Beiträge von Gymshark

    Humblebee : Stimmt, es sind wenige Schüler, die wirklich alle Regelschulformen durchmachen, aber umso schöner, wenn sowas tatsächlich gelingt. Ich meinte mit "Lehrgang" den gesamten Zeitraum der Klassen 5-9 bzw. 10 an Hauptschulen bzw. Schulformen, die anders heißen, aber den Hauptschulabschluss als Ziel haben. Auch mit der Implikation für die Realschule hättest du natürlich Recht.

    Ein Schüler, der den Hauptschullehrgang absolviert, dann auf die Realschule wechselt und danach auf das Gymnasium, hat insgesamt drei Abschlussprüfungen abgelegt. Würde man meine Idee zu Ende denken, würde ein Schüler, der durchgängig am Gymnasium beschult wird, an den enrsprechenden Stellen ebenfalls je eine Prüfung ablegen.

    Diese automatische Versetzung in die Sek II ist gängige Praxis, das stimmt. Verkehrt wäre es aber nicht, zumindest darüber nachzudenken, auch hier Abschlussprüfungen zwischenzuschalten, um den Abschluss nicht einer Schülergruppe zu "schenken", während andere hierfür viel Mühe investieren müssen. Und klar, für Schüler mit Förderbedarf ist das sicher auch nicht optimal.

    Da gibt es keine Abschlussprüfungen, keine Möglichkeit für eine Prüfung.

    (Am Ende von 10 gilt die Versetzung in 11 als erweiterter Sek I Abschluss, wieder ohne irgendeine Prüfung.)

    Da sollte auch mal die Sinnhaftigkeit überprüft werden, wenn man bedenkt, dass sich in den jeweiligen Sek-1-Lehrgängen die Schüler teilweise monatelang auf etwaige Prüfungen zur Erlangung dieser Abschlüsse vorbereiten, während dies im von dir beschriebenen Fall nicht notwendig zu sein scheint.

    Theoretisch kann eine Sek-1-Lehrkraft in Hessen auch am Gymnasium eingestellt werden (nur für die Sek 1); in der Praxis dürfte dies aber nie oder fast nie vorkommen.

    Mir sind solche Fälle zumindest in Bezug auf Gymnasialzweige an schulformbezogenen Gesamtschulen bekannt. Ob Sek-1-Lehrkräfte an reinen Gymnasien tatsächlich Einsatz finden, ist vermutlich eine Frage des konkreten Fächerbedarfs. Sie haben zumindest die formale Qualifikation hierzu.

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