Beiträge von lehrer8181

    In der Bass habe ich selbiges gelesen. Auf dem Antrag gibt es jedoch folgenden Hinweis:


    Hinweis: Bei Teilzeitbeschäftigung aus familienpolitischen Gründen kann die Ermäßigungs-/Freistellungsphase am Anfang oder währende des Bewilligungszeitraums genommen werden, ansonsten schließt sie sich der Ansparphase an.

    Liebe Forenmitglieder,

    ich habe mehrere Fragen bezüglich des Sabbatjahres.

    1) Normalerweise muss ja zunächst angespart werden und anschließend wird das Sabbatjahr genommen. Ich habe jedoch gelesen, dass man aus familienpolitischen Gründen auch zunächst das Sabbatjahr nehmen kann und anschließend erst anspart. Ist das korrekt?

    2) Ist es weiterhin korrekt, dass die minimale Ansparzeit zwei Halbjahre beträgt und man dafür ein Halbjahr freibekommen kann?


    Wir haben zwei Kinder und meine Idee ist es vor der Schulpflicht ein Sabbatjahr zu nehmen:

    1. Antrag vor dem 1. Februar

    2. Erste Halbjahr Schuljahr 2023/2024 frei

    3. Zweite Halbjahr Schuljahr 2023/2024 und erste Halbjahr Schuljahr 2024/2025 ansparen


    Liebe Grüße

    Thomas

Werbung