Quittengelee : Es gibt einen ganz praktischen Haken bei der Sache. Wenn ein Staat Menschenrechtsverletzungen begeht, wird das quasi nicht geahndet. Man hat es im Falle Russlands gesehen. Sein Verhalten wurde mehr als nur einmal von hochrangigen Politikern und Juristen gerügt. Hatte dies irgendeinen Einfluss auf sein Handeln?
Aus der Schule wissen wir, dass Schüler Fehlverhalten nur unterlassen, wenn sie wissen, dass auf dieses Verhalten eine von ihnen als unangenehm empfundene Konsequenz folgt. Solange dies nicht der Fall ist, machen sie weiter.
Das Völkerrecht müsste insofern optimiert werden, dass die Staatengemeinschaft das Recht erhält, dass im Falle einer offensichtlichen Menschenrechtsverletzung eine Art Polizei (wie auch immer das genau aussehen mag) die Staatsgrenze übertreten, das Staatsoberhaupt festnehmen und zur Not durch Gewalt die Fortsetzung der Gräueltaten unterbinden darf.
Wenn ich aus der Distanz nur sage "Assad, du böser Schlingel, du!", lacht er sich ins Fäustchen, weil er weiß, dass ein bissschen Schimpfen aus hunderten Kilometer Entfernung ihn nicht davon abhalten kann, dass seine Gefolgsleute weiterhin in seinem Auftrag Staatsfeinde foltern.