Na ja, Waldorfschulen ohne staatliche Anerkennung legen rein inhaltlich betrachtet nicht vorrangig Wert darauf Lehrkräfte mit voller Lehrbefähigung einzustellen, die sie auch nur bedingt benötigen, nachdem sie keine staatlichen Abschlüsse abnehmen dürfen. Diejenigen, die eine staatliche Anerkennung haben, müssen und wollen diese auch inhaltlich erfüllen, weshalb sie auf Lehrkräfte mit voller Lehrbefähigung angewiesen sind.
Ich hatte mehrer Mitanwärter: innen im Ref, die an einer der privaten Schulen mit staatlicher Anerkennung im Ref zugeteilt worden waren. An zwei dieser Schulen erinnere ich mich noch, weil ich deren Refis genauer kannte, das war eine Schule mit Montessoripädagogik und eine Waldorfschule mit Montessoriausrichtung. An beiden Schulen sind nach dem Ref Stellen offen gewesen und die ehemaligen Anwärter: innen wurden dort eingestellt bei Verbeamtung und Beurlaubung in den Privatschuldienst, sprich A13.
Das gibt es in NRW so nicht. Einige Ersatzschulen - vor allem mit kirchlichem Träger - haben selber Planstellen, die ein beamtenähnliches Arbeitsverhältnis darstellen. Das Gehalt kommt aber nicht direkt vom Land NRW, außerdem werden nur 89 % des Gehalts und auch der späteren Pension refinanziert, den Rest muss der Schulträger selbst aufbringen.