Beiträge von Hilfesuchender

    Das klingt sehr nervenaufreibend.

    Von der Ferienregelung durfte man zumindest vor einigen Jahren noch abweichen, wenn die gesamte bezahlte Elternzeit aufgebraucht ist. Wenn deine Frau also 7 Monate nimmt und du 7 Monate und 2 überschneiden sich, dann kannst du begründen, dass zum 19.5. die bezahlte Elternzeit endet und darfst wieder einsteigen. Ich hatte nämlich damit auch Probleme, aber mit der Bescheinigung, wann welches Elternteil Elterngeld beantragt hatte, ging es dann problemlos durch.

    Alles Gute!

    Vielen Dank erstmal an alle für die netten und hilfreichen Antworten. Zu dem Beitrag oben habe ich aber noch eine Frage: Das Elterngeld haben wir ja bislang noch gar nicht beantragt: Meine Frau ist noch im Mutterschutz und ich habe noch keine Elternzeit. Muss ich nicht auch *erst* die Elternzeit vorweisen und kann *dann* Elterngeld beantragen? Danke für Aufklärung :)

    Hallo allerseits,


    ich habe ein Problem mit der Bezirksregierung und möchte hier gerne auf eure Erfahrungen zurückgreifen.


    Ich bin am 20.7.22 Vater geworden. Meine Regelung mit meiner Frau sieht vor, dass wir uns alle Elternangelegenheiten, soweit das möglich ist, 50/50 aufteilen. So auch die Elternzeit.


    Ich habe zwei Anträge auf Elternzeit gestellt, wovon der erste (im Juni) abschlägig beschieden wurde, da das Kind zu dem Zeitpunkt noch nicht geboren war. Der zweite kam nun vor einer Woche mit ebenfalls negativer Antwort zurück, da mein geplanter Zeitraum (15.10.22-19.5.23) die Ferienaussparungsregelung verletze. Der Starttermin war allerdings ausdrücklicher Wunsch meiner Schulleitung (wofür sich die Bezirksregierung aber anscheinend nicht interessiert).

    Gleichzeitig schlug mir die Sachbearbeiterin, die allerdings nur Urlaubsvertretung einer anderen Sachbearbeiterin war, vor, den Zeitraum auf den 20.10.-19.5. zu legen. Das gehe aufgrund der Elternzeitregelung in NRW.


    Nachdem nun heute die eigentliche Sachbearbeiterin aus ihrem Urlaub zurückgekehrt ist, erfahre ich, dass sie auch den 20.10. als Starttermin für unpassend hält, da auch hier die Ferienaussparungsregelung verletzt werden. Das geplante Ende meiner Elternzeit sei aus gleichem Grund auch nicht ok.


    Wenn ich das alles für mich zusammenfasse, ergibt sich folgender Eindruck: Im Herbst beginnend 7 Monate Elternzeit mit Bezug von Elterngeld zu nehmen ist nicht möglich, da die Ferienaussparungsregelung sämtliche möglichen Endtermine (19.4. bei Start im September, 19.5. bei Start im Oktober und 19.6. bei Start im November) durchkreuzt. Aber das kann doch nicht wahr sein. Die Bürokratie kann doch nicht staatlich gewolltes individuelles Handeln, also gleichberechtigte Aufteilung der Elternzeit, einfach durchkreuzen. So etwas kann doch nicht daran hängen, ob ein Kind am 10. oder am 20. geboren ist.


    Wenn jemand ähnliche Probleme hatte und sie gelöst hat, bin ich wirklich dankbar für eine kurze Nachricht. Im Moment finde ich das zum Verzweifeln. -- Personalrat und Schulleitung sind übrigens in der Angelegenheit schon mit drin, falls das euer Ratschlag wäre. :)


    Danke!

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