Hallo zusammen,
ich hätte grundsätzlich eine Frage zur Versorgung und Teilzeit in Hessen. Soweit ich weiß, ,,sammelt‘‘ man weniger ,,Punkte‘‘ für das Ruhegehalt, wenn man in Teilzeit arbeitet. Die ruhegehaltfähigen Dienstjahre sind um den Teilzeitfaktor reduziert. D.h. selbst wenn man zwar 40 Dienstjahre vorweisen kann, diese aber nur zu 50% gearbeitet hat, dann zählt es wie 20 volle Dienstjahre - sprich: Mindestversorgung.
Nun zu meiner Frage. Wenn man nun die letzten Jahre auf eine volle Stelle aufstockt, liefert dann allein die letzte Besoldung die Basis zur Berechnung? Bei einer Beförderung läuft es ja so ab. Voraussetzung ist dabei meines Wissens, dass man mindestens zwei Jahre im neuen bzw. beförderten Amt gewesen sein muss.
Wenn du die letzten Jahre auf eine volle Stelle aufstockst, zählen die natürlich als ganze Jahre. Um bei deinem Beispiel zu bleiben: 40 Jahre Dienstzeit, davon 38 mit 50 % und zwei mit 100 % sind 21 Dienstjahre. Du bekommst dann in NRW von der letzten Besoldung 21 x 1,79375 %.