Beiträge von Quittengelee

    Danke für deine wertvollen Hinweise, kodi. Leider scheint die Situation an der beschriebenen Schule schlecht zu sein, ich frage mich, wie man dort einen Fuß auf den Boden bekommen soll...

    Ich würde aber versuchen, das zu optimieren, was in meiner Hand liegt: meinen Unterricht und die Beziehung zu den SuS. Da die Zeit abzusitzen wäre mir zu frustrierend.

    Achso, den Begriff des Schulfriedens habe ich nicht als juristisch relevant erkannt und deswegen tatsächlich wiederholt überlesen.

    Ein "Aus dienstlichen Gründen versetzen wir Sie nach xxx" muss man als Beamter in der Regel hinnehmen, hiergegen vor zu gehen ist fast aussichtslos.

    Es wird ja dann eine Begründung gegeben werden müssen. Schlau wäre gewesen, dem zuständigen Amt nicht durch seine "Öffentlichkeitsarbeit" Monate Vorlauf zu geben, sich eine auszudenken.

    Es ist vergleichbar mit Ordnung-und Erziehungsmaßnahmen gegen Schüler.

    "Die Klassenkonferenz beschließt einen Ausschluss aus der Klasse" ist eine Ordnungsmaßnahme, damit ein Verwaltungsakt und gerichtlich überprüfbar.

    Ist es doch nicht. Eine Versetzung ist keine Erziehungsmaßnahme, sie ist ein Verwaltungsakt. Die Abordnung auch, letztere Bedarf nur nicht immer der Zustimmung.


    Und in jedem Falle ist die Betroffene Schulleiterin, meinst du nicht, dass da nochmal genauer hingeschaut wird, als bei der "normalen" Kollegin?

    Aber es ist sicherlich oft keine Lösung auf den Dienstag oder die Gerichte zu verweisen.

    Sondern?

    Sollte die Geschichte sich so abgespielt haben, wie es aussieht, hätte ich auch nicht mehr genug Vertrauen für eine Klage. Allerdings wären dann sowohl die Abordnung als auch das ohnehin seltsame Rechtskonstrukt des Schulfriedens ersichtlich missbräuchlich eingesetzt worden. Ich hoffe schon, dass da nochmal draufgeschaut wird.

    Von wem denn, wenn nicht von einem Gericht?


    Vielleicht will sie ja aus dem Dienst ausscheiden, das wäre aber schade. Ich würde ja lieber das Exempel statuieren wollen.

    "Die Theologien im Christentum verstehen sich als wissenschaftliche Auseinandersetzungen mit den Quellen des Glaubens (Biblische Theologie und Historische Theologie) und der Glaubenspraxis (Praktische Theologie) sowie als systematische Analyse und Darstellung des Glaubens (Systematische Theologie, unter anderem Fundamentaltheologie, Dogmatik und Ethik)."

    Naja, wenn ich es richtig sehe, hast du halt jeweils die wissenschaftlichen Aspekte (historische Zeugnisse frühen Christentums, Exegese und sowas) und das Reflektieren über Glauben (Gnade, Heiliger Geist), und Letzteres ist nicht wissenschaftlich, weil es in der Schule nicht um Auslegung geht, sondern um vorausgesetzte Annahmen: "Gott hat uns alle erschaffen. Gott ist uns gnädig. Es gibt Gott. Und davon ausgehend wird alles mögliche interpretiert, wie "du bist ausschließlich gut, wenn du dich so und so verhältst", "die Welt muss geschützt werden, weil Gott sie geschaffen hat" und "die Ehe zwischen Mann und Frau ist jenseits von Steuererleichterung was anderes als die Beziehung zwischen zwei Frauen."


    Aber WillG hat sich damit offenbar schon auseinandergesetzt und kann das besser ausdrücken, als ich das vermag.

    Die andere Seite ist eine Behörde, die wird sich niemals öffentlich rechtfertigen. M.E. erweist sich die Kollegin einen Bärendienst, wenn sie alles haarklein in einem Podcast breittritt. Als Beamtin kann sie sogar noch größere Probleme bekommen.

    Es gibt für alles einen Dienstweg und wenn da was faul ist, kann man den Rechtsweg bestreiten.


    Ich verstehe, dass jemand, der die Frau persönlich kennt, emotional involviert ist. Ich bin selbst jemand, der sich durch sein Aufbrausen samt einem Haufen Engagement das Leben schwer macht. Ein bisschen sollte man dazulernen und versuchen, sich an die Regeln zu halten. Sie wird nicht als Märtyrerin in die Geschichtsbücher eingehen. Ich würde ihr daher, wenn ich sie kennen würde, raten, einen Anwalt zu nehmen und auf meinem Recht beharren, oder damit leben, dass es so gelaufen ist und künftig versuchen, mehr mit anderen zu kooperieren.

    Da wird eine Schulleiterin an die Grundschule der Nachbargemeinde abgeordnet, weil der GTS-Kooperationspartner nicht mit ihr zusammenarbeiten könne und der Schulträger den Schulfrieden gestört sieht.

    Das ist die offizielle Stellungnahme der zuständigen Behörde an die interessierte Öffentlichkeit? Oder nach wie vor das zusammengereimte Ergebnis langer Kommentarspaltenrecherche?


    Langsam erinnert mich die Story an den Leipziger Zoo und die öffentlichen Spekulationen, warum der beliebte Tierpfleger Jörg Gräser, bekannt aus Funk und Fernsehen, von den Löwen zu den Kaninchen versetzt wurde. Und ob man Zebras schlachten und an die anderen Zoobewohner verfüttern darf.

    ...Wenn Die Grenze für ein A bei 100 % liegt, dann bekommt man für 87,5 ein B.

    Das geht aber nur bei einer Klausur. 87,5% aller Verrechnungspunkte erreicht, per Notenschlüssel wird eine 2 erteilt/zugewiesen. Du möchtest aber mehrere Klausuren mit unterschiedlichen Anforderungen und mündliche Noten mit noch mal anderen Kriterien miteinander verrechnen. Im Grunde machen das sowieso die allermeisten Kolleg*innen so, in Bayern ist es sogar Pflicht und Eltern erwarten es in aller Regel auch. Wenn man sich für die schlechtere Note entscheidet, wird natürlich eine Erklärung erwartet und da sollte man dann eine Begründung finden, die über ein 'pädagogisch fand ich das halt richtig' hinausgeht. Ich wette, das ist auch in NRW nicht anders.

    Engel sind auch in der deutschen Lyrik ein Thema. Ich komme nicht aus der Theologie, hoffe aber mal, dass die Kollegen das Thema von der Didaktik her ähnlich wie im Sprachunterricht behandeln und das Thema nicht indoktrinierend vermitteln. Dass diese Vermittlung auch möglich, aber natürlich nicht erwünscht ist, das unterstütze ich sofort.

    Guck z. B. mal in den bayerischen Lehrplan Kath. Religion Grundschule. Dort stehen Sätze wie "die SuS deuten die Welt als Gabe Gottes" etc. Da werden christliche Grundüberzeugung en in jedem 3. Ziel antizipiert. Es gibt keine offenen Gespräche über den Unterschied von Beschreibung, Deutung oder den Vergleich verschiedener Positionen und wenn es neue Erkenntnisse gibt, wird der Lehrplan überarbeitet. In der Hinsicht ist das Fach wirklich einzigartig.

    Das mit den Ordinahlzahlen verstehe ich nicht...

    In Niedersachsen gibt es vorgebene Notenschlüssel.

    Das Problem mit der Rechnerei ist, dass du einem Wert einen anderen zuordnest und dann versuchst, mit dem zugeordneten Wert zu rechnen. In einem Land, in dem es für 100% ein "A" und für 75% ein "B" gibt, müsstest du (A+B):2 rechnen. Welcher Buchstabe wäre das?


    Vorschlag zur pädagogischen Entscheidung: überlege es dir im Wortlaut. 1 ist im Wortlaut sowas wie "übertrifft die Anforderungen in besonderem Maße" eine 2 sowas wie "erfüllt die Anforderungen voll". Wenn die Leistung übers Jahr verteilt auf die Unterrichtsziele bezogen immer hervorragend ist, dann gibt's die 1, würde ich sagen...


    Edit: Und ja, es gibt für jedes Bundesland und jede Schulart Verordnungen zur Leistungsbewertung.


    Editedit: Humblebee müsste es für deinen Fall genau wissen :_o_)

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