Beiträge von Quittengelee

    Ich hab immer noch nicht verstanden, was diese Schülerin so furchtbar Schlimmes macht? Sie isst einen Hot Dog im Unterricht, schätzt und diskutiert. Das versuchen, gerade zu Beginn des Schuljahres viele... Ja mei... Man kann sehr klar und deutlich kommunizieren OHNE zu drohen und dabei sogar noch empathisch sein. Ja es ist am Anfang mega anstrengend, zahlt sich aber langfristig aus. Sich auf Diskussionen einzulassen ist noch anstrengender und zeigt deine eigene Unsicherheit. Dann fängst du an unverhältnismäßig Dinge anzudrohen, die du nicht umsetzt und TADAAA...niemand mehr nimmt dich mehr für voll. Daraufhin versuchst du deine Macht über Klassenarbeiten auszunutzen. Geht gar nicht...

    Ginge gar nicht, wenn wir nicht mit einem Troll Gespräche führen würden. Da geht leider alles.

    Finde die Aussage befremdlich. Sollte der größte Scharfmacher nicht Putin sein, der Lügen verbreitet und einfach ein Nachbarland überfallen hat?


    Finde das schlimm, wie man versucht der Ukraine den schwarzen Peter zuzuschieben.

    Nicht der Ukraine, Deutschland. Wenn Deutschland nicht solche Kriegstreiber wären und so sozial wie China, dann gäbe es den Krieg nicht, steht doch im Artikel.

    Ein Kind hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Klasse. Es ist aber natürlich übel, wenn es eine Zusage gab, die nun zurückgezogen wurde, ich verstehe deinen Frust. Euch bleibt nur, weiterhin im Gespräch zu bleiben. Gibt es eine Beratungslehrkraft, die vermitteln kann? Schulsozialarbeit? Denn auch wenn der Wechsel nicht klappen sollte, soll deine Tochter sich ja wieder wohlfühlen können.

    Ich hab jetzt nicht alles gelesen, weil der Konflikt sich offenbar immer mehr verändert hat. M.E. lässt du dich auf einer persönlichen Ebene verunsichern und kannst nicht auseinanderhalten, was rein rechtlich gerade angemessen ist. Vielleicht weiß die Rechtsberatung der Gewerkschaft weiter?


    Ich würde spontan sagen, wenn er dich beleidigt, zeige ihn unbedingt an. Wenn er das Eintrittsgeld einklagen will, lass ihn machen, was soll passieren? Mit einem Anwalt würde wahrscheinlich endlich Klarheit reinkommen.

    Wenn sein Verhalten eine Versetzung in eine andere Klasse rechtgefertigt, sprich das mit denen ab, die das veranlassen können, wahrscheinlich Schulleitung. Wenn diese nicht zustimmt, dann sitzt er halt weiterhin in deiner Klasse.


    Der Typ ist offenbar alt genug, um alleine am Bahnhof stehen gelassen zu werden, dann wird er auch alt genug sein, einen verpassten Phantasialandbesuch zu verkraften. Der muss mal ein bisschen subtil ausgelacht werden scheint mir.

    ...

    Mir ist unverständlich, warum man als Lehrkraft einfach ein Kind im Unterricht sitzen lässt, dass angeblich so nass war, als hätte es komplett bekleidet geduscht, nur um hinterher dann ein Fass aufmachen zu wollen, dass man sich angeblich Sorgen mache wegen seiner Fürsorgepflicht einerseits, andererseits aber mit den Eltern darüber zanken will, was deren Kind falsch gemacht habe...

    Ich finde die Story zwar gerade deswegen seltsam, weil wir seit Wochen 33 Grad und keinen Regen haben. Aber so grundsätzlich dann doch nicht so verwunderlich:

    1. Kind nass, weil es freiwillig im Regen stehen blieb.

    2. Lehrerin meckert, warum Kind auf die hohle Idee kam.

    3. Kind sagt, dass es doch total cool ist und ihm überhaupt nicht kalt sei.

    4. Lehrerin muss weiter in andere Klasse und fragt sich hinterher, ob die Entscheidung rumzumeckern ausreichend war oder ob etwas anderes doch angemessen gewesen wäre, weil was, wenn die Eltern sich nun beklagen oder das Kind eine Erkältung bekommt...?

    5. Rückversicherung hier, was man da nun generell tun sollte.


    Ich würde als Mutter eines Siebtklässlers wahrscheinlich nicht erwarten, dass da großartig Rücksicht genommen wird. Dass Mütter Kleider vorbei bringen sollten, darauf würde hier wahrscheinlich niemand kommen, weil Mütter in aller Regel arbeiten. Wenn, dann wird das Kind nach Anruf heimgeschickt und muss gucken, wie es den versäumten Unterricht nachholt.

    Die Menschen ab 70 wählen in Sachsen und Thüringen übrigens mehrheitlich CDU. Was mir auffällt in Sachsen ist die Bescheidenheit "mittelalter" und älterer Menschen. So wie Merkel im Urlaub Langlaufski im Harz fährt, man macht nicht so ein Gedöns um sich und mag es auch nicht, wenn jemand anderes aus dem "Kollektiv" ausbricht und für sich das Beste raussucht. Ich glaube auch deswegen nicht an die Theorie der Abgehängten mit Plumpsklo, die Wählergruppe ist eine andere.

    ...

    - zusätzlich existiert eine durch die DDR Erfahrungen gewachsene Vorsicht gegenüber der tonangebenden Obrigkeit


    Womit wir wieder bei der Propaganda wären. Begriffe und Mythen wie "Lügenpresse" sind genau die Kerben, in die die Rechten reinschlagen. Sie nutzen das fehlende Urvertrauen in Politik und Presse aus und erzeugen damit das genaue Gegenteil von dem, was sie vorgeben.

    Ach was soll's, der Hinweis auf die Unterscheidung von Ordnungsmaßnahmen etc. nutzt vielleicht jemand anderem.


    Worin aber der Spaß besteht, sich in Serie langweilige Disziplinkonflikte auszudenken, erschließt sich mir nicht. Wenn die Schülerin wenigstens originell stören würde und man sich hier kniffligen Fragen stellen müsste! Irgendwas, wo ein abgerichtetes Frettchen eine Rolle spielt oder eine eineiige Zwillingsschwester.

    Nenn es, wie du willst, es bleibt Blödsinn. Und deinen Vorschlag, eine eigene Partei zu gründen, hat die AfD ja bereits umgesetzt.

    Was ist Blödsinn? Du sagst hier anderen, dass sie Argumente liefern sollen, um Ernst genommen zu werden, willst du nicht selbst mal mit gutem Beispiel vorangehen?


    Als die AfD gegründet wurde, war sie nicht rechtsradikal. Im Gegensatz zum BSW, der deswegen jetzt anders vorgeht, hat sie jeden trotzigen Hanswurst aufgenommen und gemäßigtere Politiker*innen an der Spitze alle abgesägt.


    Man kann nur hoffen, dass sie sich selbst zerfleischen.

    Humblebee : unter Ordnungsmaßnahmen, habe es falsch geschrieben. Bis zur Sek I kann man ihn aber als KL ausstellen.


    § 39

    Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen

    (1) 1Zur Sicherung des Erziehungs- und Bildungsauftrags oder zum Schutz von Personen und Sachen können nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Ordnungsmaßnahmen gegenüber Schülern getroffen werden, soweit andere Erziehungsmaßnahmen nicht ausreichen. 2Erziehungsmaßnahme ist auch die zeitweilige Inbesitznahme störender Gegenstände.


    (2) 1Ordnungsmaßnahmen sind:


    1.

    schriftlicher Verweis;

    2.

    Überweisung in eine andere Klasse gleicher Klassenstufe oder einen anderen Kurs der gleichen Jahrgangsstufe;

    3.

    Androhung des Ausschlusses aus der Schule;

    4.

    Ausschluss vom Unterricht und anderen schulischen Veranstaltungen bis zu vier Wochen;

    5.

    Ausschluss aus der Schule.

    2Die körperliche Züchtigung ist verboten.


    (3) Ordnungsmaßnahmen nach


    1.

    Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 werden in der Primarstufe und der Sekundarstufe I vom Klassenlehrer oder Schulleiter, in der Sekundarstufe II vom Schulleiter,

    2.

    Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 bis 5 werden vom Schulleiter

    getroffen.


    (4) 1Die Ordnungsmaßnahmen nach Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 und 5 sind nur bei schwerem oder wiederholtem Fehlverhalten zulässig. 2Wird eine Ordnungsmaßnahme nach Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 getroffen, unterrichtet der Schulleiter die Schulaufsichtsbehörde. 3Diese berät den Schüler, bei minderjährigen Schülern auch die Eltern, darüber, welche andere Schule der Schüler nach Wirksamwerden der Ordnungsmaßnahme besuchen kann. 4Die Schulpflicht bleibt unberührt.


    (5) 1Vor der Entscheidung über Ordnungsmaßnahmen sind der betroffene Schüler, bei minderjährigen Schülern auch die Eltern, zu hören. 2Der Schulleiter hört vor einer Entscheidung über Ordnungsmaßnahmen nach Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 bis 5 die Klassenkonferenz oder Jahrgangsstufenkonferenz an. 3Auf Antrag des Schülers, gegen den eine Ordnungsmaßnahme nach Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 bis 5 getroffen werden soll, hört der Schulleiter den Klassensprecher oder, sofern der Unterricht nicht im Klassenverband erteilt wird, einen Jahrgangsstufensprecher an. 4Sofern an der Schule sozialpädagogische Unterstützung durch einen Träger der Jugendhilfe erbracht wird, hört der Schulleiter auf Wunsch des Schülers, gegen den eine Ordnungsmaßnahme nach Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 getroffen werden soll, auch Vertreter an, die diese Unterstützungsmaßnahmen durchführen.


    (6) In dringenden Fällen kann der Schulleiter bis zur endgültigen Entscheidung einen Schüler vorläufig vom Unterricht und anderen schulischen Veranstaltungen ausschließen.


    (7) Widerspruch und Klage gegen Ordnungsmaßnahmen nach Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 bis 5 sowie Absatz 6 haben keine aufschiebende Wirkung.

    Diskutiere niemals genervt rum. Und drohe nichts an, kündige generell für alle an, welche Maßnahmen es für was gibt und setze sie dann durch. Ein Verweis ist ja nun auch kein Drama, den man 100x vorankündigen müsste, sondern eine zulässige Erziehungsmaßnahme, zumindest in meinem Bundesland, du musst in dein SchulG gucken.


    Ansonsten natürlich nicht offiziell über Noten sanktionieren, das ist nicht zulässig.

    So sehe ich das auch. Ich kenne eine Person, von der ich weiß, dass sie AfD wählt und diese schickt zynische Trollmemes herum. Schlecht geht es ihr nicht, Jahreswagen in der Garage.

    Und das ist alles Folge der jetzigen Regierung?


    Zu den Stechbeiteln, du erzählst seit Jahren, was für gewalttätige Schüler du hast, das kann eigentlich nicht neu sein. Damals haben sie einer Kollegin die Reifen zerstochen (oder Radmuttern gelockert) und mit Nagelpistolen rumgeschossen oder sowas. Deutsche Staatsbürgerschaft vorausgesetzt?

    Vorausschauendes Denken und Handeln ist kein Käse.

    Ja, wenn dem so wäre. Ergibt aber halt keinen Sinn in der Gesamtschau. Es ist nicht die "Angst vor Überfremdung", die den Zulauf zur AfD im Wesentlichen ausmacht. Es ist die gesamte Propaganda, die zieht.


    Das Rumreiten auf Gendersternchen, dass der arme junge Mann nichts mehr wert sei, dass das traditionelle Rollenbild und Familienidyll abgewertet wird, wenn Homosexuelle Kinder adoptieren und öffentlich als solche erkennbar durch die Straßen laufen, dass gutaussehende junge Araber die jungen Frauen wegschnappen könnten, (an die man sich selbst nicht rantraut), dass "die Grünen" alles verbieten, was Spaß macht und natürlich total männlich ist,- Saufen und Diesel fahren, Nationalstolz wieder cool sein soll und noch ein bisschen "Deutschland First" und Europa ist doof. Für die Älteren kommt dann noch etwas Angstmache hinzu, dass das Häuschen auf dem Land eventuell irgendwann eine neue Heizung brauchen wird, wofür Robert Habeck persönlich verantwortlich ist und dass der kleine Mann von denen da oben nicht mehr gesehen wird, worin sich das konkret äußert, bleibt natürlich offen.


    Guck dir die Wahlkreise an, wo wird denn noch CDU gewählt, wo bekommen Linke und Grüne oder Freie Wähler Direktmandate? In den Unistädten natürlich, den einzigen Orten, wo du syrisch oder pakistanisch aussehenden Menschen überhaupt begegnest.


    Ach und vergessen: noch ein paar soziale Themen von links abgraben, die Rentnerin mit den Pfandflaschen und das kostenlose Schulessen für arme Kinder. Dass man mit Bildung und Teilhabe bereits kostenlos essen kann wird da natürlich verschwiegen und dass die AfD Reiche nicht besteuern will ebenso. Es macht alles in allem keinen Sinn, "Protest zu wählen", wenn man bloß wie ein trotziges Kind aufstampft und Faschisten in den Landtag holt.

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