Beiträge von Miss Othmar

    Das ist bei mir ähnlich. Das Lehramt für Sonderpädagogik sah zu meinen Studienzeiten ein Fach für die Sek 1 mit 40 SWS oder zwei Fächer/Lernbereiche für die Primarstufe mit jeweils 20 SWS bei einem Gesamtvolumen von 160 SWS vor. Ich habe zwei Fächer für die Sek 1 und entsprechend länger, teilweise dann berufsbegleitend studiert, das würde ich jetzt aber nicht als normales Studium für mein Lehramt verkaufen wollen.

    In NRW studieren die angehenden Grundschullehrer_innen drei Lernbereiche: Mathematische Grundbildung, sprachliche Grundbildung und einen weiteren Lernbereich oder ein Unterrichtsfach. Das Studium selbst dauert genauso lange wie das Lehramt GyGe, aber ich hoffe doch sehr, dass die Inhalte andere sind.

    Da alle Beamtenlaufbahnen auf der erreichten Ausbildung beruhen ist die Forderung der Kolleg_innen, bei gleicher Studienlänge und gleichem Prüfungsumfang auch A13 zu bekommen, auch verständlich.

    Und das kann ja auch gar nicht anders sein. Wie lange sollte sonst ein Lehramtsstudium dauern, wenn man z. B. ein komplettes Mathematikstudium, ein komplettes Chemiestudium und Bildungswissenschaften studieren sollte?

    jo, aber man kann da raus. Das ist eine bewusste Entscheidung.


    Losgelöst davon würde ich niemals an eine Privatschule gehen. Auch wenn sie direkt neben mir wäre. Dann lieber wieder in eine richtige Firma.

    Das hängt doch total vom Träger ab. Ich arbeite seit über 30 Jahren an einer Privatschule (NRW, staatlich genehmigte Ersatzschule) mit einer Planstelle auf Lebenszeit. In meinem Fall liegen die Vorteile in der flacheren Hierarchie und den durch das Schulkonzept gegebenen erweiterten Mitbestimmungsmöglichkeiten für LuL, SuS und Eltern, die über die Anforderungen des Bundeslandes hinausgehen. Das grandiose Betriebsklima ist ein Extra-Bonus :)


    Edit wegen Tippfehler

    Würde man nicht eher von Monolatrie sprechen?

    Unter Henotheismus … versteht man die besondere Verehrung einer Gottheit, die für einen begrenzten Zeitraum aus einer ethnischen Götterwelt ausgewählt wurde. Insofern wird die Verehrung anderer untergeordneter Götter nicht wie im Monotheismus der abrahamitischen Religionen prinzipiell ausgeschlossen.

    Ein ähnlicher Begriff ist Monolatrie: die Verehrung einer Stammesgottheit ohne zeitliche Begrenzung.


    Quelle: Wikipedia

    Also mir nicht, weil die Eltern nur zahlen, damit ich das Geld wie schriftlich vereinbar weiterverwende. Überzahlungen werden zurückgezahlt. In der 1. Klassenpflegschaft zeige ich eine Exel-Tabelle, auf der alle Ein- und Auszahlungen des vergangenen Schuljahres aufgelistet und saldiert sind.

    Die Moppenden sind also die eigentlichen Opfer, die man schützen muß?

    Habe ich Sie da richtig verstanden?

    Ich habe in den letzten Jahren zwei Mobbing-Fälle aufgearbeitet, in denen die Täter zuvor an einer anderen Schule selbst Opfer von Mobbing und Ausgrenzung gewesen sind. In beiden Fällen handelte es sich um SuS mit sonderpägogischem Förderbedarf sowohl bei den Tätern als auch bei den Opfern im Rahmen von inklusivem Unterricht.

    Und wenn ich dieses Missverständnis dann mit wem auch immer langwierig klären muss, ist das dann Arbeitszeit?

    Unsere Sparkasse hat Konten extra für Lehrer, auf denen lediglich dienstliche Gelder verwaltet werden. Da ist dann keine einzige private Buchung dabei und in den Unterlagen ist auch klar vermerkt, an welcher Schule der/die Kontoinhaberin arbeitet. Ich sehe da keine Verwechslungsgefahr mit meinem Privatkonto. Allerdings wäre ich sofort für richtiges Dienstkonto, weil es juristisch noch sauberer ist.

    Ich gehe doch mal stark davon aus, dass in jedem Bundesland der Religionsunterricht mit den Werten der Verfassung und der Schulgesetze vereinbar sein muss. Das ist doch gerade der Vorteil, wenn der Unterricht unter staatlicher Aufsicht stattfindet.

    Finde ich jetzt weder problematisch noch ungewöhnlich. Natürlich geht es in der Religion darum Normen und Werte auf uns heute zu übertragen. Der Glaube ist doch nicht losgelöst vom echten Leben. Wenn ich als Christ nun das Doppelgebot der Liebe als höchste Gebot sehe, sehe ich auch kein Problem. Auge um Auge, Zahn und Zahn, ist doch eher alttestamentlich und kaum mit den Lehrer Jesus vereinbar.

    Beide Bestandteile des Doppelgebotes der Liebe sind auch alttestamentlich und „Auge um Auge“ ist auch nicht mit dem heute gelebten Judentum vereinbar.

    Das Alte Testament ist kein Lehrbuch, sondern eine Sammlung verschiedenster Schriften, die in sich oft kompiliert worden sind. Religiöse Normen, die sich auch immer in Gesetzen spiegelten, haben eine Evolutionsgeschichte. „Auge um Auge“ aus dem Buch Exodus ist der Versuch, Blutrache zu beenden. Schon im vorchristlichen Judentum wurden die Bestimmungen durch Sachleistungen/Geldstrafen ersetzt.

    Gleiches gilt für den Monotheismus, der sich eigentlich erst in der Exilzeit und danach wirklich durchsetze. Davor handelte es sich eigentlich um Henotheismus, man verehrte ausschließlich einen Gott, ging aber von der Existenz weiterer Götter ganz selbstverständlich aus.

    Außerdem wird man doch in der Regel erst mal befristet frühpensioniert, danach kommt noch einmal eine Begutachtung und erst dann die endgültige Pensionierung. Außerdem kann man auch dann noch einen Antrag auf Reaktivierung stellen, wenn sich der Gesundheitszustand verbessert haben sollte.

    In größeren Orten gibt es in der Regel mehrere Kitas, aus denen gewählt werden kann. Bei Orten mit weniger als 1.500 Einwohnern gibt es zumeist genau eine Kita. Wenn diese dann konfessionsbezogen ist, kann man sich überlegen, ob das mit den eigenen Werten vereinbar ist,oder man wählt eine Kita der Nachbardörfer/anderen Ortsteile.

    In Antimons Beispiel geht es aber nicht um Werte, sondern um grundsätzlich einen Kitaplatz. Und der Nachbarort ist aus organisatorischen Gründen nicht für alle Eltern eine Option, mal von Freundschaften zu Nachbarskindern ganz abgesehen.

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