Beiträge von Quittengelee

    Meint ihr die Einstellungschancen mit der Fächer-Kombi Französisch + Informatik sind einigermaßen solide.

    Ja, meine ich. Lehrer werden überall gesucht, mit Informatik sowieso, in B/Brandenburg schon dreimal. Und wenn du von Arbeitslehre sprichst, geht es um Sekundarschulen? Dann wirst du dir wahrscheinlich die Schule aussuchen können...


    Ob du Informatik schaffen kannst, kann ich nicht beurteilen. Ich denke aber, wer ernsthaft darüber nachdenkt, hat sich damit schon so weit auseinander gesetzt, dass es nicht ganz utopisch scheint.

    Arbeitslehre ist ja sehr praxisnah und die SuS machen das meist recht gerne. Es wird allerdings oft genug fachfremd unterrichtet und hat meiner Erfahrung nach nicht so den Stellenwert des ernstzunehmenden Faches. Wenn dir das wurscht ist, kann es definitiv auch Spaß machen und eine gute Nische in einer Schule sein, in der man sich einrichtet.

    Die Kindersprechstunde sieht so aus, dass mit den Kindern über deren Verhalten / Leistung gesprochen wird; deshalb wird sie tatsächlich dem Bereich "Sprechen und Zuhören" zugeordnet. Aber jeder Schüler ist pro Schuljahr nur 3x15 min anwesend.

    Mir scheinen alle 3 Monate 15 min individuelles Gespräch über den Lernstand recht effektiv zu sein. Für die Kinder. Für die Lehrkräfte scheint es mir recht entspannt zu sein, vor allem, wenn mehr Unterrichtszeit ausfällt als Einzelgespräche stattfinden. Ich würde also, wenn ich das monieren wollte, zumindest bedenken, dass du dir ins eigene Fleisch schneiden könntest, wenn du die Vorgehensweise anprangerst. Vielleicht fällt dem Schulleiter ein, dass die bewährte Kindersprechstunde beibehalten wird und in den Nachmittagsbereich zu verlegen ist, um den Stundenplan zusätzlich wieder komplett mit 7 Stunden Deutsch zu befüllen?

    Ich habe eben die unicef-Fotos des Jahres gesehen...


    https://www.spiegel.de/ausland…83-415f-9203-7d253c22c4cc


    Ich habe im Laufe des Jahres immer wieder Artikel dazu gesammelt, ballspielende Kinder mit ihren Lehrern in U-Bahnschächten in Kiew, geflohene Kinder mit Schulbüchern auf Liegen in überfüllten Turnhallen, Mädchen in Afghanistan, die heimlich beschult werden. Ich finde das sehr bewegend, kann gerade keine passenden Worten finden.


    Jedenfalls wollte ich euch teilhaben lassen, liebe Kolleg*innen. Es wird in Industrienationen manchmal vergessen, wie bedeutsam ist, was ihr tut.

    Im Ausgangspost wird gefragt, ob das so in Ordnung ist, mit bis zu 8 Stunden am Stück Unterricht.

    Nein, die wesentliche Frage war, ob es rechtens ist, zusätzlich zu zwei Präsenzpflichten (ob die rechtlich okay sind, wäre sowieso zu prüfen, ich vermute, es ist eine interne Absprache, um allen Handlungsplanung zu gewährleisten), dazu verpflichtet zu werden, eine dritte im Lehrerzimmer zu sitzen, falls Vertretung nötig ist.


    Aus NRW habe ich zitiert, weil das das erste war, das mir in die Hand fiel, habe ich auch geschrieben. Es ist deswegen aber relevant, weil das Verbot der regelmäßigen Präsenzpflicht nirgends explizit geregelt ist, aber trotzdem überall gilt.


    Auch Bayern schreibt nicht explizit, dass der Schulleiter dazu auffordern darf, eine Stunde regelmäßig anwesend zu sein, um zur Verfügung zu stehen. Ich zitiere den von dir verlinkten Gesetzestext:


    1Die Lehrkraft hat ihre Unterrichtszeiten einzuhalten. 2Sie ist verpflichtet, auch außerhalb ihres planmäßigen Unterrichts, zur Übernahme von Vertretungen und – unbeschadet ihres Urlaubsanspruchs – in den Ferien aus dienstlichen Gründen in zumutbarem Umfang zur Verfügung zu stehen; die Anwesenheit in der Schule kann angeordnet werden; darüber sind die Lehrkräfte frühzeitig zu informieren.


    Ich gehe davon aus, dass damit gemeint ist, "am 23. Februar ist Tag der offenen Tür. Sie müssen anwesend sein." oder auch "morgen ist 1. Stunde Vertretung Klasse 7, Sie müssen anwesend sein".


    Was vermutest du? Wo liest du daraus den Anspruch der regelmäßigen Präsenzpflicht ab?


    Edit: Fossi war schneller, mit weniger Worten 8)

    Ich bezog mich auf den Kommentar eines anderen Teilnehmers, der von Weisungsbefugnis gesprochen hat, die hier nicht passt. Wieso nutzt du eigentlich die Zitierfunktion, um etwas wiederzugeben, das ich nicht gesagt habe?

    Zu dir ein drittes und dann auch letztes Mal, weil wir in der Sache nicht weiterkommen. Der TE hat bereits zwei Präsenzpflichten im Plan, aktuell wurden ihm mehrfach eine zusätzliche erteilt. Halte ich nicht für rechtmäßig, du schon, was der TE nun damit macht, weiß ich nicht.

    Wenn die Lehrkraft durch die Präsenzzeiten ihre wöchentliche Arbeitszeit überschreitet, hast du Recht. Sonst nicht.

    Nein, das stimmt nicht. Die wöchentliche Arbeitszeit interessiert hier nicht, bei Mehrarbeit werden bei Lehrkräften auch Unterrichtsstunden gezählt.


    Was hier relevant ist, ist, inwiefern der Dienststelkenleiter verlangen darf, in der Schule zu arbeiten, um auf potentielle Vertretung zu warten. Für dich natürlich auch gerne das direkte Zitat aus der Zusammenfassung des VBE für NRW:


    "...Die angeordnete Präsenzzeit wäre nicht von vorübergehender Natur, d. h., es handelt sich nicht um unvorhersehbare Ad-hoc-Mehrarbeit und bezieht sich nicht auf einen Einzelfall.

    Es handelt sich auch nicht um eine Dienstbesprechung, an der Lehrkräfte lt. ADO § 10 Abs.3 im Rahmen ihrer Dienstpflichten teilnehmen sollen.

    Wichtig ist hier noch, dass als zuständiges Organ, die Lehrerkonferenz die Entscheidungskompetenz für die Grundsätze der Verteilung der Unterrichtsstunden und die Aufteilung von Stunden-, Aufsichts- und Vertretungsplänen (§ 68 Abs. 3 Nr.1 SchulG) und in Abs. 3 Nr. 4 über „Grundsätze der Festsetzung der individuellen Pflichtstundenzahl auf Vorschlag der Schulleitung“ (d. h. über Pflichtstunden-Bandbreite, über die Umsetzung der Stellenrundung bei der Pflichtstundenzahl von 27,5) innehat.

    Die Lehrerkonferenz ist aber nicht dazu befugt, über eine Erhöhung der individuellen Anwesenheitszeit der Lehrer zu entscheiden."


    Das bezieht sich wie gesagt auf NRW und ich suche es nicht noch für alle anderen Bundesländer raus. Ich bin aber ziemlich sicher, dass es für alle Bundesländer ähnliche Regelungen gibt. Du kannst gerne was anderes finden, kein Problem. Ich würde trotzdem niemals jemand anderem raten, irgendwelche Willkür abzunicken, nur weil irgendwer findet, das sei doch zumutbar.





    Nur so am Rande: Kopfbedeckung hin oder her, ist mir tatsächlich für und in meinem Unterricht wurscht, solange kein Blödsinn damit gemacht wird. Wenn mir allerdings ein:e Schüler:in einen solchen oder ähnlichen Text vorläge, würde ich mir in jedem Fall ernsthafte Sorgen um diese:n und dessen/deren Wohl machen und das Gespräch mit ihr/ihm suchen. Die vielen Einschränkungen/Verbote, die ich im Zitat unterstrichen habe, ließen bei mir alle Alarmglocken schrillen, da ich auf eine sehr fragwürdige, sektenartige Glaubensgemeinschaft schließen würde.

    Und die Regeln anderer Glaubensgemeinschaften sind weniger willkürlich und rigide? Kopftuchpflicht für eine Hälfte der Gesellschaft, Trinkverbot im Ramadan, Beichte, Zölibat...

    Der ist unnötig. In Bayern darf Präsenzzeit als Vertretungsbereitschaft angeordnet werden, wenn dies erforderlich ist und "frühzeitig" angekündigt wird. Kompromisse sind dafür nicht erforderlich.

    Eben, der TE hat 2x frühzeitig angekündigte Bereitschaft fest im Plan. Jetzt soll er aber auch noch in einer weiteren Stunde Gewehr bei Fuß stehen, weil er zufällig eine Stunde mittendrin frei hat.


    Du darfst das aber natürlich anders machen und im Lehrerzimmer vorbereiten, so viel dein Schulleiter das möchte. Dem TE rate ich trotzdem, sich an entsprechender Stelle zu informieren. Personalräte wissen sowas manchmal, bei mir leider nicht, ich erkundige mich bei solchen Fragen im Zweifel bei der GEW.

    Ich zitiere noch mal wörtlich aus dem bayerischen Beamtengesetz:


    1Beamte und Beamtinnen sind verpflichtet, ohne Entschädigung über die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit hinaus Dienst zu tun, wenn zwingende dienstliche Verhältnisse dies erfordern und sich die Mehrarbeit auf Ausnahmefälle beschränkt.


    Zu verlangen, jeden Donnerstag in der 5. Stunde anwesend zu sein, obwohl man da keinen Unterricht hat ist damit nicht gemeint. Wenn jemand denkt, dies sei rechtmäßig, soll er doch bitte sagen, wo das steht.

    Warum sollte das auch nur für Hohlstunden gelten? Regelmäßig Präsenz zu verlangen, also auf Abruf bereitstehen zu müssen, würde nämlich bedeuten, dass auch verlangt werden könnte, dass jeder eine Stunde früher kommen und eine Stunde länger bleiben muss, falls sich was ergibt, mit der Begründung, Vorzubereiten ginge ja auch im Lehrerzimmer. Das gibt es aber nicht, in keinem Bundesland. Zumindest nicht an staatlichen Schulen, Privatschulen machen das manchmal, da muss man dann täglich 7.30h-15h bleiben und auch in den Schulferien da sein. Würde hier auch niemand verteidigen, nur weil es nicht explizit im Schulgesetz verboten ist.


    Es ist in jedem Falle eine gute Frage für die Gewerkschaft, die sowas nicht zum ersten Mal erlebt und weiß, was mit 'frühzeitig' 'regelmäßig' 'dringend' usw. in der Realität gemeint ist was es mit sowieso schon vorhandenen Präsenzpflichten auf sich hat. Von letzteren hat der TE ja schon 2 pro Woche!

    Schaffe das Kopfbedeckungsverbot ab und gut ist's:)


    Das gehört übrigens zu den Ansichten, die ich hier im Forum durch den Austausch verändert habe. Ich war auch eine glühende Verfechterin des Mützeabsetzens, andere Kolleg*innen fanden das total altmodisch. Und mir ist klar geworden, dass es eine verinnerlichte, 'gefühlte' und unreflektierte Regel für mich war. Für mich ein Zeichen mangelnden Respekts usw. für andere selbstverständliches Kleidungsstück.


    Was ich aber manchmal mache, ist darum bitten, im Raum z.B. die Kapuze abzusetzen, weil sie auf mich so oder so wirkt. Oder ich frage, ob jemand seine Jacke nicht lieber ausziehen möchte, weil es für mich nach Aufbruchstimmung aussieht oder weil es sehr warm ist. Aber wenn sich jemand zu Beginn so verpanzert wohler fühlt, soll er doch erst mal auftauen. Ich führe jedenfalls keine Kämpfe mehr, bei denen es darum geht, eine Kappe abzusetzen, hab ich mal durchgezogen, nur um auf Biegen und Brechen im Recht zu bleiben, würde ich nicht mehr machen:sterne:


    Genaugenommen gibt es für Kopftücher nämlich keine stichhaltigeren Argumente als für Mützen, Käppis, grüne Haare oder Glatze.

    Niemand hat in diesem Thread geschrieben, dass Behinderte unzumutbar wären. Was ist das für eine absurde Unterstellung?

    Doch, das hat jemand geschrieben. Wenn du selbst deinem Rat folgen würdest und Beiträge liest, auf die du dich beziehst, wäre der Diskurs so viel fruchtbringender. Inzwischen sind jedoch Beiträge entfernt worden, warum, kannst du nur die Moderation fragen.


    Das...

    Warum du jetzt schon wieder damit anfängst, dass die fiesen Gymnasiallehrer so menschenverachtend seien, weil sie nicht mit tauben Kindern arbeiten wollen, erschließt sich mir nicht.

    ...habe ich nicht geschrieben. Wäre allerdings ähnlich grenzwertig, wenn du dich aus Prinzip weigern würdest, ein gehörloses Kind zu unterrichten, würde ich natürlich ebenso an deinem Menschenbild zweifeln. Zu sagen, "ich stelle es mir schwierig vor", "ich weiß über diese Form der Behinderung darüber (noch) zu wenig", "ich habe Sorge, dass ich mein Fach nicht mehr unterrichten kann" o.ä. ist für jeden nachvollziehbar und würde auch nicht kritisiert.


    Ansonsten habe ich versucht, zum Ausgangathema zurückzukommen, Inklusion ist anderer Leute Wunschthema.

    Mit welchem Argument? Du verlagerst nur ein Teil deiner Arbeitszeit von zu Hause in die Schule. Statt frei im eigenen Arbeitszimmer, korrigierst du dann in der Schule. Erstmal bedeutet zwar einen Umstand aber nicht zwingend eine Mehrarbeit.

    Nein, der Schulleiter darf nicht anweisen, regelmäßig im Lehrerzimmer zu korrigieren, falls jemand vertreten werden muss.



    Edit:

    cauliflower , guck mal im Beamtengesetz §87


    https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBG-87

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