Ich zitiere die GEW in NRW zum Lehrerrat:
Aufgaben als Vermittler zwischen Schulleitung und Kollegium
Der Lehrerrat hat zunächst eine allgemeine Beratungs- und Vermittlungsaufgabe. Er kann der Schulleitung Vorschläge für Sachverhalte machen, in denen die Lehrerkonferenz nur auf Vorschlag der Schulleitung entscheiden kann – etwa bei den Grundsätzen zur Verteilung von Anrechnungsstunden. Eine Vermittlungsaufgabe kommt nur in Frage, wenn dies die beteiligten Lehrer*innen bzw. pädagogischen Mitarbeiter*innen wünschen. Über seine Tätigkeit hat der Lehrerrat der Lehrerkonferenz einmal im Schuljahr zu berichten.
M.a.W. wenn eine Lehrperson das wünscht, dann kann sie den Lehrerrat um Vermittlung bitten.
Ob man eine anonyme Anfrage als gelungene Vermittlung versteht, mag man persönlich unterschiedlich werten. Aber vor allem ist es der Wunsch der anonymen Lehrperson, das so zu machen. Können andere kindisch finden, daraus zu schließen, man wolle dem TE an den Karren fahren, gar 'eskalieren', ist aber freie, persönliche Interpretation und kein ungeschriebenes Gesetz.