Aber bei der Corona-Impfung sind die Hersteller von vornherein raus bei solchen Ansprüchen.
Das ist Quatsch.
https://www.gesetze-im-interne…g_1976/BJNR024480976.html
Relevant sind § 84 und § 92. Weder muss der Hersteller für irgendwas haften was im Rahmen dessen liegt, was man an Nebenwirkungen erwarten kann bzw. was im Verhältnis zum insgesamten Nutzen steht noch ist es gesetzlich überhaupt möglich den Hersteller komplett von der Haftung zu befreien. Wenn dir nach der Impfung der Arm abfault und du beweisen kannst, dass er wegen der Impfung abgefault ist, dann haftet sehr wohl der Hersteller - "Abfaulen von Armen" steht nämlich nicht als erwartbare Nebenwirkung im Beipackzettel. Speziell im Falle der Covid-Impfung hat sich der deutsche Staat mit einer entsprechenden Anpassung des Infektionsschutzgesetzes dazu verpflichtet eine Entschädigung auch dann zu entrichten, wenn es sich um erwartbare, schwere Nebenwirkungen handelt. Dies weil die Covid-Impfung ausdrücklich behördlich empfohlen ist.
Es ist mir auch bis heute völlig unbegreiflich, warum man scheinbar kein großes Interesse daran hatte, herauszufinden, ob die Impfung einen Fremdschutz bietet
Das hat mit Interesse nichts zu tun sondern mit dem Zeitraum in dem die Phase-III-Studien stattgefunden haben. Wir befinden und jetzt - ich erwähnte es bereits - in Phase IV des Zulassungsverfahrens und nun wissen wir, dass es keinen bzw. nur einen sehr eingeschränkten Fremdschutz gibt. Das ist bis hierhin ein völlig regulärer Prozess mit dem Unterschied des beschleunigten Zulassungsverfahrens während der Phase III.
der warum sich ein Gesundheitsminister öffentlich hinstellt und versichert, die Impfung sei "praktisch nebenwirkungsfrei"
In dem Punkt stimme ich dir allerdings zu, der Lauterbach ist ein Trottel.