Nein habe ich für die Grundschule natürlich nicht. Ich kenne es nur aus der Erwachsenenbildung. Da kommt auch alles mögliche und das hat unterschiedliche Gründe, die ich nicht beeinflussen kann und die so diffus und individuell sind dass die Ursache egal ist.
Das stimmt generell. Bis auf einen Fall, nämlich wenn Anzeichen von Kindeswohlgefährdung auftreten. Lehrkräfte sind seit 2012 gesetzlich dazu befugt worden, tätig zu werden, wenn sie diese wahrnehmen.
https://www.gesetze-im-internet.de/kkg/__4.html
Dies mal generell festgehalten. Wenn Kinder, wie im beschriebenen Fall, in einer Einrichtung Auffälligkeiten entwickeln, ist eine Zusammenarbeit mit (hier dem beteiligten Gesundheitsamt) und den Eltern durchaus zu überlegen. Ob die bestehenden Auffälligkeiten am offenen Konzept liegen, das hier eher einer Vernachlässigung gleichzukommen scheint, oder an anderen Problemen in der Einrichtung, sei mal dahingestellt. Aber allein die Beobachtungen der Beteiligten sollten ausgetauscht werden. Gerade, wenn Kontaktabbruch vonseiten der Einrichtung vorliegt.