Beiträge von Miss Othmar

    Nein, die Klassenlehrer:innen nehmen verpflichtend an den Klassenpflegschaftssitzungen teil. Weitere Lehrer:innen können eingeladen werden, wenn sie zur Information der Eltern erforderlich sind,


    Schulkonferenzen und Fachkonferenzen tagen von 18.00 bis 20.00 Uhr. Das ist für meine Tagesgestaltung der schlechteste Termin überhaupt und ich weiß, dass es vielen Eltern genauso geht.

    Zitat

    Solche Abendveranstaltungen finde ich übrigens frech, wenns am morgen direkt wieder los geht. Da würde ich morgens wohl nicht gut arbeiten kommen. Deswegen bin ich meiner Schule dankbar, dass die auf sowas gar nicht erst kommt. Ich würde das an Deiner Stelle auch mal an passender Stelle sagen, dass das zu viel ist.

    Manche Abendveranstaltungen sind unvermeidbar. Ich hatte z. B. in diesem Jahr pro Halbjahr eine Klassenpflegschaft. Das definitive Ende ist bei uns auf 22.00 Uhr (=Verlassen des Gebäudes) festgelegt, egal, was Eltern noch zu sagen hätten. Manchmal habe ich Glück und fange den nächsten Tag später an, manchmal leider nicht. Ich wüsste jetzt auch nicht, wie man das lösen könnte, aber ein Termin pro Halbjahr ist schon OK.

    Der dritte Termin war das jährliche Schulkonzert, bei dem ich eine der aufsichtsführenden Lehrkräfte war. Ich hatte mich freiwillig gemeldet, weil ich meine Klasse sehen und hören wollte. Das war ebenfalls mit allen Zugaben um 22.00 Uhr zu Ende und ich habe den nächsten Tag um 07.30 Uhr angefangen (Frühaufsicht). Es war ein großartiger Abend und hat sich mehrheitlich nicht wie Arbeit angefühlt. Zu einem anderen Konzert wäre ich ja auch gegangen.

    Im Vergleich zu Milka finde ich einige Sorten Merci ganz OK, vor allem Herbe Sahne und Dunkle Vollmilch. Milka geht gar nicht, viel zu süß und kein Schoko-Geschmack. Die Pralinés in Herzform würde man bei einer Verkostung mit geschlossenen Augen vermutlich gar nicht als Schokolade identifizieren.

    Trotzdem habe ich mich gefreut, als ich davon mal eine Packung geschenkt bekommen habe, nicht wegen der Schoko, sondern wegen der Geste.

    In Englisch hat es seit 2008 zwei mal der Kernlehrplan geändert, wir haben in der Zeit zweimal ein neues Lehrwerk eingeführt und die Bezugskultur für die Zentralen Abschlussprüfungen ändert sich alle drei Jahre. Ich habe mein Archiv zwar nicht gelöscht, aber es wäre für die Schüler:innen nicht wirklich zielführend, wenn ich mit dem Material unterrichten würde.

    Die Unterschiede zwischen den Schularten sind natürlich gegeben. Aber wer das 2. Staatsexamen zweimal nicht schafft, dürfte größere Probleme beim Unterrichten haben. Für den Einzelfall mag es gepasst haben, ein generelles "bei wem es nicht fürs Gymnasium reicht, der kann es auf der Sonderschule noch mal probieren" würde ich dann nicht als Rückschluss festgehalten haben wollen. Zumal es x verschiedene Förderschultypen gibt.

    Da stimme ich dir voll zu. Aber erstens hatte die Kollegin das 2. Staatsexamen im ersten Anlauf bestanden, und zweitens ist sie jetzt nach VOBASOF (=24 Monate berufsbegleitende Ausbildung einschließlich Unterrichtsbesuchen und bewerteter Abschlussprüfung) eine gute Lehrerin.

    Wenn man ein geeignetes Grundstück findet und es nicht so pompös mag (gerade dort beim stöbern gefunden):
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    Ansonsten... ein Lehrerarbeitsplatz zu Hause ist m.E. am ehesten mit einem Homeoffice-Arbeitsplatz zu vergleichen. Wer sorgt da für die entsprechende Ausstattung?

    Bei einem echten Homeoffice-Arbeitsplatz sorgt der Arbeitgeber für die komplette Ausstattung, hat aber auch ein Mitspracherecht was die Sicherheitsanforderungen wie z. B. abschließbarer Raum angeht. Außerdem ist der Arbeitsschutz der Firma auch für den Homeoffice-Arbeitsplatz verantwortlich und kommt zumindest am Anfang mal vorbei.


    Anders ist das bei Mobiler Arbeit, da gestattet der Arbeitgeber, dass auch außerhalb der Betriebsräume gearbeitet werden darf, es gibt aber einen Arbeitsplatz im Betrieb. Da gibt es keine gesetzlichen Anforderungen und in der Regel auch keine Ausstattung durch den Arbeitgeber, von einem Dienstlaptop vielleicht mal abgesehen.


    Den meisten Menschen ist der Unterschied nicht ganz klar, was durchaus zu Problemen führen kann. Auf jeden Fall bleibt man bei mobiler Arbeit auf allen anfallenden Kosten sitzen.


    Da Lehrer_innen in der Regel in der Schule keinen Arbeitsplatz haben, wäre der Dienstherr hier eigentlich in der Pflicht, er macht sich aber aus historisch gewachsenen Gründen einen schlanken Fuß.

    Ich arbeite bei einem privaten Schulträger in NRW. Alle unsere Lehrkräfte benötigen eine Unterrichtsgenehmigung von der Bezirksregierung und werden dann exakt nach dem TV-L bezahlt. Weitere Benefits gibt es außer einer Betriebsrente leider nicht.

    Ohne Staatsexamen geht nur eine befristete Tätigkeit als Vertretungslehrkraft. Das machen in der Regel nur Studierende nebenberuflich oder Menschen zwischen Uni und Vorbereitungsdienst. Alles andere macht auf Dauer nicht glücklich und zufrieden.

    Bist du im Prüfungsausschuss, dass du da überall hinmusst? Mindestens eine Konferenz, so scheint es mir, könnt ihr euch sparen, wenn es um die allgemeine Hochschulreife (vulgo „Abi“) geht. Im Rahmen derer gibt es keine Nachprüfungen.


    Ansonsten scheint mir das ein ziemlich schlecht organisierter Laden zu sein.

    Es gibt Abweichungsprüfungen in Fach 1-3 und Bestehensprüfungen, wenn die Punktzahl insgesamt nicht reicht.

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