Alles klar, danke für die Hinweise. Das hilft schon mal.
sascha77: Das ist hier wohl ähnlich, nur das "der Sprung" eben geht und es 12 Monate Probezeit sind.
Alles klar, danke für die Hinweise. Das hilft schon mal.
sascha77: Das ist hier wohl ähnlich, nur das "der Sprung" eben geht und es 12 Monate Probezeit sind.
Seph: Mir wurden die Aufgaben übertragen. Zuerst auf Probe, dann ganz nach der Probezeit. Eine Urkunde gab es nicht.
Ich hatte mich auf die Stelle erfolgreich beworben (stellv. SL), die mit A15Z veröffentlicht war und nicht auf A13 o.Ä. ausgeschrieben war .
Inwiefern ist der Unterschied groß? Finanziell meinerseits, ja ;-).
Sissymaus: Ja, das ist hier anders. Eine Revision gibt es nicht oder der Begriff wird hier nicht verwendet.
Man wird nach der Probezeit nochmal beurteilt und danach die Aufgaben voll übertragen. Voraussetzung logischerweise eine erfolgreiche Bewerbung auf eine offene Stelle, die etwa monatlich veröffentlich werden.
Sissymaus: Exakt. Ich darf den Titel Stellv. SL tragen, mir wurden die Aufgaben voll nach einem Jahr übertragen, bin aber noch Studienrat (nach Beamtenrecht). Ich mache alle Aufgaben eines Stellv. Schulleiters.
undichbinweg: Warum ist das so? Es erschließt sich mir einfach nicht. Man trägt mehr Verantwortung, hat Mehrarbeit und bekommt nichts dafür zurück?
Da ich mich auf eine A15Z Stelle erfolgreich beworben habe, steht mir das auch zu (als Laie, was Beamtenrecht angeht, gesprochen).
Guten Abend,
seit über 1 Jahr bin ich stellv. SL einer Schule in S-H mit Oberstufe.
Ich bin durch Ausfällen in der SL-Runde quasi in die Tätigkeit „reingerutscht“.
Das Bewerbungsverfahren lief regulär, die Probezeit (1 Jahr) habe ich mit Topnote und Beurteilung bestanden.
Der Job macht mit Spaß, trotz der vielen Arbeit. Die weitere SL hat absolutes Verständnis für die Situation. Die Mehrarbeit ist natürlich immens.
Mich macht seit einiger Zeit sehr wütend, dass ich immer noch A13 für die Tätigkeit erhalte.
In SH ist es wohl normal, dass man beim „Sprung“ auf A15 (egal ob von A14 oder A13) etwa 1-2 Jahre warten muss.
Die Besolungsanpassungen erfolgen zum 01.06. und 01.12. .
Anfragen beim Hauptpersonalrat und der Dienstaufsicht haben bisher nur folgende vage Infos gegeben:
A15 Stellen werden auf höchster Min.-Ebene bewilligt, der Personalrat wird erst kurz vorher informiert, in aller Regel sind es 1,5 Jahre Wartezeit (1 Jahr Probezeit u. dann warten bis zur Besoldungsanpassung), falls haushaltsrechtliche Dinge dagegen sprechen, kann es länger dauern.
Ich frage mich, inwieweit eine Klage
Erfolg hätte.
Gilt es etwas zu beachten?
Zuerst Beschwerde einreichen, dann klagen o.Ä.?
Vielleicht hat jemand Erfahrungen in diesem Bereich. Ich bin überfragt.
Fest steht für mich, dass ich die Mehrarbeit und Verantwortung nicht länger als 1,5 Jahren unter diesen Bedinungen tragen möchte.
Einen schönen Abend!
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