Weiter dazu:
KMK:
"Sonderpädagogischer Förderbedarf ist bei Schülerinnen und Schülern anzunehmen,
die in ihren Bildungs-, Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten in einer Weise beein-
trächtigt sind, dass sie im Unterricht der allgemeinen Schule ohne sonderpädagogi-
sche Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden können. Dabei können auch
therapeutische und soziale Hilfen weiterer außerschulischer Maßnahmeträger not-
wendig sein.
Sonderpädagogischer Förderbedarf ist immer auch in Abhängigkeit von den Aufga-
ben, den Anforderungen und den Fördermöglichkeiten der jeweiligen Schule zu defi-
nieren. Zudem muss eine Bestimmung des sonderpädagogischen Förderbedarfs das
Umfeld des Kindes bzw. Jugendlichen einschließlich der Schule und die persönlichen
Fähigkeiten, Interessen und Zukunftserwartungen berücksichtigen. Teilweise beglei-
ten förmliche Feststellungsverfahren Einschulungen und Übergänge an verschie-
dene Schulformen.
Die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs umfasst die Ermittlung des
individuellen Förderbedarfs sowie die Entscheidung über den Bildungsgang und in
einigen Ländern auch über den Förderort. Sie findet meist in Verantwortung der
Schulaufsicht statt, die entweder selbst über eine sonderpädagogische Kompetenz
und ausreichende Erfahrungen in der schulischen Förderung von Kindern und Ju-
gendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf verfügt oder fachkundige Bera-
tung hinzuzieht.
Das Verfahren zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs kann von den Er-
ziehungsberechtigten, den Schülerinnen und Schülern selbst, der Schule und ggf. von
anderen zuständigen Diensten beantragt werden und sollte die Kompetenzen der an
der Förderung und Unterrichtung beteiligten bzw. zu beteiligenden Personen auf ge-
eignete Weise einbeziehen."
Passt also alles.