Beiträge von IK0705

    Liebe Steffi,

    zunächst einmal hoffe ich, dass sich bei dir alles zu deinen Gunsten geklärt hat und du an deiner Schule bleiben konntest.


    Ich erwarte Anfang August mein erstes Kind und arbeite als Lehrerin in NRW. Ursprünglich wäre ich gerne zwei Jahre komplett zu Hause geblieben, habe mich jedoch aus Sorge, nicht an meine Schule zurückkehren zu können (die leider auch im Überhang ist), dagegen entschieden.

    Nun dachte ich eigentlich, dass wenn ich zwei Jahre Elternzeit beantrage, mich jedoch im zweiten Jahr selbst mit einer geringfügigen Stundenzahl an meiner eigenen Schule vertrete, die Gefahr, an eine andere Schule versetzt zu werden, gebannt ist. Anscheinend gibt es hierfür ja jedoch keine Garantie, wenn ich mir die Foreneinträge durchlese.


    Nun bin ich jedoch über folgende Aussage auf der Webseite für das Online Rückkehrverfahren gestolpert, die mich ein wenig irritiert:


    "Auf Ihren Wunsch können Zeiten der Mutterschutzfrist unberücksichtigt bleiben, sodass die Jahresfrist erst ab dem ersten Tag der Elternzeit beginnt.

    Personen, die Elternzeit und Elterngeld/Elterngeld-Plus in Anspruch nehmen, können auf Wunsch auch nach Ausschöpfung des Bezugszeitraumes gemäß § 4 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz von einem Jahr oder mehr an die bisherige Schule zurückkehren." (OLIVER (nrw.de))


    Verstehe ich das richtig, dass wenn ich zwei Jahre Elternzeit nehme (in denen ich mich im 2. Jahr selbst vertrete) und mein Elterngeld auf 24 Monate verteilt auszahlen lasse, doch eine Garantie auf Rückkehr an meine alte Schule hätte?

    Viele Grüße!

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