Ich glaube nicht mal, dass Eltern ihre Kinder immer für "besser" halten als sie sind, sondern dass sie jede Chance ermöglichen wollen. Dass das für euch anstrengend ist, glaube ich gern, man müsste dann eben doch konsequent abschulen nach der Orientierungsstufe. Einen "zu schlechten Schnitt" dürfte es eigentlich auch nicht geben. Unverschämt, dass auf die Lehrkräfte abzuwälzen.
Beiträge von Quittengelee
-
-
Wir auch. Früher gab es bei uns noch den genauen Ablauf inkl. empfohlener Stundenzahl. Das ist jetzt nicht mehr der Fall, Schulen haben mehr Entscheidungsmöglichkeiten, Umzug von Familien wird dadurch erschwert. Aber konkrete Ziele und Inhalte werden schon genannt.
Ah ja, das ist interessant. Weil oben im Ausgangsthread Bayern genannt wurde, meine These ist ja seit Jahren, dass die Kompetenzlehrpläne sich nicht unbedingt positiv auf den Leistungsstand auswirken, daher hab ich Sachsen erwähnt.
-
Unibibliotheken und auf jeden Fall alle beieinander hat man in der Deutschen Bibliothek, wenn's denn wichtig ist...
Edit: Sachsen hat eigentlich auch heute noch konkrete Ziele und Inhalte im Lehrplan.
-
"Putin „macht es professionell“, sagt Boris Bondarew der F.A.Z. Der langjährige russische Diplomat, der zuletzt in Genf als Abrüstungsfachmann tätig war, quittierte im Mai 2022 den Dienst aus Protest gegen den russischen Angriffskrieg und lebt nun in der Schweiz. „Er kämpft weiter und hat einfach abgewartet, bis die Amerikaner auf ihn zugehen.“ Putins Unterhändler würden nun sondieren, was die Amerikaner böten und dann mehr und mehr einfordern. Derweil wirke Putin weiter schmeichelnd auf Trump ein."
https://www.faz.net/aktuell/po…ng-aendern-110303933.html
Guter Stoff für ein billiges Drehbuch.
-
Hier wird ständig mit den Umständen und der Anordnung durch die SL argumentiert um die Kolleginnen ihre individuelle Verantwortung abzusprechen.
Nur weil du immer dasselbe schreibst, wird es nicht richtiger. Niemand hat geschriebenen, dass sich die Lehrkräfte der Anordnung ihrer Schulleitung unterworfen hätten und deswegen niemals wieder persönliche Verantwortung übernehmen müssten.
...
Ansonsten kann es nämlich passieren, dass man selbst zum Opfer eines ahnungslosen Richters wird, der ein Urteil mit Geschmäckle fällt.
Deine ätzende, verniedlichende Ironisierung finde ich in diesem Fall völlig deplatziert, hier ist ein Kind gestorben. Kapiert du überhaupt, was das bedeutet?
Da du mir immer noch keine vernünftige Antwort gegeben hast, gehe ich davon aus, dass du außer hinterm Pult zu sitzen selbst niemals irgendwas getan hast, bei dem du je Verantwortung hättest übernehmen müssen, daher steht es dir meines Erachtens noch weniger zu, über andere zu urteilen.
-
kleiner gruener frosch , hast du noch ein Bildchen in petto?
-
Stimmt auch wieder...
-
"Applaus ist nicht das Brot des Künstlers, Brot ist ja auch nicht der Applaus des Bäckers"
-
Vielleicht sollte der Thread mal ein paar Tage pausieren.
-
-
Suppenkasper
-
Vielleicht. weil hier seit 13 Seiten versucht wird die Schuld irgendwem anders als den Unterrichtenden in die Schuhe zu schieben?
Und was hat das mit Überbezahlung zu tun?
Du hast übrigens noch immer nicht meine Frage beantwortet. Gibt es in deinem Unterricht theoretisch die Möglichkeit, dass ein Unfall passieren kann?
Wenn ja: möchtest du dann persönlich haftbar gemacht werden, obwohl du dich an alle vorgeschriebenen Sicherheitsstandards (edit: und an alle nachvollziehbaren persönlichen Entscheidungen zur Aufsicht) gehalten hast?
-
Trennung von Nichtschwimmer und Schwimmer findet sich an diesen Stellen: S. 53 (Dokument 1), S. 21 (Dokument 2)
Für BW wichtigstes Dokument 3 besagt:
Verringerung des Gruppenteilers: klick hier
"Nach Möglichkeit" ist halt keine Verpflichtung. Außerdem wurde bereits geschrieben, dass man auch bei als Schwimmer bezeichneten Zweitklässlern zunächst davon ausgehen muss, dass es Nichtschwimmer sind. Und man müsste gewährleisten, dass absolute Nichtschwimmer dann eben eine Gruppe von 3-5 Kindern rechtfertigen und der Rest zum Beispiel im Klassenzimmer beschult wird, wenn nicht genug geschulte Lehrkräfte zur Verfügung stehen.
Die einfachste Vorgabe wäre m.E. die Verpflichtung zu Schwimmhilfen.
-
Es ist wieder mal ein Thread, bei dem ich ganz objektiv nachvollziehen kann, dass Außenstehende auf die Idee kommen, dass manche Lehrkräfte für das was sie leisten (wollen) überbezahlt sind.
Hä, wieso das denn?
-
"kleines und großes Geschäft verrichten"
-
Nein.
DUum mag knappe Antworten.
-
Quittengelee Es ist jetzt schon fast lustig, dass du Beitrag Nr. 226 likest, der auf einen Beitrag verweist, der exakt meiner Argumentation folgt und den ich selbst auch geliked habe. Das Fazit ist: Du wirst auch dann zur Rechenschaft gezogen, wenn du etwas gemacht hast, was grundsätzlich erlaubt war, deine situative Risikoeinschätzung aber falsch war. Was eigentlich völlig logisch ist.
Warum ist es lustig, wenn ich mich für einen Beitrag bedanke, der einen anderen Beitrag erwähnt, der wichtig ist? Du nimmst das zu persönlich, es gibt keinen Likewettbewerb.
Zur Risikoeinschätzung: ja, sehen wir alle gleich. Ob diese Einschätzung der Kollegin falsch war, WISSEN WIR ALLE NICHT.
-
Bist du sicher, dass es nicht daran liegt, dass es eben nur Bagatellunfälle waren?...
Natürlich, es ist eben auch Glück, wenn nie etwas passiert. Sonst gäbe es schon lange keinen Schwimmunterricht mehr.
-
... Dass es kein Gesetz braucht, in dem drin steht "Schüler*in muss sich beim Umgang mit offenem Feuer die Haare zusammenbinden" heisst nicht, dass die zugehörige Lehrperson keine entsprechende Qualifikation nachweisen muss. Das Gegenteil ist der Fall. Der Nachweis von letzterem macht ersteres obsolet.
Wenn die Schülerin ihre Haare zusammenbindet und ihr Zopf trotzdem Feuer fängt, bist du verantwortlich, weil du ihr Haar hättest zurückhalten können oder weil 8 statt 10 Jugendliche übersichtlicher gewesen wären oder ein Haarnetz selbstverständlich hätte sein müssen oder Leute mit Haaren ab Schulterlänge hätten auf der Bank warten müssen... To be continued.
Wenn du noch nie Zweitklässlern Schwimmunterricht erteilt hast, keine Rettungsschwimmerin und Sportlehrerin in Baden-Württemberg bist, woher willst du denn wissen, was man beachten muss, ab wann die Sicherheit nicht mehr gegeben ist? Die unterrichtende Lehrkraft im besprochenen Unglücksfall wusste das, davon müssen wir zumindest ausgehen. Sie hat sich an alle Regeln gehalten, jedenfalls ist bislang nichts anderes bekannt. Wieso meinst du, es für diesen Fall besser zu wissen, das verstehe ich nicht?
Es MUSS eine Grenze, klare Vorgaben geben, bis zu der man alle absichern kann, sonst kann man nicht mehr unterrichten.
-
-
Genauso so wie ich eine Schuld herber fanatisiere, weil ich natürlich die Situation nicht kenne, fantatisierst du aus falschem Corpsgeist eine Unschuld herbei. Oder kennst du die Kollegin, das Bad oder die betroffene Familie?
Nein, das mache ich nicht. Ich schrieb mehrfach, dass uns die Situation nicht genau bekannt ist, aber wenn sich alle an alle Vorschriften gehalten haben es nicht sein kann, dass die Lehrkräfte verurteilt werden und nicht der Arbeitgeber. Fehler im Krankenhaus werden auch nicht auf den einzelnen Arzt abgewälzt, wenn ich richtig informiert bin.
Ich weiß nicht, was du unterrichtest, aber du erwartest doch auch, dass bei einem Unfall, den du nicht zu verantworten hast, nicht du persönlich zur Verantwortung gezogen wirst? Wenn ein Schüler beim Unterrichtsgang stolpert, auf die Straße fällt und überfahren wird, möchtest du dann zur sowieso schon empfundenen Schuld noch von der Staatsanwältin gesagt bekommen, dass du nicht angemessen mit der Gruppe die Straße langelaufen bist? Du kannst doch nur machen, was von dir verlangt wird und das so, wie es die Vorschriften hergeben. Sonst können wir unseren Job nicht mehr ausüben.
Und nein, ich erteile keinen Schwimmunterricht. Aber wie ich bereits sagte, wenn mein Kind unter der Aufsicht einer fremden Person ertrunken wäre, dann wäre das Trauma etwas leichter zu ertragen, wenn ich wüsste, dass die Person nicht leichtsinnig war und dieser Unfall jedem andere auch hätte passieren können.
Werbung