Beiträge von Miss Othmar

    Kirchliche Schulen in NRW werden vom Land NRW refinanziert, allerdings nicht komplett, sondern zu 89 %, WIMRE. Da gibt es auch nicht wirklich die Option, über dem TVL für Tarifbeschäftigte zu zahlen. Ich kenne allerdings auch keine Schule, die darunter zahlt. Oft gibt es aber eine Form der Betriebsrente on top.

    Das ist aber extrem selten, dass Vollzeit Kolleginnen nur 2 Stunden am Tag haben. Zumindest in der Grundschule ist das bei uns gar nicht möglich mit 28 Stunden.

    An einer Gesamtschule mit Ganztag (potentielle 43 Unterrichtsstunden bei einen Deputat von 25,5 Stunden) habe ich das sehr oft, ich hatte auch schon mehrmals nur eine Stunde.

    Aber die Vollzeitkollegen machen das STATT Unterricht. Sie machen nicht ihr volles Pensum - 25,5 Stunden - PLUS Sportfest.


    Die Teilzeitkollegen hingegen müssen in der Woche ihr volles Pensum leisten PLUS Sportfest. Es kommt also schon on top.

    Das kommt oft auch bei Vollzeitkollegen on top, wenn ich nämlich eigentlich nur zwei Stunden hätte und jetzt von 7.45 bis 14.00 Uhr beim Sportfest bin.

    Rechne dir mal die Differenz zwischen Vollzeit und Teilzeit aus und steck die Summe in Entlastung wie Hilfe im Haushalt, Lebensmittel liefern lassen, Bettwäsche in die Wäscherei bringen, Babysitter … Einer Freundin von mir hat das sehr geholfen.

    Das geht mir auch so, ich bin mit Gas aufgewachsen, habe darauf kochen gelernt und meine erste Studenten-WG hatte auch einen Gasherd. Danach hatten alle Mietwohnungen keinen Gasanschluss für einen Herd, obwohl sie eine Gas-Etagenheizung hatten. :(

    Zuschlag für das erste Kind wären bei mir Netto 70€, das scheint mir grob in der Größenordnung der Versicherungskosten zu sein, die ja unterschiedlich je nach Versicherung und persönlicher Situation sind. Ich weiß nicht, ob Versicherungen einen (zweifellos gerechtfertigten) Risikozuschlag für das Leben in NRW kassieren, aber die Familienzuschläge sind in jedem Fall nicht in einer Größenordnung, die es rechtfertigen würde, darüber eine Neiddiskussion zu führen.

    1. Welche Risiken birgt denn deiner Meinung so das Leben in NRW, dass Versicherungen einen Risikozuschlag erheben würden? Oder ist bei dieser Bemerkung nur mein Ironiemeter nicht mehr gut kalibriert?2.
    2. In Mietstufe VI reden wir ab A10 für eine Familie mit zwei Kindern von einem Familienzuschlag von 1515,19 €. Das ist schon eine Hausnummer.

    Wünschst dir das als Neuerung? Denn nicht nach KLP unterrichten und sich nicht an vorgeschriebene Klausurformate halten beispielsweise ist ja aktuell nicht ansatzweise Dienstvergehen genug.

    Nein, ich habe nur die Bedingungen außerhalb des Beamtentums/des ÖD vorausgesetzt. Ich arbeite an einer Schule eines privaten Schulträgers, da sucht der paritätisch besetzte Berufungsausschuss die KuKs aus, die sich vorher unsere Schule ausgesucht haben und sich beworben haben. Wenn wir allerdings fallende Schülerzahlen hätten, müssten vermutlich KuKs betriebsbedingt gekündigt werden. Der einzige andere Kündigungsgrund außerhalb des ÖD ist eine Verletzung der Vertragspflichten, ich hab das aber nur der Vollständigkeit halber erwähnt.

    Das heißt dann aber umgekehrt auch, dass keiner die Schule (und Schulform) verlassen muss, an der er bisher unterrichtet hat.

    Es sei denn, die Schülerzahlen brechen so ein, dass es zu viele Stellen gibt (betriebsbedingte Kündigung) oder dass ein LuL wegen Fehlverhalten nach Abmahnung gekündigt wird.



    bearbeitet wegen Tippfehler

    Ich denke, das Missverständnis beruht darauf, dass in NRW der Bildungsgang Fachoberschule am Berufskolleg angesiedelt ist. Am BK kann man Abitur machen, aber natürlich nicht im Bildungsgang Fachoberschule.

    Jeder hat natürlich eine andere Vorstellung, was frugal ist. Wie alt bist du denn, dass du davon ausgehst, dass die jetzigen Bedingungen auch noch gelten werden, wenn du ins entsprechende Alter kommst? Während meiner mittlerweile 35 Jahre im Schuldienst haben sich einige Details fundamental verändert.

    In NRW ist eine Beurlaub ab 55 nur möglich, wenn folgendes zutrifft:


    Einer Beamtin oder einem Beamten mit Dienstbezügen kann in Bereichen, in denen wegen der Arbeitsmarktsituation ein außergewöhnlicher Bewerberüberhang besteht und deshalb ein dringendes öffentliches Interesse daran gegeben ist, verstärkt Bewerberinnen und Bewerber im öffentlichen Dienst zu beschäftigen,

    1. 1.

      auf Antrag Urlaub ohne Dienstbezüge bis zur Dauer von insgesamt sechs Jahren,

    2. 2.

      nach Vollendung des 55. Lebensjahres auf Antrag, der sich auf die Zeit bis zum Beginn des Ruhestands erstrecken muss, Urlaub ohne Dienstbezüge …


      Ich weiß ja nich, wie alt du bist, aber die nächsten 10 Jahre wird das nicht der Fall sein.

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