Eine schwangere Kollegin erteilt ihren Unterricht online. Allerdings unterrichtet sie vier Klassen (= ca. 100 Schüler, also den gesamten Jahrgang des Gymnasiums) gleichzeitig - in einer einzigen Video-Konferenz von 90 min Dauer. Ist das mit dem Schulgesetz vereinbar (BW)? Diese Maßnahme ist über mehrere Monate vorgesehen (bis die Kollegin in den Mutterschutz geht).