende Konsequenzen vor Ort zu ziehen sind (bei einer 13-Jährigen mit bekannter Diabetes z. B. die eigene aktive (!) Erkundigung, wie es ihr geht), liegt m. E. auf der Hand.

    Wo wir wieder beim Verhalten vor Ort wären, natürlich muss man etwas unternehmen, wenn es einem Kind schlecht geht.


    Nach Erlassen habe ich übrigens 3x gefragt, für Sachsen habe ich lediglich eine VwV gefunden, in der nichts dergleichen geregelt ist.

    Selbst wenn der Diabetes den Lehrerinnen bekannt gewesen wäre, was wird hier an Wissen über diese Krankheit und wie man damit umgeht erwartet?

    genau das.

    ...

    Und ja, bzgl. einer Suizidankündigung hätte ich vorher sicher nicht mit den Achseln gezuckt und nichts unternommen, sondern allermindestens das ein oder andere Gespräch geführt und dokumentiert.

    Wieso vorher? Es ging um eine Fahrt, auf der etwas vorgefallen ist. Zum Glück ist nichts passiert, zum Glück passieren Todesfälle auf Klassenfahrten äußerst selten. Die grobe Fahrlässigkeit kann man doch aber nur am akuten Verhalten der Personen festmachen. Wenn sie nichts unternehmen zum Beispiel, 3 Tage ein Kind krank im Herbergszimmer zurücklassen. Lehrpersonen zu verurteilen, weil sie im Vorhinein eine Information nicht erfragt haben, die sie nicht erfragen mussten, finde ich nach wie vor zweifelhaft. Zumal aus dem Wissen um eine Diagnose keinerlei Handlungswissen für den Laien erfolgt.

    Gibt es tatsächlich Schulen, in denen niemals Schuljahresverlauf darüber gesprochen wird, dass und warum man bestimmte Dinge, wie z.B. Sicherheitsbelehrungen schriftlich dokumentieren muss? Und ergibt sich daraus nicht völlig unmissverständlich, dass man auch an zahlreichen anderen Stellen sinnvollerweise schriftlich abfragt, um eben auch schriftlich dokumentieren zu können was z.B. abgefragt und geantwortet wurde von den Eltern?

    Das hat doch rechtlich gesehen keine Relevanz. Relevant wäre, wenn es einen Klassenfahrtenerlass gäbe, in dem stünde, dass chronische Erkrankungen abzufragen sind. Ich vermute, warum das nicht so ist, könnte darin begründet liegen, dass Lehrkräfte eben gerade nicht für die korrekte Behandlung von diversen Erkrankungen verpflichtet werden können. Dazu zählt z.B. auch die Gabe von Notfallmedikamenten. Mann kann nicht verlangen, dass Lehrkräfte über alle existierenden Erkrankungen Bescheid wissen. Dass Diabetes in wenigen Tagen tödlich enden kann, weiß nicht jede Lehrkraft und es gibt unzählige Erkrankungen von denen man noch nicht mal gehört hat, diese Verantwortung darf man m.E. Lehrpersonen nicht auferlegen. Oder wenn auf einem Zettel xy-Syndrom gestanden hätte, hätte man dann auch verlangt, dass sich die Lehrerinnen erst informieren, was dieses Syndrom alles an Folgen nach sich zieht?


    Sie müssen aber erste Hilfe leisten, allein dafür sollten sie nach meinem Empfinden und zum Schutz aller Lehrpersonen verurteilt werden, wenn es so sein soll, auch mit einer Haftstrafe oder einer Schmerzensgeldhöhe, von der sich die Eltern eine 6-monatige Reha leisten können.

    ... Nebenbei: Die schriftliche Urteilsbegründung liegt m.W.n. überhaupt noch nicht vor. Jedenfalls ist sie weder beim LG selbst noch in den entsprechenden Datenbanken bislang aufzufinden.

    Das ist wahr, ich schrieb auch zu dem, was bislang zu finden war. Wenn sich alles so unfassbar verantwortungslos zugetragen hat, wie hier und da beschrieben, dann bliebe die Frage, warum die beiden Kolleginnen mit einer Geldstrafe davongekommen sind.


    ... Das ist nun wirklich nichts überraschendes und man muss nicht so tun, als seien die Kolleginnen hier durch eine formal bestehende, aber allen unbekannte Regelung aufs Glatteis geführt worden.

    Wen meinst du mit "man"? Niemand tut m.E. so. Es geht darum, etwas im Nachhinein zum Gesetz zu erheben, das vorher keins war. Wir alle können einfach froh sein, dass auf einer unserer Fahrten bislang nichts derartiges passiert ist. Hältst du dich davor gefeit? Ich kenne unsere SuS sehr gut, weil die Klassen so klein sind und selbstredend würde ich mich über andere SuS genauestens informieren, bevor ich mit ihnen irgendwohin fahre. Aber es kann immer etwas Schwerwiegendes passieren, wir hatten zum Beispiel eine Suizidankündigung. Wenn die Person vor den Zug gesprungen wäre, hätten die Lehrkräfte auch eine Mitverantwortung im Sinne von "hätten die Betreuenden vorher abfragen müssen" zugesprochen bekommen?

    P.S.: eine Schuld des Ministeriums sehe ich nicht. Auch wenn du sie dir hier gerade konstruierst.

    Ich bin mir da nicht so sicher. Nicht darin, dass Klassenfahrten angeordnet werden, sondern eben in der Begründung im Urteil, dass Vorabfragen zwingend notwendig seien. Wenn Lehrkräften in diesem formalen Punkt der Prozess gemacht wird, dann sollte dafür das Ministerium die Verantwortung übernehmen. Denn genau das könnte doch in anderen Fällen auch passieren. Fürs Schwimmen gibt's sooo genaue Anweisungen und wenn man sich an alle hält und dann trotzdem etwas passiert, ist man nicht persönlich haftbar. Wenn sich das durch dieses Urteil geändert hätte und Lehrkräften eine persönliche Teilschuld zugesprochen werden kann, weil sie nicht im Vorfeld an irgendwas anderes gedacht haben, das bislang niemand verlangt hat, dann haben wir halt schon ein Problem. Genau darum geht es mir zumindest.


    Das im Spiegel beschriebene Verhalten der beteiligten Personen steht natürlich auf einem ganz anderen Blatt.

    Hat jemand in Erfahrung bringen können, wie did Strafen ausfielen? Überall dort, wo ich jetzt gelesen habe, hieß es nur 23.400 und 7.200 Euro, aber das Strafmaß fand ich nirgends.

    180 Tagessätze steht in der SZ


    Das Urteil lautet "fahrlässige Tötung durch Unterlassen", das bedeutet doch, dass es eben doch vorrangig um das Verhalten während der Fahrt ging und nicht nur um das fehlende schriftliche Einholen von Erkrankungen, oder? Wahrscheinlich erfährt man in der Presse auch aus Gründen des Schutzes der Beteiligten nicht alles.

    ...

    Laut Zeugin wurde den Lehrern gesagt, dass Emily "immer wieder wegsackt". DIe Lehrer haben laut Zeugenaussage erwidert, dass die Schüler auf sie aufpassen sollen.

    Eine der angeklagten Lehrerinnen musste mit einem Jungen zum Arzt und hat laut Zeugenaussage den anderen Schülern gesagt, dass sie mit keinem mehr ins Krankenhaus fahren wird.


    Das ist ja furchtbar! Aber warum war das dann nicht Gegenstand der Verhandlungen?

    Ich sehe das Problem nicht nur darin, dass Vorerkrankungen nicht vorher schriftlich abgefragt wurden, sondern insbesondere auch in dem Verhalten der Lehrerinnen vor Ort.

    Ja eben, das war aber, so weit ich es gelesen habe, nicht Teil des Urteils. Die Lehrerinnen kannten das Kind nicht mal, da dort mehrere Schulstufen mitfuhren. Begleitungen anzuordnen liegt aber in der Verantwortung der Schulleitung.


    Natürlich sollte man kein krankes Kind in der Herberge zurücklassen, das bestreitet hier auch niemand. Es wurde aber verurteilt, dass keine Vorabfrage vorlag. Ich habe bislang in den VwV unseres Bundeslandes keine solche Pflicht finden können. Und auch wenn viele das bisher immer gemacht haben, vermute ich sehr stark, dass das nicht jeder macht, bzw. nicht von allen Teilnehmenden auswendig auf dem Schirm hat, ob er eine Nussallergie hat o.ä. Problematisch wird es doch erst, wenn was passiert.


    Ich hoffe natürlich, dass ich immer vernünftig handele, aber ich würde es nicht beschwören. Und mir macht es ehrlich gesagt schon Angst, dass man am Ende eben doch persönlich verantwortlich gemacht wird für Entscheidungen, die man getroffen hat, die man ja immer aus Überlegungen heraus trifft. Die Lehrerinnen waren nicht betrunken oder so was, sie werden gedacht haben, dass es reicht, wenn sich ein Kind nicht gut fühlt, dass es mit einer Freundin im Zimmer bleibt und man nach dem Ausflug noch mal nachsieht. Und das wurde eben auch nicht von den Richtern beurteilt, sondern die formale Vorabfrage und die hätte, wenn Pflicht, an der Schule schon als Formular vorliegen können.

    So ganz bin ich noch nicht durch mit dem Verständnis des Urteils.

    Der Vater hat bis zum Schluss gekämpft und ich finde das auch richtig so.

    Ich meinte eigentlich nicht "richtig" oder "falsch", ich habe mich nur im ersten Moment gefragt, ob es der Familie nun in irgendein einer Weise besser geht, mit Geld kann man ja leider nichts aufwiegen. Aber wahrscheinlich geht es darum auch nicht.


    Nein - warum sollte es? Das den Kolleginnen vorgeworfene Verhalten war schon vor dem Urteil falsch. Juristisch und moralisch.

    Mich würde viel eher interessieren, ob das Urteil auch dienstrechtliche Konsequenzen hat. Zumindest die 23.000 € -Geldstrafe dürfte deutlich über der diesbezüglichen Grenze liegen.

    Ist das Dokumentieren und Kontrollieren von Vorerkrankungen gesetzlich vorgeschrieben? Mich wundert, dass das Verhalten vor Ort nicht thematisiert wurde, das wäre ja individuell bewertbar, sondern dass es nur darum ging, ob die beiden Frauen vorher formal etwas protokolliert hatten. Ein Info-Zettel im Hefter allein hätte dem Kind ja auch nichts genutzt. Und wenn es keinen Erlass gibt, in dem das explizit verlangt wird, müssten sie dann nicht sogar ganz raus aus der Verantwortung sein, oder denke ich komplett falsch?

    Der Mitschüler, der das Mädchen betreut wohnt bei mir in der Nachbarschaft, daher muss ich sagen, dass ich den gesamten Vorgang betreffend befangen bin Außerdem ist das Verfahren nach wie vor schwebend. Nachdem das zuständige Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt hat, hat die Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt. Damit kann die nächste Instanz von vorne orüfen.

    Der Fall ist nun abgeschlossen, die Lehrerinnen müssen eine Geldstrafe entrichten. Ob das den Eltern irgendwie weiter hilft? Offenbar war dem Vater die Verurteilung ja sehr wichtig. Es ist einfach nur tragisch.


    Ich frage mich, ob das Urteil für künftige Klassenfahrten irgend eine Bedeutung haben wird.

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