Wieso soll man nachfragen. Ich finde diese Aussagen über Kollegen, die man gar nicht kennt, sondern nur von anderen gehört hat, was sie gemacht haben sollen verwirrend, da ist nichts nachzufragen!
Der Umgangston, nunja.
Es ging um grobe Fahrlässigkeit und das die hier vorliegen würde. Der Ton passt m.E. zur Situation und dem beschriebenen Verhalten.
Interessante und berechtigte Frage. Ich war zuletzt mit meiner 7. Klasse im Hochseilgarten. Der Betreiber schließt in den AGB die Haftung aus, wenn Sicherheitsanweisungen nicht beachtet werden, und es bedarf einer Einverständniserklärung der Eltern, in der sie auch bestätigen, die Regeln mit ihren Kindern durchgesprochen zu haben. Ich habe es für mich immer so interpretiert, dass ich mit Haftung nichts zu tun habe, solange diese Unterschrift vorliegt und ich darauf achte, dass alle ordnungsgemäß an der Sicherheitsunterweisung teilnehmen.
Mich irritiert im vorliegenden Fall immer noch, wieso man für erwachsene Schüler haften sollte. Wenn die einen Wisch zur Kenntnisnahme der Risikobelehrung unterschreiben, müsste die Verantwortlichkeit doch eigentlich bei ihnen liegen.
Das sind doch verschiedene Vorgänge. Im Hochseilgarten wird belehrt und wenn einer entgegen der Belehrung den Sicherheitsgurt aufmacht, ist das zwar tragisch, aber nicht in der Verantwortung der Lehrkraft. Es sei denn, die Klasse ist sehr jung, ein Kind hat Autismus oder sonst eine Behinderung, die erwarten lässt, dass es sich nicht an die Vorgaben halten kann.
Mit Nichtschwimmern aufs Meer zu paddeln ist aber so gefährlich, dass es schlicht verboten ist. Kentert ein Boot und 3 Nichtschwimmer gehen wie ein Stein unter, kann auch die eine Begleitperson vom Kanuclub nicht mehr helfen.
Du bist als Lehrperson aufsichtspflichtig für deine SuS und zwar auch für volljährige, weil diese an deinen Veranstaltungen teilnehmen müssen. Aufsicht ist zwar so definiert, dass sie im Verhältnis zur Reife der SuS steht, aber sie besteht auf schulischen Veranstaltungen immer.
Wenn du deine Klasse im Hochseilgarten abgibst und dir im benachbarten Biergarten ein Herrengedeck gibst, wirst du auch "dran sein", wenn etwas passiert, selbst wenn du nicht direkt verantwortlich dafür bist, dass Hans-Heinrich entgegen der Belehrung den Karabiner ausgeklinkt hat.
Aufsicht und (grobe) Fahrlässigkeit hat m.E. vor allem mit gesundem Menschenverstand zu tun. Habe ich vorgesorgt, dass nichts passiert und es kommt etwas total Unvorhergesehenes? Oder gehe ich mit Sandalen bei Gewitter ins Hochgebirge mit einer 5. Klasse?