Beiträge von Miss Othmar

    Ich hatte in den 70er Jahren in NRW in der Mittelstufe einen Physiklehrer, der jede Stunde mit einer Abfrage der letzten Stunde begann. Immer in alphabetischer Reihenfolge und immer von vorn. Mein Familienname ist sehr weit oben im Alphabet ... :(

    Das ist keine Antwort auf meine Frage.

    Menschen, denen eine Schwerbeschädigung und ein bestimmter Grad der Behinderung attestiert wird, haben dadurch Anspruch auf einen Nachteilsausgleich, z.B. mehr Urlaubstage, Steuerleichterungen aufgrund erhöhter Aufwände, Anspruch auf einen eigenen Parkplatz usw. Dieser Nachteilsausgleich findet auch Berücksichtigung bei der Einstellung und bei der Gestaltung des Arbeitsplatzes einschließlich finanzieller Unterstützung des Arbeitgebers, falls eine besondere Ausstattung erforderlich ist oder jemand Assistenz benötigt, um seiner/ihrer Arbeit nachzugehen.

    Unsere SL achtet tunlichst darauf, allen KuK jeden Monat 3 Vertretungsstunden zuzuteilen, vermeidet es aber, eine 4. Vertretungsstunde zu vergeben, damit es nicht zu vergüteter Mehrarbeit kommt. Zahlt die SL die Mehrarbeit aus ihrem eigenen Portemonaie (Ironie), oder weshalb macht hält sie das so?

    Vermutlich eine Dienstanweisung der Schulaufsicht, um Kosten zu sparen.

    Teilzeit ohne Voraussetzung erlaubt es einer Schule doch nicht, eine Vertretungsstelle auszuschreiben?

    Ich hatte 6 Jahre voraussetzungslose Teilzeit. Ich musste vorher den Zeitraum angeben und hatte keinen Anspruch auf Aufstockung während der Laufzeit. Durch die Planbarkeit wäre es gut möglich gewesen, jemand vertretungsweise einzustellen.

    Falsch gedacht.


    Die Schule muss eigenständig die Teilzeit der Kollegen auffangen, weil die Kollegen einen Anspruch auf Vollzeit haben.

    Wenn alle dann aufstocken würden, dass würde die Schule eine Überversorgung haben.

    Würde man das landesweit betrachten, dann wären bspw. 1000 Lehrer ohne Unterricht. Das wären 60 Millionen Euro im Jahr ... und Beamte kann man nicht so loswerden....

    Deshalb werden Vertretungslehrer_innen mit befristeten Verträgen eingestellt. Des einen Freud, des andern Leid ...

    Ganz korrekt ist der FOR-Q auch Berechtigung, eine Gymnasiale Oberstufe (Gymnasium/Gesamtschule/berufliches Gymnasium) zu besuchen.


    Bei den Noten ist es kompliziert, ein reiner Notenschnitt reicht an Gesamtschulen nicht aus, der Q-Vermerk hängt an der Zahl der E-Kurse und den dort sowie im WP-Fach erreichten Leistungen.

    Aber du hast schon recht, was ich nicht mitbedacht habe, dass die Mindestpension unabhängig von Vermögen und/oder Einkommen eines Ehepartners/einer Ehepartnerin gezahlt wird. Das macht schon enen großen Unterschied zur Grundsicherung.

    Anlasslos wird man aber nicht nach 5/7/10 Jahren pensioniert! Und was heißt „so selten“? Was muss man da haben, um so früh dienstunfähig zu sein?

    Ich kenne ehrlicherweise mit einer Ausnahme nur Beamte, die sich mit Händen und Füßen gegen die Frühpensionierung gewehrt haben. So lukrativ ist das dann vermutlich doch nicht.

    Das ist eine eher unseriöse Information. Das klingt immer so, als müsste man nur 5 Jahre im Beamtenverhältnis arbeiten und bekäme dann automatisch eine Mindestpension in dieser Höhe.

    Da man nur pensioniert wird, wenn man die Altersgrenze erreicht hat oder dienstunfähig ist, muss man da schon eine schwere Erkrankung/einen (Dienst-)Unfall annehmen, damit das eintritt.

    Wenn man diese Pension dann versteuert und seine private Krankenversicherung bezahlt hat, dann landet man knapp über Grundsicherung, auf die man als gesetzlich Versicherter Anspruch hat.

    In NRW können die Eltern oder die Schule oder auch beide zusammen einen Antrag auf Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs bei der Schulaufsicht stellen. Zu diesem Antrag gehört eine sehr ausführliche Begründung. Die Schulaufsicht beauftragt dann zwei LuL, davon eine Lehrkraft für sonderpädagogische Förderung, mit der Erstellung eines Gutachtens, das mit einer Empfehlung für den Förderbedarf und den Förderort abschließt, die Eltern habe dabei ziemlich breite Beteiligungsrechte. Die Schulaufsicht entscheidet dann aufgrund dieses Gutachtens und legt auch den Förderort fest. Widerspruch ist möglich.


    Guckstu hier: https://recht.nrw.de/lmi/owa/b…=2&ugl_nr=223&bes_id=7587

    Wurde bestimmt schon einmal erwähnt, aber wenn man nach 5 Jahren kündigt und zum Rentenalter hin sein Altersgeld bekommt, entspricht dieser Betrag dann der zu diesem Zeitpunkt gesetzten Mindestpension? Also z.B. jetzt circa ~1900€.

    Nein, Mindestpension und Altersgeld sind zwei verschiedenen Dinge.

    Hier ein Auszug aus den Vorschriften des Landes Niedersachsen (Fettdruck von mir):


    2. Wie berechnet sich das Altersgeld?

    Die Grundsätze zur Berechnung des Altersgeldes gleichen zum großen Teil denen zur Berech-

    nung des Ruhegehalts.

    Das Altersgeld beträgt 1,79375 % der altersgeldfähigen Dienstbezüge für jedes Jahr der alters-

    geldfähigen Dienstzeit, höchstens 71,75 %.

    Altersgeldfähige Dienstbezüge sind im Wesentlichen das Grundgehalt und sonstige als ruhegehalt-

    fähig bezeichnete Dienstbezüge. Ausgenommen ist der Familienzuschlag.

    Als altersgeldfähige Dienstzeiten werden nur die Dienstzeiten im Beamtenverhältnis oder ver-

    gleichbare Zeiten sowie Wehr- und Zivildienstzeiten berücksichtigt.

    Zeiten, die bereits zu einem Anspruch auf Altersgeld geführt haben oder für die aufgrund des Aus-

    scheidens eine Abfindung nach dem Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag zu zahlen ist, sind

    nicht altersgeldfähig. Das gilt auch für Zeiten eines früheren Beamtenverhältnisses, die nachversi-

    chert wurden.

    Das so ermittelte Altersgeld kann ggf. um Kinder- und Pflegezuschläge entsprechend den §§ 58

    und 60 NBeamtVG zu erhöhen sein. Die endgültige Entscheidung über die Zuschläge wird erst am

    Ende der Ruhenszeit, das heißt in Zusammenhang mit der Zahlungsaufnahme (siehe Ziff. 3), ge-

    troffen.

    Das Altersgeld nimmt an den allgemeinen Anpassungen der Versorgungsbezüge teil.

    Ein Anspruch auf Beihilfe im Krankheitsfall, familienbezogene Leistungen oder Mindestaltersgeld

    besteht jedoch nicht.

    Das folgende Beispiel soll Ihnen die Berechnung des Altersgeldes verdeutlichen:

    Werdegang: Studium 5 Jahre

    Beamtenverhältnis auf Widerruf (nachversichert) 2 Jahre

    Angestelltenzeit im öffentlichen Dienst 4 Jahre

    Beamtenverhältnis auf Probe und Lebenszeit 7 Jahre

    Die Zeiten sind wie folgt zu bewerten:

    Studienzeiten und Zeiten im Angestelltenverhältnis werden grundsätzlich nicht beim Altersgeld be-

    rücksichtigt. Die Zeit im Beamtenverhältnis auf Widerruf wurde nachversichert, daher entfällt die

    Berücksichtigung.

    Zu berücksichtigen ist also nur die Zeit im Beamtenverhältnis auf Probe und Lebenszeit mit 7 Jah-

    ren.

    So berechnet sich der Altersgeldsatz: 7 Jahre x 1,79375 % = 12,56 %

    Der Altersgeldsatz ist auf die altersgeldfähigen Dienstbezüge (z.B. 4.000,00 €) anzuwenden.

    Das Altersgeld beträgt also 4.000,00 x 12,56 % = 502,40 brutto im Monat.

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