Beiträge von NichtLehrerinSpe

    Es geht mir aber generell darum, eine feste Grenze zwischen privat und dienstlich zu haben. Ich bin im Unterricht für die Schülerinnen da, in der Pause gibt es eine Aufsicht, für alles andere macht man einen Termin. Hinten anstellen und warten, bis man an der Reihe ist.

    Die Idee hier, nehme ich an, ist, dass alles seinen festen Platz und seine feste Regel hat? So eine Denkweise finde ich befremdlich, wenn man in einer Welt lebt, die offensichtlich nicht vorhersehbar ist und tatsächlich von Individuuen bevölkert wird, die keine Roboter sind. Die Idee, dass wenn jemand einen Fehler macht z.B. vergessen in einer Platform nachzuschauen, er selbst schuld sei, entspricht auch meines Wissens nach nicht der modernen Fehlerforschung. Vor allem beim Verhalten gegenüber Heranwachsenden würde ich, schon aus pädagogischer Sicht, mehr Flexibilität und nicht den Anspruch einer tadellosen Rationalität als Grundlage setzen. Wie diese feste Grenze, von der du sprichst, gezogen wird, wird denke ich sehr willkürlich sein und löst das Problem nicht. Die Herausgabe der Handynr. ist für manche noch in dieser Grenze, für andere nicht.

    Zitat

    Von der Herausgabe der privaten Telefonnummer habe ich nur Nachteile (ja, es gibt Probleme).

    Auch das finde ich ist wieder eine bloße Behauptung. Kannst du, außer, dass dir kein Vorteil einfallen würde, zeigen, dass du davon nur Nachteile hast, d.h. dass es unmöglich ist, dass du davon Vorteile haben könntest? Das erscheint wohl kleinlich von mir, aber hier sehe ich das Problem an deiner generellen Argumentation. Du stellst Sachen so dar als wären es unhinterfragbare Fakten, ohne irgendwas in die Richtung zu belegen, und ziehst von dort aus weitere Schlussfolgerungen.

    Zum einen ist das nicht nur eine individuelle Entscheidung. Man vermittelt damit ja auch ein Bild von Lehrerinnen in der Öffentlichkeit.



    Zum anderen geht es bei dem Austausch ja nicht nur um eine Situationsbeschreibung sondern auch um Begründung. Man habe mit der Herausgabe der Privatnummer keine Probleme, finde ich z. B. als Grund recht dünn.

    Als Person vom Fach finde ich deinen Beitrag als Begründung recht dünn.


    Der erste Punkt, nehme ich an, wird auf ein Schiefe-Ebene-Argument hinauslaufen, d.h. wenn die Anna das macht und die Berta das macht, dann wird die Erwartungshaltung geweckt, dass das alle machen müssen, sodass ich praktisch gezwungen sein werde, sowas auch zu machen. Das ist nicht prinzipiell unmöglich, allerdings bezweilfe ich stark, dass du die empirische Evidenz hast, diese Vorhersage hinreichend zu rechtfertigen. Die Freiheit einer Person einzuschränken, in diesem Fall die Freiheit, wem man seine Handynr. gibt, mit der Begründung, dass es jemanden schadet, könnte rechtfertigbar sein, doch jeder, der die Freiheit mit dieser Begründung einschränken will, ist in der Beweislast zu zeigen, dass dieser Fall wahrscheinlich eintreten wird.


    Der andere Punkt ist, dass ich nicht verstehe, wieso die Begründung, dass man keine Probleme hat, dünn ist. Solange ich keinen vernünftigen Grund habe, anzunehmen, dass es jemanden schadet oder illegal ist, sollte mein persönliches Empfinden ausreichend dafür sein, wieso ich etwas mache. Wieso sollte von mir in so einem Fall eine weitere Begründung verlangt werden?

    Das alles hier hat sich ja in eine andere Richtung bewegt als gedacht. Immerhin konnte man hieran erkennen, dass es grundlegend unterschiedliche Haltungen zur Thematik gibt. Ich bezweilfe, dass es da nur eine Lösung gibt, die für alle und alles passt.

    Ich persönlich hatte noch nie schlechte Erfahrungen mit der Herausgabe meiner privaten Nummer, und Festnetz habe ich nicht. Mir war nichtmal klar, dass so viele noch Festnetz benutzen, ist aber eventuell eine Alters- oder Kultursache. Übrigens haben andere Länder völlig andere Einstellungen zu der Thematik. In Schweden ist, bzw. war es vor 20 Jahren als ich da in der Schule war, völlig normal, als Schüler*in die Lehrkräfte auch abends anzurufen. In anderen Ländern besucht die Lehrkraft die Schüer*innen zu hause und in wieder anderen darf man Lehrkräfte nicht hinterfragen. Ich halte es also für vorschnell zu behaupten, dass es nur eine richtige Lösung hier gibt, selbst wenn man sich auf nur Deutschland, oder nur ein bestimmtes Bundesland begrenzt.


    Zur Sache selbst. Ich habe den Schüler*innen gesagt, dass sie mich per E-Mail, die leicht herausfindbar ist und, wie mir des öfteren gesagt wurde, die meisten die sowieso schon gefunden hatten, weil sie mich im Internet gegooglet hatten, erreichen können, und ich mir das mit der WhatsApp-Gruppe wenn dann noch überlegen werde. Sollte ich meine Meinung, warum auch immer ändern, kann ich noch beitreten. Eventuell frage ich auch mal eine Lehrkraft, die scheinbar schon in der Gruppe ist. Rechtlich scheint das nach einiger Recherche eher weniger problematisch zu sein, sofern man natürlich bei jugendfreien Themen bleibt, was denke ich selbstverständlich sein sollte.

    Erstmal danke für die teils ausführlichen und begründeten Antworten!

    Meine Mailadresse ist über meinen Namen, der ja hoffentlich allen betroffenen Schüler*innen, ehemalig oder nicht, bekannt sein sollte, innerhalb von Sekunden zu finden, da ich neben der Schule noch eine andere Aktivität ausführe, bei der diese Adresse so weit verfügsein sein sollte wie möglich. Dass das nicht bei allen ehemaligen Lehrkräften der Fall ist, ist denke ich wahrscheinlich.

    Meine private Handynummer ist auch vielen Eltern bekannt, weil ich es nie für notwendig gehalten habe, mir eine extra Arbetisnummer zuzulegen. Zwar halte ich es für möglich, dass die Aussage, dass andere ehemalige Lehrkräfte in der Gruppe sind, gelogen ist, aber gleichzeitig halte ich das für äußerst unwahrscheinlich. Bei der sehr geringen, subjektiven Wahrscheinlichkeitseinschätzung ist dieses Risiko für mich damit vernachlässigbar. Natürlich ist es aber sicherer, wenn man ein vermeidbares Risiko erst garnicht eingeht, vor allem wenn man keinen besonderen Nutzen erwartet. Gleichzeitig habe ich grundsätzlich keine so stark risikoaverse Einstellung. Das soll kein Widerspruch zu dem sein, was ihr gesagt habt, sondern einfach eine andere Einschätzung oder Herangehensweise meinerseits.


    Insgesamt halte ich das mit der Mailadresse für die beste Option. Ich denke zwar, dass das etwas ist, was heutige Schüler*innen für antiquitiert halten und damit es als eine Art von Ablehnung ansehen werden, aber sollten die Schüler*innen irgendwelche Jahresfeiern vereinbaren sollen, ist das über die Handynummer oder Mailadresse genauso möglich. Wäre aber das überhaupt erlaubt? Der Hinweis, dass meine Mailadresse leicht zu finden ist, würde zum gleichen Ziel führen, aber auch da ist mir nicht klar, ob das erlaubt wäre.

    Ich verstehe die Frage nicht ganz. Ich nehme an, dass die Schüler*innen in Kontakt zu einigen alten Lehrkräften bleiben möchten, mit denen sie sich gut verstanden haben und eventuell zu irgendeiner Jahresfeier diese Lehrkräfte einladen wollen. Langfristig nehme ich an, dass die Gruppe in Inaktivität geraten wird. Ich selbst ziehe daraus keinen persönlichen Nutzen, falls das die Frage sein sollte. Die Schüler*innen will ich natürlich nicht enttäuschen, wenn es vermeidbar ist, und ich finde es immer klasse, zu hören, wenn ehemalige Schüler*innen erfolgreich ihre weitere Schullaufbahn gemeistert haben z.B. wenn ich diese Schüler*innen oder ihre Eltern Jahre später irgendwo sehe und sie mir das erzählen.

    Ich unterrichte dieses Schuljahr noch an einer Privatschule und dann unterrichte ich wahrscheinlich garnicht mehr. Vor kurzem haben Schüler*innen, die ich unterrichtet hatte, ihre Mittlere Reife abgeschlossen. Nun haben sie mich über die von der Schule genutzte Kommunikationsplatform, von der ich annehme, dass theoretisch die Vorgesetzten oder SL mitlesen können, gefragt, ob ich an einer WhatsApp Gruppe teilnehmen könnte, bei der laut Aussagen der Schüler*innen auch andere ehemalige Lehrkräfte dabei sind. Ich habe im Prinzip nichts dagegen, weil ich mich mit den Schüler*innen gut verstanden habe. Nur bin ich mir nicht sicher, ob das überhaupt erlaubt ist.


    Es handelt sich dabei um Bayern und Schüler*innen, die zum Großteil noch nicht volljährig sind. Einerseits denke ich, dass die Schüler*innen nun an dieser Schule jedenfalls keine Schüler*innen mehr sind, und ich auch bald keine Lehrkraft mehr. Andererseits warn das ja irgendwann mal Schutzbefohlene und sie sind zudem noch nicht volljährig. Hat irgendwer eine Ahnung, wie es sich mit sowas verhält? Gelten da beide Seiten einfach als Privatpersonen? Selbst wenn, ist mir nichtmal klar, ob eine volljährige Person in einer WhatsAppGruppe mit noch nicht Volljährigen sein darf, die nicht zu ihrer Familie gehören.

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