Beiträge von Miss Othmar

    Die Unterschiede zwischen den Schularten sind natürlich gegeben. Aber wer das 2. Staatsexamen zweimal nicht schafft, dürfte größere Probleme beim Unterrichten haben. Für den Einzelfall mag es gepasst haben, ein generelles "bei wem es nicht fürs Gymnasium reicht, der kann es auf der Sonderschule noch mal probieren" würde ich dann nicht als Rückschluss festgehalten haben wollen. Zumal es x verschiedene Förderschultypen gibt.

    Da stimme ich dir voll zu. Aber erstens hatte die Kollegin das 2. Staatsexamen im ersten Anlauf bestanden, und zweitens ist sie jetzt nach VOBASOF (=24 Monate berufsbegleitende Ausbildung einschließlich Unterrichtsbesuchen und bewerteter Abschlussprüfung) eine gute Lehrerin.

    Wenn man ein geeignetes Grundstück findet und es nicht so pompös mag (gerade dort beim stöbern gefunden):
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    Ansonsten... ein Lehrerarbeitsplatz zu Hause ist m.E. am ehesten mit einem Homeoffice-Arbeitsplatz zu vergleichen. Wer sorgt da für die entsprechende Ausstattung?

    Bei einem echten Homeoffice-Arbeitsplatz sorgt der Arbeitgeber für die komplette Ausstattung, hat aber auch ein Mitspracherecht was die Sicherheitsanforderungen wie z. B. abschließbarer Raum angeht. Außerdem ist der Arbeitsschutz der Firma auch für den Homeoffice-Arbeitsplatz verantwortlich und kommt zumindest am Anfang mal vorbei.


    Anders ist das bei Mobiler Arbeit, da gestattet der Arbeitgeber, dass auch außerhalb der Betriebsräume gearbeitet werden darf, es gibt aber einen Arbeitsplatz im Betrieb. Da gibt es keine gesetzlichen Anforderungen und in der Regel auch keine Ausstattung durch den Arbeitgeber, von einem Dienstlaptop vielleicht mal abgesehen.


    Den meisten Menschen ist der Unterschied nicht ganz klar, was durchaus zu Problemen führen kann. Auf jeden Fall bleibt man bei mobiler Arbeit auf allen anfallenden Kosten sitzen.


    Da Lehrer_innen in der Regel in der Schule keinen Arbeitsplatz haben, wäre der Dienstherr hier eigentlich in der Pflicht, er macht sich aber aus historisch gewachsenen Gründen einen schlanken Fuß.

    Ich arbeite bei einem privaten Schulträger in NRW. Alle unsere Lehrkräfte benötigen eine Unterrichtsgenehmigung von der Bezirksregierung und werden dann exakt nach dem TV-L bezahlt. Weitere Benefits gibt es außer einer Betriebsrente leider nicht.

    Ohne Staatsexamen geht nur eine befristete Tätigkeit als Vertretungslehrkraft. Das machen in der Regel nur Studierende nebenberuflich oder Menschen zwischen Uni und Vorbereitungsdienst. Alles andere macht auf Dauer nicht glücklich und zufrieden.

    Bist du im Prüfungsausschuss, dass du da überall hinmusst? Mindestens eine Konferenz, so scheint es mir, könnt ihr euch sparen, wenn es um die allgemeine Hochschulreife (vulgo „Abi“) geht. Im Rahmen derer gibt es keine Nachprüfungen.


    Ansonsten scheint mir das ein ziemlich schlecht organisierter Laden zu sein.

    Es gibt Abweichungsprüfungen in Fach 1-3 und Bestehensprüfungen, wenn die Punktzahl insgesamt nicht reicht.

    Geht mir genauso, ich stricke bewusst, wenn ich weiß, dass ich mich sonst aufregen würde. Es beruhigt mich und ich bin weitaus weniger abgelenkt als ohne. Kommentare erhielt ich selten und nur positive.


    (Ich habe schon Konferenzpullis (nur in Konferenz) gestrickt, ohne Muster, nur rechte Maschen (rund), normalerweise ist mir dies zu langweilig. )

    Das ist in englischsprachigen Ländern auch als TV knitting bekannt. Ich habe im Moment auch so ein Projekt, glatt rechts in Gr 44, top-down, und die spannenden Teile sind sehr lange vorbei 😒

    Mehrfache gleichzeitige Mediennutzung ist nicht dasselbe, wie seine Hände motorisch zu beschäftigen, während man zuhört. Das Beschäftigen der Hände kann im Gegenteil sogar zu einer besseren Konzentration führen. Es wundert mich, dass diese Erkenntnis noch nicht bei allen angekommen ist.

    Das ist bei mir definitiv so. Ich stricke seit Jahrzehnten in Konferenzen und das einzige, worum ich da je gebeten wurde, war ein Paar Socken.

    Wofür ist das gut? Und warum müssen diese Infos an alle?

    Wir haben eine Schülerdatenbank, da kann man benötigte Informationen nachschlagen. Gottseidank ist die Papierzeit, wo man sich diesem Fall im Sekretariat die Akte ausleihen muss, seit mindestens 15 Jahren vorbei. Und auch wenn SchilD in NRW eine unkomfortable Lösung ist, einfacher ist das allemal.

    Ich finde das mit dem Beschäftigungsverbot ist eine Nebelkerze. Selbst wenn du in der Schwangerschaft nicht arbeiten müsstest, hast du danach zwei Kinder, einen Säugling und ein Kleinkind, die dich fordern. Die Situation mit einem Kind ist schon hochgradig belastend, wie soll das mit zwei Kindern besser werden? Warum willst du nicht noch ein bis zwei Jahre warten? Seid ihr schon so alt, dass du dich unter Zeitdruck fühlst?

    Aus Bayern hat m.W. keiner geantwortet, aber bislang scheint BW das einzige Bundesland zu sein, in dem nach den Abiturprüfungen noch Unterricht ist. Und da liegt vermutlich daran, dass ihr einen fixen Ferientermin habt, so dass das Schuljahr immer Ende Juli endet, so dass zwischen den Prüfungen und dem Schuljahresende sehr viel Zeit bleibt. Das ist außer in Bayern nirgendwo sonst so.

    Nein, die regulären schriflichen und mündlichen Prüfungen sind Mitte Mai vorbei. Aber dann sind die beiden langen Wochenenden, Pfingstferiendienstag und Fronleichnam. Und nachdem die SuS dann 5-6 Wochen nicht in der Schule waren, noch für 14 Tage in die Schule zu beordern, um in den 6 Fächern, in denen sie keine Abiturprüfung hatten, zu unterrichten, ist irgendwie eine absurde Vorstellung.

    Ich finde, du lebst in einer solchen Überlastungssituation, dass der Wunsch nach einem zweiten Kind zu diesem Zeitpunkt eher kontraproduktiv ist.

    Wenn du nicht weniger arbeiten kannst, verschlimmerst du deine Situation eher noch. Was ist, wenn das zweite Kind genauso viel Aufmerksamkeit braucht und dich nicht schlafen lässt?

    Zitat von Kris: Und die Abiturienten haben natürlich während des gesamten Prüfungszeitraums kein Unterricht.


    Das erklärt natürlich, warum das in NRW nicht geht. Der Prüfungszeitraum endet am 20.06. (letzter Termin für die Abweichungsprüfungen in Fach 1-3). Der letzte Schultag ist der 21.06.

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