Beiträge von Miss Othmar

    Ganz korrekt ist der FOR-Q auch Berechtigung, eine Gymnasiale Oberstufe (Gymnasium/Gesamtschule/berufliches Gymnasium) zu besuchen.


    Bei den Noten ist es kompliziert, ein reiner Notenschnitt reicht an Gesamtschulen nicht aus, der Q-Vermerk hängt an der Zahl der E-Kurse und den dort sowie im WP-Fach erreichten Leistungen.

    Aber du hast schon recht, was ich nicht mitbedacht habe, dass die Mindestpension unabhängig von Vermögen und/oder Einkommen eines Ehepartners/einer Ehepartnerin gezahlt wird. Das macht schon enen großen Unterschied zur Grundsicherung.

    Anlasslos wird man aber nicht nach 5/7/10 Jahren pensioniert! Und was heißt „so selten“? Was muss man da haben, um so früh dienstunfähig zu sein?

    Ich kenne ehrlicherweise mit einer Ausnahme nur Beamte, die sich mit Händen und Füßen gegen die Frühpensionierung gewehrt haben. So lukrativ ist das dann vermutlich doch nicht.

    Das ist eine eher unseriöse Information. Das klingt immer so, als müsste man nur 5 Jahre im Beamtenverhältnis arbeiten und bekäme dann automatisch eine Mindestpension in dieser Höhe.

    Da man nur pensioniert wird, wenn man die Altersgrenze erreicht hat oder dienstunfähig ist, muss man da schon eine schwere Erkrankung/einen (Dienst-)Unfall annehmen, damit das eintritt.

    Wenn man diese Pension dann versteuert und seine private Krankenversicherung bezahlt hat, dann landet man knapp über Grundsicherung, auf die man als gesetzlich Versicherter Anspruch hat.

    In NRW können die Eltern oder die Schule oder auch beide zusammen einen Antrag auf Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs bei der Schulaufsicht stellen. Zu diesem Antrag gehört eine sehr ausführliche Begründung. Die Schulaufsicht beauftragt dann zwei LuL, davon eine Lehrkraft für sonderpädagogische Förderung, mit der Erstellung eines Gutachtens, das mit einer Empfehlung für den Förderbedarf und den Förderort abschließt, die Eltern habe dabei ziemlich breite Beteiligungsrechte. Die Schulaufsicht entscheidet dann aufgrund dieses Gutachtens und legt auch den Förderort fest. Widerspruch ist möglich.


    Guckstu hier: https://recht.nrw.de/lmi/owa/b…=2&ugl_nr=223&bes_id=7587

    Wurde bestimmt schon einmal erwähnt, aber wenn man nach 5 Jahren kündigt und zum Rentenalter hin sein Altersgeld bekommt, entspricht dieser Betrag dann der zu diesem Zeitpunkt gesetzten Mindestpension? Also z.B. jetzt circa ~1900€.

    Nein, Mindestpension und Altersgeld sind zwei verschiedenen Dinge.

    Hier ein Auszug aus den Vorschriften des Landes Niedersachsen (Fettdruck von mir):


    2. Wie berechnet sich das Altersgeld?

    Die Grundsätze zur Berechnung des Altersgeldes gleichen zum großen Teil denen zur Berech-

    nung des Ruhegehalts.

    Das Altersgeld beträgt 1,79375 % der altersgeldfähigen Dienstbezüge für jedes Jahr der alters-

    geldfähigen Dienstzeit, höchstens 71,75 %.

    Altersgeldfähige Dienstbezüge sind im Wesentlichen das Grundgehalt und sonstige als ruhegehalt-

    fähig bezeichnete Dienstbezüge. Ausgenommen ist der Familienzuschlag.

    Als altersgeldfähige Dienstzeiten werden nur die Dienstzeiten im Beamtenverhältnis oder ver-

    gleichbare Zeiten sowie Wehr- und Zivildienstzeiten berücksichtigt.

    Zeiten, die bereits zu einem Anspruch auf Altersgeld geführt haben oder für die aufgrund des Aus-

    scheidens eine Abfindung nach dem Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag zu zahlen ist, sind

    nicht altersgeldfähig. Das gilt auch für Zeiten eines früheren Beamtenverhältnisses, die nachversi-

    chert wurden.

    Das so ermittelte Altersgeld kann ggf. um Kinder- und Pflegezuschläge entsprechend den §§ 58

    und 60 NBeamtVG zu erhöhen sein. Die endgültige Entscheidung über die Zuschläge wird erst am

    Ende der Ruhenszeit, das heißt in Zusammenhang mit der Zahlungsaufnahme (siehe Ziff. 3), ge-

    troffen.

    Das Altersgeld nimmt an den allgemeinen Anpassungen der Versorgungsbezüge teil.

    Ein Anspruch auf Beihilfe im Krankheitsfall, familienbezogene Leistungen oder Mindestaltersgeld

    besteht jedoch nicht.

    Das folgende Beispiel soll Ihnen die Berechnung des Altersgeldes verdeutlichen:

    Werdegang: Studium 5 Jahre

    Beamtenverhältnis auf Widerruf (nachversichert) 2 Jahre

    Angestelltenzeit im öffentlichen Dienst 4 Jahre

    Beamtenverhältnis auf Probe und Lebenszeit 7 Jahre

    Die Zeiten sind wie folgt zu bewerten:

    Studienzeiten und Zeiten im Angestelltenverhältnis werden grundsätzlich nicht beim Altersgeld be-

    rücksichtigt. Die Zeit im Beamtenverhältnis auf Widerruf wurde nachversichert, daher entfällt die

    Berücksichtigung.

    Zu berücksichtigen ist also nur die Zeit im Beamtenverhältnis auf Probe und Lebenszeit mit 7 Jah-

    ren.

    So berechnet sich der Altersgeldsatz: 7 Jahre x 1,79375 % = 12,56 %

    Der Altersgeldsatz ist auf die altersgeldfähigen Dienstbezüge (z.B. 4.000,00 €) anzuwenden.

    Das Altersgeld beträgt also 4.000,00 x 12,56 % = 502,40 brutto im Monat.

    Nur mal als Verständnisfrage: Du kannst in Berlin ein Referendariat in Fächern machen, die du nicht studiert hast?

    Meine längste durchgehende Wanderung waren 2700 km (Sabbatjahr). Ich hatte einen Schnitt von 25 km pro Tag und war 108 Tage unterwegs. 10 km/h hält man nur beim Sportwandern durch, wenn überhaupt. Für mich sind schon 6km/h anstrengend.


    Nachtrag/Ergänzung

    Ich kenne mehrere Menschen, die im Jahr Mega/Mammutmärsche machen, d.h. 100 km in höchstens 24 Stunden. Ich finde, das ist schon eine echt sportliche Leistung, die man nicht dauerhaft erbringen kann.

    Oder das Bundesland stoppt plötzlich den Ausgleich und steigert die Attraktivität durch zusätzliche Anwesenheitstage in den Sommerferien...

    In NRW ist die Vorgriffsstunde (5 Jahre) zwar zurückgegeben worden, allerdings wurde nach dem Ende der Vorgriffstunden das Deputat dauerhaft um eine Stunde erhöht.

    Ganz grundsätzlich finde ich es übrigens gut, wenn der Dienstherr die Zügel wieder mal ein bisschen anzieht und deutlich macht, dass der Rock des Beamten eben nicht nur sehr warm, sondern zuweilen auch verdammt eng ist.

    Vielleicht relativiert sich das Streben nach den beamtischen Honigtöpfen dann mal wieder etwas. Man muss sich ja nur hier im Forum umschauen — an jeder Ecke finden sich Leute, die nach Tipps fragen, wie sie sich beim Amtsarzt gut darstellen können (um es mal ganz vorsichtig auszudrücken), oder die lautstark kundtun, dass sie für ein Angestelltengehalt nicht aus dem Bett aufstehen würden.

    Ich bin seit 1988 im Schuldienst in NRW und habe in dieser Zeit eine kontinuierliche Erhöhung der Arbeitsbelastung festgestellt. Die Vorschläge jetzt empfinde ich als einen Schlag ins Gesicht.

    Ja, kann man denn mit den Beamten machen, was man will als Bezirksregierung?

    Es ist doch ungerecht, dass 90% der Beamten an Schulen vermutlich lebenslang da bleiben konnten und sich in ihrem Bereich mit Zusatzarbeiten (Internationalisierung, IT, Lehrbuchsammlung etc.) einrichten konnten, ebenso mit entsprechendem Unterrichtsmaterial und Klausuren, die dann im Karussellverfahren alle 3-4 Jahre wieder rausgekramt werden. ...

    Also ehrlich, die Sorte Lehrer:innen braucht man an keiner Schulform.

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