Beiträge von Quittengelee

    Wir Lehrer sind arbeits-/dienstrechtlich keineswegs so ein Sonderfall wie manche von uns gerne glauben.

    Der Sonderfall sind halt immer die Ferien und die Arbeitszeit vs. Unterrichtsstunden.


    Als Beamter bekommst du zudem während längerer Krankheit und in der Wiedereingliederung vollen Sold. Es würde mich tatsächlich wundern, wenn man nach sehr langer Erkrankung auch noch Urlaubsansprüche außerhalb der Ferien hätte. Aber ich streite es nicht ab.

    Was denn für zwei Seiten? "Die Grünen" sind wohl "die Gegenseite" zu einem Politiker, der früher rechtsextreme Äußerungen getätigt hat?


    Es geht darum, ob man öffentlich über das reden darf, was ein Mensch, insbesondere Politiker, vor vielen Jahren getan hat. Antwort: logisch darf man. Und die Bewertung darf jeder selber für sich vornehmen.


    Und ich finde Aussagen, dass wir aktuell in keiner Demokratie leben und die zurück geholt werden müssten (Aiwanger) deutlich problematischer als nicht korrekt angegebene Quellen (Baerbock).

    Geht mir auch so. Das können andere anders sehen, in jedem Falle darf und wird über das Verhalten von Politiker*innen öffentlich gesprochen. Wahr muss die Information natürlich sein und solange wird nicht mit Schmutz geworfen, sondern Schmutz aufgedeckt.

    Nein, nur meine eigene Erfahrung. Finde es schon erstaunlich, dass man sich die Aussage „Naiv“ rausnimmt, obwohl man jemand nicht kennt. Wer aber keine Argumente hat geht auf die persönliche Ebene.

    Blödsinn, im Zitat steht, dass deine hier getätigten Aussagen naiv sind und das sind sie.

    Einkaufen im Kindereinkaufsladen mit Spielgeld fiele mir spontan ein, als spielerische Situation, in der mit Zahlen hantiert wird.


    In jedem Falle solltest du dir überlegen, was genau du überprüfen willst und was davon bei welcher Tätigkeit beobachtbar ist. Etwas abzuzählen ist nur eine von vielen mathematischen Vorläuferfertigkeiten.


    Generell sind nur eine Stunde und viele Kinder gleichzeitig für das, was du beobachten willst, eher ungeeignet. Und was machst du mit denen, die an diesem Tag fehlen?

    Du bräuchtest also mindestens einen Beobachtungsbogen, auf dem du fix Kriterien für alle Kinder ankreuzen kannst.


    Für Mathe Grundschule bist du übrigens bei "Pikas" immer gut aufgehoben. Das ist seeeehr umfangreich, hier aber mal ein Link zur Standortbestimmung am Schulanfang.


    https://pikas.dzlm.de/diagnose…-bis-20/schuljahresanfang

    Die TE hat jetzt bestimmt 5x gesagt, dass sie nur wissen will, ob sie zur Teilnahme laut Verordnung gezwungen werden kann. Erstaunlich, wie viele Kolleg*innen ihr jetzt mitteilen wollten, wie wichtig 1. Hilfe ist. Ihr wisst doch überhaupt nichts zu den näheren Umständen.

    Wir würden davon doch gar nichts wissen, wenn nicht jemand es sich zur Aufgabe gemacht hat, Fehler zu suchen.

    Was heißt denn "Fehler suchen", du hast schon mitbekommen, um was es geht, oder? Oder willst du gerne "Fehler übersehen?" Schau dir das Flugblatt an, es ist ja inzwischen einsehbar und alles andere als ein bedauerlicher Fehler, der einem Menschen unterlaufen ist, wie er jedem unterlaufen könnte, sondern ekelhaftes, volksverhetzendes Tun eines Jugendlichen, der alle seine Sinne beieinander hatte und heute als Erwachsener Regierungsverantwortung übernehmen will.

    Ja, es findet eine moralische Bewertung statt. Die ist oft problematisch, das stimmt, aber gerade bei Politikern und Politikerinnen halte ich eine moralische Bewertung für absolut statthaft und angebracht.

    Genau das. Es spielt gar keine Rolle, ob jemand für eine Straftat noch belangt werden kann oder ob er jetzt gerade seine Arbeit als Politiker*in gut erledigt.

    Deswegen darf trotzdem darüber berichtet, gesprochen und Verhalten beurteilt werden, es ist immerhin unsere gewählte Vertretung.


    Allein die Reaktion der Person darauf, spricht dann wiederum Bände und die findet im Hier und Jetzt statt.

    Unabhängig von eventuell einzuführenden Krankenstatistiken für Lehrkräfte galt schon immer, dass es einen Ersatz für krankheitsbedingt versäumten Urlaub nur dann geben kann, wenn eine Lehrkraft über so viele Ferientage hinweg erkrankt ist, dass weniger als der gesetzliche Mindesturlaub übrig bleibt.

    Sorry, irgendwie habe ich einen Knoten im Hirn. Wir haben im Jahr rund 75 Tage Ferien, 30 Tage davon Urlaub. Wie lange müsste jemand krank sein, damit er diese 30 Tage nicht in den kommenden Ferien unterbringen kann?


    Wenn man z.B. 2 Jahre raus ist, fängt man mit der Wiedereingliederung an. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man dann 60 Tage Urlaub nachholen darf? Plus 30 für das aktuelle Jahr wären 90 also 15 Tage mehr als ferien, sprich 3 Wochen in der Schulzeit Urlaub, wenn man 2 Jahre krank war?

    Ich weiß über diese Bewerbungsverfahren nichts, daher nur eine gefühlte Einschätzung: die Chance, dass man dich in Schule TolleAlternative nimmt, obwohl deutlich gemacht wurde, dass da schon jemand länger auf den Posten wartet und sich aller Wahrscheinlichkeit nach auch schon länger eingearbeitet hat, halte ich für sehr gering.


    Außerdem habe ich mich spontan gefragt, wie das so ankommt, sich auf beide Stellen zu bewerben. Ist es TemporaeremPseudonym wurscht, wo er/sie arbeitet?


    Aber vielleicht weiß das deine SL am besten? Die erfährt ja in jedem Falle davon, dann kann man auch vorher fragen.

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