Ganz so einfach ist es glücklicherweise nicht. Hier sind die Einstellungsvoraussetzungen von der Website des Ministeriums:
- Angesprochen werden zum einen berufserfahrene Personen, die über einen nicht-lehramtsbezogenen Hochschulabschluss verfügen, der auf einer Regelstudienzeit von mindestens sieben Semestern beruht und einen Bezug zu sonderpädagogischer Förderung oder zu mindestens einem Unterrichtsfach der Ausbildung für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung erkennen lässt.
- Zum anderen wird Studienabsolventinnen und -absolventen des Lehramtes an Gymnasien und Gesamtschulen ermöglicht, ihren Vorbereitungsdienst im Lehramt für sonderpädagogische Förderung zu absolvieren und ihr Lehramt zu wechseln. Die Einstellungschancen der Studienabsolventinnen und -absolventen mit dem Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen werden damit erweitert. Dafür muss eines der studierten Fächer einem Fach oder einer Fachrichtung des Lehramts für sonderpädagogische Förderung entsprechen.