Beiträge von Westfale599

    1.Wenn der Ehezuschlag bei Bundesbeamten abgeschafft werden soll, kann es auch sein, dass das auf Landesbeamte zutrifft. Rechtlich ist das aber nur bei neuen Ehen zu einem Stichtag möglich. Daher ist Aufregung nicht angebracht.


    2.Interessanter ist das Thema Abordnungen. Abordnungen sind rechtlich landesweit möglich. Das war schon immer so. Es wurde aber meist nur innerhalb einer Bezirksregierung und eskadenförmig abgeordnet (so dass die Lehrkraft für die Abordnung nicht umziehen muss). Frau Feller hat heute aber gegenüber Welt TV über einen Sprecher angeblich betont, dass auch landesweite Abordnungen Thema werden (also von Ibbenbüren nach Siegen oder von Bonn nach Paderborn usw.). Hier ist interessant, die Entwicklung abzuwarten.

    Gerade die PKV sehe ich hier als größte Problematik. Wobei es hier ja nur um vorvertragliche Verletzungen geht, nicht um nachvertragliche. Da ist die Beweisführung in dem Fall über die GKV aber nicht mehr möglich, wenn der Wechsel von GKV in PKV vor mehr als 10 Jahren erfolgt ist (Aufbewahrungsfristen…)

    Bei Eintritt in das Beamtenverhältnis beginnt eine Probezeit.

    Eine Probezeit beginnt auch bei Eintritt in Beförderungsämter.


    In beiden Fällen wird auch eine gesundheitliche Eignung attestiert.


    Wenn nun ein Beamter 20 oder 25 Stunden in der ambulanten Verhaltenstherapie macht, um etwas zu verarbeiten, dann könnte entsprechend die gesundheitliche Eignung des Beamten infrage gestellt werden.


    Aber, wenn der Beamte nicht krank war, sondern entsprechend obige Stunden eingereicht hat, dann verstehe ich es richtig:


    1.Gibt es keine Konsequenzen hinsichtlich der Personaldienststelle, da keinen Zugriff auf die Daten der Beihilfestelle. Insofern hierdurch bedingt kein Nichtbestehen der Probezeit.


    2.Könnte aber die PKV versuchen, hieraus eine "Falschangabe" zu stricken, demnach ein Erkrankung latent schon vor Abschluss des Vertrages vorlag, um sich aus dem Vertrag herauszuwinden.

    Jetzt hole ich den Thread einmal heraus:


    Wenn ich eine Verhaltenstherapie über die Beihilfestelle nach 5 Sitzungen weiter machen will (bei mir ist es aus privaten und eben nicht beruflichen Gründen angezeigt), dann würde ich selbst zahlen. Das wollen aber die Psychotherapiepraxen oft nicht, sondern über die Beihilfe abrechnen. Dazu wird ein Gutachten geschrieben.

    Angeblich, so war meine Info, würde das Gutachten der Beihilfestelle nicht (!) mit der Personalstelle ausgetauscht. Das wurde auch schon vielfach gesagt. Viel Grübeln über berufliche Nachteile bleibt aber hier sicher auch nicht aus.

    Hallo zusammen,


    wie viele Monate nach Beendigung der Elternzeit ist beim LBV NRW in der Regel wieder mit Bezahlung von Bezügen zu rechnen? Der Antrag auf Änderung der Bankverbindung hat beispielsweise fünf Monate auf sich warten lassen. LG

    Zum Thema Tarifverhandlungen:


    Die Forderung der Gewerkschaften (10,5%) sind klar. Die Arbeitgeber haben kein Angebot vorgelegt.


    Um eine Erhöhung werden die Arbeitgeber nicht herum kommen - durch den guten Abschluss bei Bund und Kommunen, auch wenn die Abschlüsse der Länder immer im Vergleich aus Arbeitnehmer-Sicht schwächer ausfallen. Der Tarifabschluss Bund ist eine Referenz und das Abstandsgebot durch die Einführung des Bürgergeldes.


    Bei der Mahnwache gestern Abend waren die Kolleginnen und Kollegen von Finanzamt und Polizei aber den Lehrervertretern zahlenmäßig überlegen.

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    ich werde in der Elternzeit die Partnermonate machen (nach Geburt des Kindes, zum 1.Geburtstag des Kindes). Meine Frau wird länger Elternzeit nehmen.


    Während der eigenen Elternzeit kann man maximal 19,5 Std. pro Woche unterrichten. Das ist ja auch sinnvoll. In den Partnermonaten wollte ich sogar gar nicht unterrichten.


    In einer Informationsveranstaltung sagte mir ein Referent, dass die 19,5 Std. aber auch solange für mich gelten würden, solange meine Frau Elternzeit nimmt, wenn ich die 2 Monate Partnermonate nehme. Erst nach dem Ende der Elternzeit auch der Partnerin könne man wieder auf Vollzeit aufstocken. Das kommt mir seltsam vor - ich finde hierzu aber nichts, weder in LVO, LBG, FrUrlV. Vielleicht bin ich betriebsblind. Falls jemand einen Tipp hat, sehr gerne!

    Zumindest in NRW wird es keine Erhöhung um mehr als 2 Prozent geben. Allein die - aus meiner Sicht völlig richtige - Angleichung der Besoldung der Grundschullehrkräfte hat Lücken gerissen

    Zitat

    Aber die Tatsache, dass die Inflation doch deutlich zurück kommt, wird sicher nicht hilfreich im Bestreben sein, einen ähnlichen Abschluss für die Länder zu erzielen.

    Du meinst, dass die Inflation deutlich zurückgeht. Sie schwächt sich auf hohem Plateau ab. Da inzwischen aber der Bund extrem spart (Schuldenbremse), werden sich die deutlich klammeren Länder mit Sicherheit keine großen Erhöhungen leisten können. Es wird sicher eine Steigerung geben, das Ergebnis wird aber deutlich unter dem Ergebnis von Bund/Kommunen liegen. Ich vermute 1,5%, wenn es extrem gut läuft, dann 3%. Mehr halte ich nicht für realistisch.

    Da das Tarifergebnis erst frühestens zum Ende des Jahres kommt, bezweifle ich sehr stark, dass es Steigerungen von mehr als 1,5 Prozent geben wird. Die Kürzungen im Bundeshaushalt für 2024 dürften ein Indiz sein

    Zur Bahn: Ich kann dort recht gut arbeiten. Ich hatte auch sehr viele Springstunden - teilweise 4 Zeitstunden zwischen den Unterrichten. Das habe ich dann aber immer zum Arbeiten (vor Ort) genutzt

    Ich war mal abgeordnet. Ich kann mich daran erinnern, dass ich hier die Fahrtkosten abrechnen konnte. Ein 49-Euro-Ticket gab es noch nicht. Allerdings stand auf den Formularen, dass man vorzugsweise mit ÖPNV zu fahren habe, außer es gäbe eine sehr schlechte Verbindung. War bei mir der Fall. Erstattung erfolgte anstandslos - allerdings benötigte die Bearbeitung ungefähr 11 Monate

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