Beiträge von Quittengelee

    Was sind das für Zauberbücher, die man nicht aus dem Lehrmittelschrank ziehen oder kostenlos im Internet/WSC herunterladen kann? Sind die Sachen deswegen besser, weil sie Geld gekostet haben, oder fühlt sich der Lehrer besser, weil er Geld bezahlt hat?

    1. Es existieren keine Lehrbücher für bestimmte Fächer an der Lernförderschule.

    2. WSC kostet Geld und zwar nicht zu knapp

    3. Kostenlos nutzt man auch, muss aber ebenso danach suchen (=Zeit ist Geld)

    4. Wie gesagt, muss gar nicht sein, manchmal hat man aber Lust dazu, Freude daran, Spaß dabei. Und das meine ich, wer keinen Spaß an Didaktik hat, der kann das nicht nachvollziehen und das ist total okay. Ebenso okay ist es aber, diesen Spaß zu haben.

    Zurück zur Ausgangsfrage: die TE beklagt sich zu keiner Zeit über Unterrichtsvorbereitung, sondern über ewig lange Pausenaufsichten, Elterngespräche und andere "unteilbare" Aufgaben.

    ...
    Nichts von dem oben genannten ist arbeitsrechtlich relevant. Du schreibst selber "der Friseur möchte neue Ideen" oder der Koch "liebt neue Rezepte". Mag alles sein, fällt aber unter Privatvergnügen. ...

    Genau und ich habe Freude daran, für Fach x bei eBay y zu ersteigern und mit den SuS etwas Neues auszuprobieren.


    "...Definiere vernünftig..."

    Didaktisch korrekt, also kein Arbeitsblatt zusammenstoppeln, auf dem man nichts mehr lesen kann.

    Alles andere ist Lehrkräftefreiheit und zwar ebenso, wenn man ausschließlich mit dem Lehrbuch unterrichten möchte als auch, wenn man Lust hat, einen aktuellen Zeitungsartikel rauszusuchen.

    Messer und Scheren werden einmal gekauft und halten dann jahrelang. Kleidung muss jeder kaufen. Der Friseur muss nicht Haarschaum und Farbe für die Kunden kaufen, der Koch muss keine eigenen Gewürze mitbringen und der Bankkaufmann muss Formulare nicht auf eigene Kosten ausdrucken.

    Vielleicht möchte der Friseur aber eine Modezeitschrift abonnieren, um neue Ideen für Frisuren und Stylings zu bekommen. Und der Koch kauft freiwillig teure Gewürze und Weine, weil er kochen und neue Rezepte liebt und ausprobieren will. Und der Bankkaufmann muss teure Anzüge tragen, weil das so erwartet wird.

    Ich sehe den Sinn der Vergleiche nicht. Vergleichen sollte man doch allenfalls im Kollegium und wenn da der Druck Einzug gehalten hat, etwas zu kaufen, weil die anderen das auch so machen, dann ist Handlungsbedarf angesagt, finde ich.

    Das entbindet einen aber nicht von der Pflicht, vernünftigen Unterricht zu machen.

    Zu den Messern der Kochazubis kann ich nicht viel sagen, aber die private Schere eines Friseurs/einer Friseurin ist eine Investition, die sich innerhalb kürzester Zeit amortisiert haben sollte. Im Bekanntenkreis verdienen befreundete Friseure ca. 60€/h nebenher. Man muss halt schnell sein und "pro Kopf" abrechnen, nicht nach Zeit ;)

    Komische Rechnung, Lehrkräfte verdienen das 10-fache, da amortisiert sich die Kopiervorlage in 5 min.

    Nach der Logik müsste Material für DAZ noch schneller zusammengemurkst werden können, weil die können ja eh nicht richtig lesen.

    Und am Schnellsten ist der Unterricht in den Berufsbildenden Schulen vorbereitet, die gucken bloß noch in Motoren rein oder tippen was am PC und brauchen gar keine Arbeitsblätter mehr:idee:

    ...Wenn mir wirklich mal etwas fehlt, schreibe/zeichne ich in einer Freistunde mal ein ein simples Arbeitsblatt oder kopiere etwas aus einem anderen Lehrwerk. Da reichen mir Linienblatt, Stift und Kopierer. Bis die Perfektionisten den Worksheetcrafter angeschmissen haben, ist das Blatt schon zusammengemurkst.

    Ich denke übrigens, dass man Grundschulmaterial am schnellsten spontan zusammenschustern kann, da weniger Text drauf ist.

    Bist du von einem Gymnasium an eine Grundschule abgeordnet oder sowas?

    Den Termin macht die Dienststellen. Du stellst bei Deiner Dienststelle aus Fürsorgegründen einen Antrag auf Feststellung einer Teildienstfähigkeit. Das Ganze mit aussagekräftigem Attest.

    Danke dir, also die Teildienstfähigkeit kann direkt beantragt werden, auch wenn man bislang aus Gründen der Pflege TZ arbeitet? Man muss nicht erst lange krank und drohend dienstunfähig sein oder sowas?

    Und das Attest kann formlos sein?

    Verschwörungstheorien!!! Bist du auch einer von denen, die glauben, dass Vanille-Eis-Becher von Echsen-Menschen unterirdisch festgehalten werden? Und die daraus dann Bourbon-Vanille extrahieren, um die sich zu injizieren?

    Und glaubst du auch, dass ein Aluhut auf dem Eisbecher vor Raub-Essern und deren Löffelattacken schützt?

    Die Eistüte ist gleich aus Alu, sehr praktisch. Da braucht man keinen Orgon-Akkumulator mehr.

    Du gehst zu deinem Arzt, stellst mit seiner Empfehlung den Teilzeitantrag und der Dienstherr schickt dich dann zum Amtsarzt.

    Wegen was, weil man Teilzeit beantragt hat? Ich fürchte, ihr stellt euch das zu einfach vor. Oder ich zu kompliziert, ich kann mir nicht vorstellen, dass einem die Teildienstfähigkeit in anderen Bundesländern hinterhergeworfen wird.

    Edit

    Kommunalforum.de: "Die Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit setzt die Dienstunfähigkeit des Beamten voraus. Voraussetzung der Teildienstfähigkeit ist, dass Beamte ihre Dienstpflichten auf Dauer nur noch mindestens während der Hälfte der Arbeitszeit erfüllen können."

    Muss man nicht erst mal dienstunfähig sein? Und: der Beamte kann auch versetzt werden, wenn er dadurch wieder voll einsatzfähig ist. Muss man dann damit rechnen, im Amt Akten zu schieben?

    ...

    Außerdem fanden früher, also vor 30 Jahren, die meisten Fortbildungen zu Unterrichtszeiten statt und man wurde dafür freigestellt. Oft gab es Übernachtungen mit Vollpension. Hatte ich zuletzt so vor 15 Jahren.

    Haben wir noch. Manchmal natürlich nur eintägig, aber auch mit Übernachtung und das Essen ist echt passabel. Ich finde Fortbildungen abwechslungsreich und freu mich, wenn ich was Interessantes besuchen darf.

    Ich bin gerade meinem Bundesland ernsthaft dankbar, mir war nicht klar, dass das ein Privileg ist! Ihr solltet gar nicht öffentlich machen, wie es auch laufen kann 🤫

    ...

    Kann mich an eine Fortbildung erinnern, wo wir im Sitzkreis saßen und uns beim Kennenlernspiel mit Schaumstoffbällen werfend den Namen der getroffenen Person rufen mussten. ...

    Hab eben gedacht, der Satz ginge weiter mit: "...den Namen der getroffenen Person raten mussten." Achtung, der Ball, öhm, Heinz!:rofl:

    Ach ja, Fortbildungen. Ich habe zum Glück in den letzten Jahren nur wirklich effektive Veranstaltungen besucht, auf denen ich was gelernt habe. Meine ich ganz unironisch.

    Mein Beileid all jenen, die spielen oder gar andere anfassen mussten!

    ... da wäre wohl eher die volle Blase das Argument gewesen. Könnte man endlos drüber diskutieren, bis man selbst mal raus muss.

    Verstehe ich nicht. Es verbietet doch niemand den Toilettengang. Es geht aber hier um eine 45-minütige Klausur und die Dringlichkeit, die sich nach 25 min bei mehreren Personen gleichzeitig einstellt. Da kann nur Durchfall so dringend sein und das hätten die Betroffenen dann wohl mitgeteilt und nicht von Menschenwürde schwadroniert.

    ...

    Auf der anderen Seite: Was folgt, wenn einem Schüler, den man zunächst unter den "Toilettenbewerbern" zurückgehalten hat, doch alles in die Hose geht? Zumindest ist der Tatbestand der Körperverletzung gegeben...

    Die Wahrscheinlichkeit, dass 7 Schüler*innen am BK nach 25 min Unterricht so dringend müssen, dass sie nach 3 min in die Hose machen, halte ich für so unwahrscheinlich, dass es zu vernachlässigen ist.

    Wenn man Teilzeit für Gesundheit braucht, geht man am besten zum Arzt, lässt sich das bescheinigen und beantragt danach eine Teildienstfähigkeit. Das setzt eine amtsärztliche Überprüfung in Gang und am Schluss hast du dann deine Stundenreduktion/Teilzeit, die dir keiner nehmen kann. In NRW bekommst man dann die Hälfte der ermäßigten Stunden ebenfalls bezahlt.

    Man sollte sich natürlich auch sicher sein, zumindest teildienstfähig zu sein.

    Bist du sicher, dass man einfach so zum Amtsarzt marschieren und Teildienstfähigkeit beantragen kann? Ich konnte dort nicht mal selbst einen Termin ausmachen.

    Ich weiß es nicht sicher für jedes Bundesland, bei uns ginge das. Arzt schreibt Notwendigkeit der Teilzeit auf, Antrag wird relativ kurzfristig genehmigt. Dabei wird wie geschrieben auch keine Diagnose notiert, es ist also egal, weswegen dein*e Ärzt*in das empfiehlt.

    Die Behörde wäre auch doof, das zu ignorieren, weil die Wahrscheinlichkeit des Totalausfalls hoch ist.

    Das hat m.E. auch nichts mit dem Beamten-/Angestelltenstatus zu tun.

    :bitte: Deswegen immer: Gewerkschaftsbeiträge zahlen. :danke:

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