Beiträge von Herr Bernd

    Heißt es nicht immer: der Wille zu gestalten? Viele Schulleitungen leiden an Bestimmeritis.


    Ich stelle es mir gerne vor, wenn ich davon höre, wie die Kolleginnen, die es sich überlegen, zu Hause am Abendbrottisch sitzen und es mit ihrem Partner besprechen, oder jetzige Schulleitungen einmal da saßen, und abwogen, ob sie geeignet sind. Und ich denke dann: Wärest du doch ehrlich zu dir selbst gewesen! Wäre doch dein Partner ehrlich gewesen!


    Mir wäre die liebste Motivation: Den Lehrerinnen den Rücken freizuhalten, jährliche Sommerfeste und andere Aktionen abzublocken, für bessere Ausstattung und Arbeitsbedingungen zu kämpfen.

    Eine 3? UB, in der ersten dienstlichen Beurteilung in Bayern? Das wäre überragend ...


    Ich nehme das überragend zurück. UB gibt es an bayerischen Gymnasien bei Junglehrerinnen deutlich häufiger als an Grund- und Mittelschulen. Wobei UB für "eine Leistung, die die Anforderungen übersteigt" steht.


    Junge Gymnasiallehrerinnen sind damit, amtlich bestätigt, besser als junge Grundschullehrerinnen. Das lässt Rückschlüsse auf die Kolleginnen, auf die Ausbildung, auf die Ausbilderinnen, auf die Anforderungen oder auf die Beurteilerinnen zu. Die Zahlen sind von 2020.

    Sie sollen gerne daheim ihre Muttersprache sprechen, das verstehe ich und finde es gut. Da würde ich mir nur das Vorlesen wünschen, und natürlich die Bücher, und Hörspiele, Filme und Fernsehen auch auf deutsch.

    Ich glaube, ob das "Sprachbad" ausreicht, hängt einerseits davon ab, wie dieses Sprachbad aussieht, also ob die meisten Kinder im Umfeld korrektes Deutsch sprechen (wenn das Großteil der Kinder Muttersprachler sind) und natürlich auch von der Sprachbegabung der jeweiligen Kinder ab.

    Ganz ehrlich, wenn im Umfeld (Kindergarten, Schule) der Kinder halbwegs korrektes Deutsch gesprochen wird, diese Kinder meist den Großteil ihres Tages dort verbringen (meist so ab 7/8 Uhr bis zum Nachmittag), müssten sie bei durchschnittlicher Begabung innerhalb der Kindergartenzeit sehr gut Deutsch lernen.

    Ich glaube (ohne jede wissenschaftliche Grundlage), wenn im Umfeld halbwegs korrektes Deutsch gesprochen wird, dann lernen die Kinder auch nur halbwegs korrektes Deutsch. Sie bauen sich aus zweimal halbwegs korrektem Deutsch kein ganzes richtiges oder gar sehr gutes Deutsch zusammen. Du hast geschrieben, dass sie sehr gut Deutsch lernen müssten, da stimme ich überein, wenn du meinst, sie müssten sehr gut halbwegs korrektes Deutsch lernen. Ein Umfeld mit korrektem umgangssprachlichen Deutsch würde dieser Theorie nach zumindest zu korrektem umgangssprachlichen Deutsch führen. Das würde mir schon reichen bis zur ersten Klasse.


    Ich halte es für wichtig, dass Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache, die in Deutschland leben, viele deutsche Bücher lesen, und gerne auch Fernsehen und Filme in deutscher Sprache schauen, zumindest nicht nur in ihrer Muttersprache, und Hörspiele hören, am besten das gesamte Paket. Vorlesen von deutschen Kinderbüchern würde auch helfen, die sind oft in sehr guter Sprache, und das könnten sogar Eltern, die selbst nur halbwegs richtiges Deutsch sprechen. Eine halbe Stunde jeden Abend, bis in die dritte, vierte Klasse hinein. Ich denke, es hängt sehr von den konkreten Familien ab, ob so etwas geschieht oder nicht.


    Ich hatte noch nie auch nur in einer meiner Klassen auch nur ein einziges Kind mit beiden Elternteilen (oder drei oder vier Großelternteilen) aus Großbritannien, Irland, den Niederlanden, Belgien, Frankreich, Schweden, Norwegen, Finnland, Dänemark, Island, Spanien, Portugal, Italien, Griechenland, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Estland, Lettland, Litauen, Israel, Kanada, China, Südkorea, ganz Süd- und Mittelamerika, Australien, Neuseeland. Ein Junge aus Japan, eine Amerikanerin, zwei Mädchen mit Eltern aus Vietnam. Meine durchaus große Erfahrung mit Kindern mit nichtdeutscher Muttersprache ist leider geographisch relativ begrenzt.

    Vor vielen Jahren war es noch nicht so geregelt. Da war es davon abhängig, wie viel man als Beamter in den letzten Jahren gearbeitet hat. Aus diesem Grund haben viele zum Schluss, falls sie es noch bewältigt haben, Vollzeit gearbeitet. Dieses System jetzt ist viel gerechter.

    Soweit ich weiß, wird die Pension nach der letzten Gehaltsstufe berechnet. Wer 25 Jahre A13, 10 Jahre A14 und 5 Jahre A15 war, erhält trotzdem seine Pension komplett auf A15-Niveau. Falls jemand von den Regierungen mitliest: Da könnte man noch dran drehen, und vielleicht erschiene es manchem Lehrer sogar gerechter als das aktuelle System.

    4000 netto sind doch solide, auch die meisten Ingenieure verdienen nicht mehr als 80k brutto, in der Wirtschaft gibt es auch nicht weniger Stress mit mehr Geld etc. Wer sich nicht sonderlich reinhängt, für den gilt das, aber mit A12 ist man sehr schnell abgehängt, auch von Soziologen und Bachelor-Absolventen, und A13 bis A15 sind vielleicht gut, aber nicht sehr gut. Das fängt vielleicht bei A16 an, und da ist für Lehrer das Ende der Fahnenstange. Juristen, Ärzte, Ingenieure, Naturwissenschaftler sind da alle bald, wenn sie sich etwas anstrengen, und die Fahnenstange ist wesentlich länger. Sicher mit Stressphasen, aber die haben wir Lehrer auch immer wieder.


    Mich würde eine Umfrage hier interessieren, wenn der Partner nicht Lehrer ist, ob er ungefähr gleich, deutlich mehr oder deutlich weniger verdient. Ich glaube, wenn der Partner nicht deutlich mehr verdienen würde, wären deutlich weniger Lehrerinnen in Teilzeit, oder würden in Teilzeit mehr Stunden unterrichten. Meine Partnerin verdient deutlich mehr, und es wäre auch noch mehr, wenn ich Leitender Schulamtsdirektor oder OStD wäre. Keine Riesenkarriere, kein Großkonzern, kein Jura, Medizin oder MINT, keine typische Branche (Auto! Pharma! Finanz!), eher im Gegenteil. Stellen wie ihre gibt es sicher zigfach häufiger als A16-Stellen, und wie gesagt: Sie sind nicht das Ende der Fahnenstange.

    Vllt. ist es bei manchen auch "doppelter Neid" - man hätte selbst gerne Kinder (gehabt), und das hat aus welchen Gründen auch immer nicht geklappt, und jetzt sieht man, dass die KollegInnen, auf die man wegen der Kinder sowieso schon neidisch ist, auch noch erheblich mehr Geld bekommen ...

    Ich finde, dass es hier falsch ist, Unbehagen einfach als Neid abzutun, schon gar nicht als doppelten. Ich sehe eher eine dreifache Ungerechtigkeit: Der relativ so hohe Familienzuschlag ist erstens ungerecht gegenüber kinderlosen Beamten in NRW und zweitens gegenüber vom Land NRW nur im Angestelltenverhältnis Beschäftigten mit Kindern, und drittens ungerecht gegenüber Beamten mit Kindern in anderen Bundesländern. Ich glaube, das würde ich auch als Profiteur so empfinden, ähnlich wie ich es bei der niedrigen Erbschaftssteuer empfinde (wobei es da wegen der Möglichkeit von Schenkungen noch komplizierter ist).


    Kurzfristig sehe ich die Familienzuschläge in NRW als Kuriosum, das mir ein wenig Spannung und Kopfschütteln ermöglicht. Falls ich das Kuriosum von Bayern aus mit meinem Steuergeld irgendwie unterstütze, mache ich das gerne, in der Hoffnung, dass es bald entweder wieder von Gerichten geschluckt oder auch in Bayern eingeführt wird.

    Zitat von Herr Bernd

    Für Schulen und aktuell könnte ich es mir damit erklären, dass Lehrerinnen aus der Familienteilzeit herausgelockt werden sollen, wenn ihre Partner (wie doch recht oft) in der freien Wirtschaft deutlich besser verdienen. Aber wie viel Prozent machen Lehrer unter Beamten schon aus?

    Die Teilzeit hat doch nichts mit der Kinderzulage zu tun, diese bekommst du doch immer, sobald du arbeitest (als Beamtin). Im Gegenteil, viele, die sonst vllt. ganz zu Hause oder länger zu Hause blieben, arbeiten ein paar Stunden, um diese zu erhalten. So ist es zumindest hier.

    Je höher die Kinderzulage, desto mehr lohnt sich das Aufstocken der Familienteilzeit. Wenn theoretisch der nichtverbeamtete Partner einer Lehrerin, die unterhälftig Teilzeit arbeitet, auf A14 Niveau (ohne Kinderzulage) verdient und Vollzeit arbeitet, und bei der Lehrerin durch die hohe Kinderzulage aus einem A12 ein A15 Gehalt (ohne Kinderzulage) wird, geht vielleicht der Partner auf 80 Prozent oder niedriger, und die Lehrerin stockt ihre Teilzeit entsprechend auf. So könnte man denken.

    Sorry, aber das ist genau so ein Beispiel für die oben kritisierte Unkenntnis vieler Lehrkräfte, was Rechtliches angeht.

    Bei der Anhebung der Kinderzuschläge ging es um vieles, aber bestimmt nicht um arbeitsmarktpolitische Fragen.

    Was waren die Hintergründe, und seit wann sind die Kinderzuschläge in NRW dermaßen hoch - ein Vielfaches der bayerischen Zuschläge?

    Und selbst wenn, die Landesregierung schreibt gezielt 70-jährige Kolleg*innen an und vergisst zu erwähnen, dass das eigentlich nur ehrenamtlich geht? Finde ich schäbig, da können noch so viele Gesetze existieren.

    Hund sans scho!

    Finde die Wortwahl jetzt auch nicht berauschend, trotzdem ist das natürlich viel im Argen und mir ist auch ein Rätsel, wieso hier Familien so massiv bevorzugt werden.

    Für Schulen und aktuell könnte ich es mir damit erklären, dass Lehrerinnen aus der Familienteilzeit herausgelockt werden sollen, wenn ihre Partner (wie doch recht oft) in der freien Wirtschaft deutlich besser verdienen. Aber wie viel Prozent machen Lehrer unter Beamten schon aus?

    Den Widerspruch werde ich dann trotzdem alleine schon aus Prinzip einlegen, um im System überflüssige Verwaltungsarbeit zu verursachen, auch wenn es dann darüber hinaus in der eigentlichen Sache nichts bewirkt. Aber vielleicht hilft’s ja in punkto Versetzung: Unangenehme Mitarbeiter lässt man vielleicht eher ziehen.


    Das sind dann genau die Kandidaten, die sich später darüber beschweren, dass ihre Bewerbung auf eine Funktionsstelle solange nicht bearbeitet wird oder dass es so lange dauert, bis Versetzungsverfügungen, Beförderungsurkunden rausgehen oder bis Anfragen beantwortet werden. Kannste dir nicht ausdenken, sowas.

    Ansonsten gilt sowieso das, was CDL geschrieben hat.

    Ich würde auch aus Prinzip Widerspruch einlegen, um auszudrücken, dass ich mit der Entscheidung nicht einverstanden bin. Fürs Protokoll.

    Tja, nur sind das ja offensichtlich keine Schulräte mehr, wie von dir behauptet ;) Man könnte natürlich einfach mal einräumen, dass man die Amtsbezeichnungen verwechselt hat und den Hinweis auf geltende Rechtsvorschriften akzeptieren, oder einfach so weitermachen mit persönlichen Herabwürdigungen, um auf der eigenen nicht haltbare Position zu verharren.

    Nein, sind alles Schulräte. Als Beispiele (nicht von meinem Landkreis):


    https://www.schulamt-bamberg.de/features/schulraete


    https://www.augsburg.de/bildun…stadt-augsburg/schulraete

    Normalerweise gibt es in Bayern in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt ein Schulamt, ich glaube in München auch mehrere Schulämter. Am häufigsten ist es wohl so, dass bei einer offenen Stelle dort eine Rektorin ans Schulamt wechselt, also von der Schulleitung in die Schulaufsicht geht, und dort Schulrätin wird, was gerade mal auf einer Stufe mit Oberstudienrat oder Akademischer Oberrat oder Oberregierungsrat ist. Meinem Erleben nach wird sie dann aber schneller Schulamtsdirektorin als man das Wort aussprechen kann. So gibt es dann im Schulamt nicht selten drei oder vier Schulamtsdirektorinnen, also A15 wie StD, aber nur eine leitet das Schulamt: Die leitende Schulamtsdirektorin mit A16. Scheidet die aus, wird meist eine der anderen unter ihr (regelmäßig die Dienstälteste?) ihre Nachfolgerin. Unter Lehrerinnen nennt man sie aber alle einfach Schulrätinnen, außer man will ihren Titel extra betonen, sei es voller Ehrfurcht, ironisch oder verächtlich.

    Ich kenne keines, in dem man das muss. Dass es trotzdem Leute machen, hat ja nichts mit dem Bundesland zu tun.

    Klassenzimmerboden putzen nicht, Klassenzimmerregalfächer feucht auswischen sind wir von der Schulleitung schon gebeten worden, weil die von der Stadt bezahlten Reinigungskräfte dafür keine Zeit eingeräumt bekommen/ damit nicht beauftragt sind. Jetzt ist die Frage, wie verbindlich solch eine Bitte der Schulleitung ist, etwa im Vergleich zu der Bitte, eine Stunde zu vertreten. Das Auswischen lässt sich aber von Schülern erledigen, solange Eltern sich nicht beschweren.


    Wir haben auch einen von der Schulleitung erwünschten Lehrerzimmerküchendienst: Spülmaschine aus- und, wenn Geschirr in der Spüle steht, auch einräumen, Tische feucht wischen, Geschirrtücher daheim waschen. Dieser Dienst wird vom Gros der Kolleginnen unterstützt, damit es im Lehrerzimmerküchenbereich nicht eklig wird. Hier würden sich Eltern wohl beschweren.

    Die Teilzeitfalle aufgrund der Familie betrifft bei weitem nicht nur Lehrerinnen, sondern ist noch immer ein generelles Problem im Bereich der Geschlechtergerechtigkeit. Außerhalb des ÖD kommt da noch dazu, dass es keinen Anspruch auf Rückkehr in Vollzeit gibt. Im Übrigen widerspricht dein Vorschlag dem Alimentationsprinzip.

    Ich halte ihn selbst für kontraproduktiv, da die Familienfreundlichkeit, auch was die Zuschläge betrifft, eines der Hauptprivilegien des Lehrerdaseins ist. Ich kenne aus Innenerfahrung mindestens einen Lehrer, der ohne diese Familienfreundlichkeit nicht mehr im Schuldienst wäre.

    Der Ingenieur verdient das auch ohne Frau und Kinder. Die machen offenbar den Unterschied, dass du keinen gravierenden Unterschied siehst. Und gleichzeitig sind sie ein Grund, warum viele Lehrkräfte Teilzeit arbeiten.


    Mein Vorschlag wäre, den Familien- und Kinderzuschlag abzuschaffen, denn viele Lehrerinnen gehen eben wegen Familie und Kindern in Teilzeit, und das sollte man nicht auch noch attraktiv machen.

    In NDS gab's auch schon ein verpflichtendes Arbeitszeitkonto mit ein bis zwei Mehrstunden (ab dem Schuljahr 1998/99 bis zum Schuljahr 2012/13; spätestens ab Schuljahr 2013/14 konnte es wieder "abgebaut" werden): http://www.schure.de/comment/2041101/28/azk,ausgleich.htm

    Das bayerische Arbeitszeitkonto für Grundschullehrkräfte bedeutet für mich (Familienteilzeit), dass ich meine Teilzeit immer noch so gut wie frei wählen kann, aber eine Stunde nicht bezahlt werde. Faktisch also eine Kürzung meiner Bezüge. Das ist ein schönes Gefühl der Wertschätzung meiner Arbeit und ungemein motivierend.


    Oder aber: Das bayerische Arbeitszeitkonto für Grundschullehrkräfte bedeutet für mich, dass ich eine Stunde nicht sofort bezahlt bekomme, sondern acht Jahre später. Wegen dann höherer Erfahrungsstufe – oder gar A13? – sogar höher bezahlt bekomme. Sozusagen eine Geldanlage des Freistaats Bayern exklusiv für Grundschullehrkräfte. Das ist ein schönes Gefühl der Wertschätzung meiner Arbeit und ungemein motivierend.


    Ich kann mich noch nicht entscheiden.

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