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Wenn Todesfälle im Schwimmunterricht nicht vermeidbar wären, dürfte es keinen Schwimmunterricht geben. Wer in Sorge ist, dass Kinder unvermeidbar sterben, sollte diesen Unterricht nicht abhalten. Wer der Ansicht ist, dass sich solche Situationen (planersisch) vermeiden lassen, soll eben so planen, dass sie nicht auftreten.
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Das haben die beiden Verantwortlichen doch gemacht, sie haben so geplant, wie sie a) dachten, b) aus Erfahrung wussten, wie es ihnen c) vorgegeben und von der Unfallkasse d) empfohlen war.
Sie dachten offenbar, dass man zu zweit am Beckenrand alles mitbekommt und es gab keinen Grund für sie, anzunehmen, dass das nicht der Fall ist.
Ich bestünde auf einem Betreuungsschlüssel nach mindestens der Vorgaben der Fachverbände.
Was denkst du, wie viele badische Schwimmlehrkräfte das ab jetzt auch tun werden? Es ist naiv anzunehmen, dass alle anderen Schwimmstunden bislang anders abliefen und an anderen Schulen nur 6er-Gruppen schwimmen gegangen sind.
...Mache ich übrigens bei der von mir ausgebildeten Sportart sowohl im Verein als auch in schulischen Kontexten...
Im Rahmen des Pflichtunterrichts deiner Schulklasse oder in einer freiwilligen AG für die du die Bedingungen festlegst?