Beiträge von Elfenlied

    Und als Beamter kann man nach drei Monaten Krankheit, wenn der Amtsarzt vorerst keine Besserung sieht, zwangspensioniert werden. Da kriegt man dann echt wenige Kröten! Also nix mit dauerkrank und Däumchendrehen.

    Richtet sich die Pension nicht nach dem letzten Gehalt (anders als bei der Rente nach den Arbeitsjahren)? Inwiefern ist das also nachteilig?

    Du wirst aber den Anspruch auf die Zulage verlieren, wenn du wieder als Angestellte arbeiten willst. Das wäre an der Stelle das größere Problem. Regulär ist man nach 10 Jahren in Stufe 5 (bzw. 9,5, da das Ref mit einem halben Jahr angerechnet wird).

    Also wenn ich in 3 Jahren um Entlassung aus dem Beamtenverhältnis bitten würde, würde ich als Angestellte ohne Zulage wieder eingestellt, oder? Und hätte dann zwei Jahre später wieder mein altes netto?


    Wenn ich allerdings in 10 Jahren mich aus der verbeamtung entlassen lasse und wieder als angestellte anfange, würde es keinen Unterschied machen?


    Zählt die Beamtentätigkeit überhaupt dazu? Oder bezieht sich das nur auf den Fall, dass ich als Angestellte kündige und neu als angestellte Lehrerin arbeite?


    Allerdings hätte es Auswirkungen auf meinte Rente, je länger ich verbeamtet bin/war?

    Zusammenfassung: Bei dir steht auf der er einen Seite eine unbegründete, diffuse Befürchtung, irgendwelche nicht näher bezeichneten Freiheiten zu verlieren und auf der anderen Seite eine sehr klar definierte, höhere Absicherung in Krankheitsfall und Alter, sowie höhere Besoldung bis zum Erreichen der Pensionierung.

    Dann löse meine Befürchtungen doch gerne auf. Ich wäre wirklich dankbar, da ich vieles nicht gut abschätzen kann.


    Wie leicht / schwer ist es zum Beispiel als Beamte die Schule in Berlin zu wechseln? Wie leicht / schwer ist, die verbeamtung zu kündigen, wenn ich mich beruflich neuorientieren möchte? Also um Entlassung bitten, klar, aber war da nicht was mit der Pension?


    Ich freue mich über ernstgemeinte Hilfe.

    Was spricht für dich denn so sehr gegen die Verbeamtung, dass du sogar auf Geld verzichten würdest?

    Weniger Freiheiten. Zumindest die Befürchtung, dass man sich bei Abordnungen (oder was für Späße beim aktuellen Lehrermangel es noch gibt) weniger wehren kann.


    Das Mehr an Geld in einigen Jahren und die gesundheitliche Absicherung bei mehr als 6 Wochen Krankheit wiegen das irgendwie nicht auf (zumal auch als Angestellte auch noch Krankengeld bekomme). Ich habe zudem eine private BU-Versicherung.


    Ich hab so die Befürchtung, dass ich aus dem System "Beamtentum" nur schwer bzw. mit finanziellen Verlusten wieder rauskomme, sollte ich in paar Jahren doch die Segel streichen. Diese Flexilität möchte ich mir nicht nehmen. In ein paar Jahren kann ich mich immer noch verbeamten lassen, aber wenn ich einmal verbeamtet bin, ist es gefühlt "vorbei".

    Sind tatsächlich meine größten Ängste, haha. Dass man sich als Angestellte mehr "wehren" kann und als Beamte alles hinnehmen muss.


    "Frisch in Elternzeit" bedeutet wahrscheinlich, dass du noch ein gutes Stück von der Altersgrenze weg bist. Dann gibt es eigentlich - glaubt man der großen Mehrheit hier im Forum - keine Alternative zur Verbeamtung. Warum zögerst du?

    Bin tatsächlich Anfang 30 und verheiratet. Anscheinend bin ich zu blöd, um mein Netto zu berechnen, aber ich hatte mir die Musterbeispiele angeschaut und das Netto rechnet sich doch erst weit in der Zukunft?


    Bin 5 Jahre im Dienst und wäre als Beamte dann doch erst Stufe 2? Wir bauen gerade ein Haus und ich befürchte, dass die finanziellen Einbußen aktuell zu hoch sind. Schön, dass ich in 20 Jahren mehr verdiene, aber ich brauche das Geld ja jetzt.

    Zitat

    Das ist falsch. Rückwirkend erhalten den Nachteilsausgleich nur Lehrkräfte, die zu alt sind oder irgendwie (???) nachgewiesen haben, dass sie nicht gesund genug sind.

    Die Info war tatsächlich an mir vorbei gegangen. Ich hatte noch im Mai den Musterbrief der GEW genutzt und dachte, das sei sicher, dass es rückwirkend ab Februar sei. Ich bin frisch in Elternzeit und daher nicht immer auf dem aktuellen Stand der Dinge.


    "Immerhin" nimmt das etwas den zeitlichen Druck. Scheiße isses trotzdem.

    Hallo,


    ich habe bezüglich der Verbeamtung in Berlin einen Brief bekommen, der recht nachdrücklich darauf drängt, eine Erklärung einzureichen. Die Frist, 18.09.-30.09., finde ich sehr knapp; zumal der Brief mit der Information auch erst im September kam.


    Darin heißt es, dass ich die Erklärung einreichen muss, um den Nachteilsausgleich rückwirkend von Februar zu erhalten. Gebe ich die Erklärung später ab, entsteht auch der Anspruch auch erst zu einem späteren Zeitpunkt (also werfe ich die 300€ brutto ab Februar einfach weg?!).


    In der Erklärung kann ich nur die Verbeamtung beantragen oder darauf verzichten. Wortwörtlich heißt es "Ich erkläre verbindlich, dass ich die Einstellung in ein Beamtenverhältnis zum Land Berlin ablehne". Heißt, dass ich danach nicht mehr die Möglichkeit habe, meinen Antrag auf Verbeamtung zu stellen?


    Ich fühle mich als ob mir die Pistole auf die Brust gesetzt wird. Entweder jetzt Erklärung abgeben, Geld bekommen, aber die Verbeamtung ist passé ... oder Antrag auf Verbeamtung stellen, denn ansonsten verliere ich den Anspruch auf den Nachteilsausgleich rückwirkend ab Februar.


    Auf den Seiten von berlin.de kann man natürlich nichts dazu finden.


    Wie versteht ihr das? Wisst ihr mehr?


    Liebe Grüße

    Ich hatte bis dato noch nie ein Problem auf genügend Stunden zu kommen um die Ferien abzudecken, im Gegenteil.

    Bei einer Anwesenheit 8:00-16:30 Uhr (inkl. vorgeschriebene gesetzliche Pause) fallen noch keine Überstunden an. Du müsstest also ca. 6,8h pro Woche rausarbeiten (bei 40 Schulwochen). Also entweder bleibste jeden Tag bis 18 Uhr in der Schule oder hast nen vollen Samstag (sonntags darfste nicht arbeiten). Das fänd ich schon happig.


    Ich schätze aber auch, dass sowas an vernünftigen Arbeitsplätzen in der Schule scheitern würde.

    Konkretes Beispiel aus der Behörde:

    Vor Ort stemple ich ein und bei Beendigung der Arbeit wieder aus.

    Zu Hause melde ich mich über das Tool der Behörde an, wenn ich im Homeoffice arbeite, und wieder ab, wenn ich aufhöre. Keiner kontrolliert, was ich währenddessen mache. Die Vertrauensarbeitszeit bleibt bestehen. Pausen werden automatisch von der Arbeitszeit abgezogen (ab 6 Stunden Arbeitszeit sind das 30 Minuten, ab 9 Stunden 45 Minuten). Diese Pausen mache bzw. nehme ich dann auch. (Und sei es nur, um private Dinge zwischendurch zu erledigen wie Kinder einsammeln.)


    Das könnte eins zu eins auch bei uns Lehrkräften funktionieren. Das sind vier "Klicks" pro Tag. Zweimal in der Schule und - sofern auch zu Hause gearbeitet wird - zweimal zu Hause.

    Oder ein Horrorszenario:

    Tägliche Anwesenheitspflicht von 8-16 Uhr in der Schule. 30 Tage Urlaub. Wer in den Ferien keine Anwesenheit in der Schule möchte, muss das mit Überstunden herausarbeiten. Konferenzen bis abends wären dann wohl normal.


    Würde den Lehrermangel bestimmt sofort beseitigen *hust*

    Vielen Dank für die vielen Beiträge und die angeregte Diskussion :)


    Mir ging es tatsächlich nicht darum, zu diskutieren, wie jeder einzelne von euch das handhabt und welche Vor- und Nachteile es gibt, sondern die tatsächliche arbeitsrechtliche Situation zu beleuchten, wie WillG das gut beschrieben hat.

    Das würde ich auch gerne noch einmal aufgreifen. Ich habe hierzu einmal in die Nds. ArbZVO geschaut, wie die Formulierung bzgl. der Ruhezeiten genau aussieht. Dort ist die Rede davon, dass entsprechende Ruhezeiten "zu gewähren" sind. Insofern scheint es zumindest beamtenrechtlich weitgehend unproblematisch zu sein, wenn sich Lehrkräfte doch dafür entscheiden, auch innerhalb dieser Ruhezeiten ihre Mails zu lesen oder Unterricht vorzubereiten.

    Die "Nds. ArbZVO" steht ja trotzdem erstmal unter dem Arbeitszeitgesetz, was ja klar sagt: "(1) Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden." (https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/BJNR117100994.html) Es gibt natürlich Ausnahmen, wie Schichtdienst, Krankenhäuser, Kraftfahrer etc., aber von Lehrern kann ich da nichts lesen (weder Angestellte noch Beamte).


    /edit: im Nds. ArbZVO § 2 (2) steht sogar klar: "Arbeitstage sind die Werktage mit Ausnahme der Sonnabende." Also: Es darf weder samstags noch sonntags gearbeitet werden. Die Frage wäre halt, was passiert, wenn man sich nicht daran hält.


    Wir sind weder Selbstständige, noch Freiberufler o.Ä. - natürlich war mein erster Einwand auch "ja, hallo?! Ich teile mir meine Arbeit halt selber ein, kann doch auch sonntags meinen Kram machen", aber auch Angestellte mit Arbeit auf Vertrauensarbeitszeit oder Gleitzeit dürfen nicht "einfach so" auch am Sonntag arbeiten. Das Gesetz hat ja auch den Grund, die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen, zum Beispiel damit man nicht jeden Tag arbeitet.


    Aber bei uns Lehrern gibts gefühlt wieder ne Extrawurst bzw. jeder macht es "einfach", in dem Glauben/dem allgemeinen Konsens "dass das schon so okay ist", obwohl das ArbZG das eigentlich gar nicht hergibt - oder doch? Deswegen hab ich die Frage ja hier gestellt :)


    Liebe Grüße

    Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,


    ich habe mal eine allgemeine, vielleicht auch sehr theoretische Frage, die mehr von meinem Mann (ehemaliger BR in der freien Marktwirtschaft) kommt, weil ich mir über das Thema noch nie Gedanken gemacht habe.


    Es geht darum, dass mein Mann in seiner Tätigkeit oft Arbeitsmails am Sonntag bearbeitet hat. Daraufhin wurde er zu einem Mitarbeitergespräch eingeladen und ihm eine Abmahnung angedroht, mit der Begründung, dass auch freiwillige Sonntagsarbeit nicht vom Arbeitgeber geduldet werden kann. Daraufhin gab es natürlich auch Gespräche im BR-Kreis und da wurde festgestellt, dass nach Arbeitszeitgesetz die Sonntagsarbeit nur in sehr begrenzten Fällen erlaubt ist und auch dem Schutz des Arbeitsnehmers dient und somit vom Chef nicht zu dulden ist.


    Nun lachen wir als Lehrer darüber. Wer arbeitet denn nicht auch sonntags? Bei uns an der Schule ist es zumindest üblich, dass Kolleg_innen sich auch sonntags per Mail austauschen und auch die Schulleitung liest und beantwortet Mails am Sonntag. Dass man das Vorbereiten von Unterricht nicht überprüfen kann, ist ja klar, aber die Arbeitszeiten sind anhand der Mails ja durchaus nachvollziehbar.


    Es geht mir nicht um angeordnete Sonntagsarbeit, sondern um die Duldung seitens der Schulleitung. Könnte man so ganz theoretisch dafür Ärger bekommen oder ist die Schulleitung sogar dazu verpflichtet, unsere Sonntagsarbeit zu unterbinden?


    Wie wird das bei euch gehandhabt und/oder habt ihr schonmal damit Erfahrungen gemacht?


    Liebe Grüße

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