Diese Auskunft habe ich vom LBV Fellbach (BW), bei der Beurlaubung ohne Bezüge fällt die Beihilfe weg. Nun gut, mir wird nichts anderes übrig bleiben, wie mit dem Personalrat/Schulamt Rücksprache zu halten. Mir fehlt die Information, ob man bei der Beurlaubung arbeiten darf und wenn ja in welchem Umfang oder wäre es völlig egal?