Da wären wir wieder bei der alten Problematik kognitive (bzw. emotional/sozial) vs. körperliche Behinderung. Das ist denke ich der Punkt, den state_of_Trance , Antimon und Schmidt mehrfach aufzeigten.
Ich denke nicht, dass die UN-Konvention verlangt, dass Menschen nur deshalb einen Bildungsgang absolvieren können sollen, weil sie eine Beeinträchtigung/Behinderung haben, falls sie das ohne diese Behinderung auch nicht könnten. Aber es ist für Menschen mit Körper-/Sinnesbeeinträchtigungen sowie emotional-sozialen Beeinträchtigungen oder psychischen Erkrankungen oder sonstigen chronischen Erkrankungen immer noch sehr schwer, einen Ausbildungsplatz zu bekommen oder ein Studium zu absolvieren, wir sind da als Bildungssystem nicht sehr inklusiv. Aber die Werkstufe eine Schule für GE z B. könnte durchaus an einem Berufskolleg angesiedelt sein, das ja SuS mit sehr unterschiedlichen Leistungsvoraussetzungen in den verschiedensten Bildungsgängen unterrichtet.
Ich halte es übrigens für sehr kurz gedacht, wenn immer davon gesprochen wird, SuS mit Körperbehinderung, Sehbehinderung, Blindheit, Schwerhörigkeit und Gehörlosigkeit "problemlos" inklusiv zu unterrichten. Wenn das so problemlos wäre, hätten sie nämlich keinen speziellen Unterstützungsbedarf. Ohne spezielles Material, Hilfsmittel, didaktische und methodische Modifikationen ist es vielen dieser SuS nicht möglich, ihr (kognitives) Potenzial auch auszuschöpfen. WIr haben außerdem mehrfach SuS an unsere Schule aufgenommen, die aufgrund ihrer Behinderung an Gymnasien massiv gemobbt worden sind.