Es ist keine optimistische Lebenseinstellung sondern eine Feststellung der Tatsachen.
Ich habe lediglich aufgeführt, dass der Arbeitgeber von § 16, Abs. 2, Satz 4 des Tarifvertrags (TV-L) Gebrauch machen kann oder eben nicht.
Einen Anspruch deinerseits auf die Anerkennung voriger Berufserfahrung, obwohl diese nicht den Tatbestand der im Tarif geforderten einschlägigen Berufserfahrung erfüllt, gibt es nicht.
Ich hoffe Du fühlst Dich nicht angegriffen durch meine Antwort. Das war nicht meine Absicht.
Mit "Genschenke" meinte ich genau das Problem, dass der Arbeitgeber die Annerkennung vornehmen kann, oder auch nicht. Das ist aber für mich persönlich (für Andere mag das anders aussehen) keine Basis meine derzeitige Anstellung zu kündigen.
Ich habe auch überhaupt kein Problem damit, falls der Arbeitgeber meinen sollte, dass meine Berufserfahrung keinerlei Wert für ihn darstellt. Dann kommt man eben nicht zusammen und jeder wird für sich gücklich :).