Also Krankschreibung und BV sind zwei verschiedene Sachen. Wenn du nicht krank bist, gibt es auch keine Krankschreibung, so dass deine Gyn oder andere Fachärztin (mwd) ein BV ausstellen müssten, wenn sie deine Gesundheit gefährdet sähen. Nun kann man immer zu einem anderen Arzt gehen, wenn einem die Entscheidung des einen nicht gefällt. Allerdings braucht's halt auch eine konkrete Benennung, was und wie genau verboten wird:
Das ärztliche Beschäftigungsverbot... Das Attest sollte möglichst genaue und allgemein verständliche Angaben enthalten, auch darüber, ob Sie leichtere Arbeiten übernehmen können oder ob Sie mit verkürzten Arbeitszeiten arbeiten können. Für Ihren Arbeitgeber sollte erkennbar sein, inwiefern Sie und Ihr Kind gefährdet sind, wenn Sie weiterhin arbeiten...
(zitiert aus: https://familienportal.de/fami…gsverbote-gibt-es--125138)
Vielleicht könntest du dich ins Amt versetzen oder dir andere Aufgaben ohne Kinderkontakt zuweisen lassen? (online-Unterricht erteilen oder was auch immer).
Das Robert Koch Institut empfiehlt übrigens kein Beschäftigungsverbot für Schwangere.