Beiträge von Bingenberger

    Immer wieder höre ich von Lehrern anderer Schulen, dass Tendenznoten (also mit + und -) an NRWs Grundschulen verboten seien. Fragt man dann genauer nach, wo das denn steht, konnte mir dazu bisher nie jemand Auskunft geben. "Hat meine Schulleitung gesagt." oder "Hat man uns im Schulamt gesagt."


    Ich habe dazu natürlich auch schon die BASS bemüht, konnte aber im Schulgesetz, in der AO-GS und in den sonstigen Erlassen eigentlich nichts derartiges finden. Aber vielleicht ist ja auch gerade hier der Hund begraben? Weil es nicht explizit erlaubt ist, ist es (automatisch) verboten? §48 SchulG sieht ja nur 6 Notenstufen vor ...

    Weil es thematisch passt und ich keinen neuen Thread anfangen möchte, hänge ich mich einmal mit dran:


    Gibt es Literaturtipps rund um das Thema "Konferenzen"? Ich habe bei Ritterbach das Buch "Besprechungen und Konferenz leiten" gefunden.Vorhanden ist schon "Die nächste Sitzung kommt bestimmt" von H-J Schmidt und "Konferenzleitung in Schule" von K-K Pullig.


    Gibt es noch weitere must-haves?

    Interessant finde ich in diesem Zusammenhang die Frage, ob Hausaufgaben am Freitag noch zulässig sind??


    Zitat

    An Schulen ohne gebundenen Ganztag stellen Schulen sicher, dass Schülerinnen und Schüler an Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht, an Wochenenden sowie an Feiertagen keine Hausaufgaben machen müssen.

    Im allgemeinen Rechtsverständnis gehören nur der Samstag und der Sonntag zum Wochenende. Wenn ein Schüler sich also direkt nach der Schule hinsetzen würde, dann müsste er ja am WE keine HA machen. Gleiches gilt für die Feiertag. Früher waren HAs über einen Einzelfeiertag (wie z.B. den 1. Mai) nicht zulässig. Mit dem neuen Erlass könnte man ja nun argumentieren, dass die KInder die HA am gleichen Tag noch machen können und dann keine Aufgabe am Feiertag selbst gemacht werden muss.

    In NRW (über das Portal LEO) werden Lehrerstellenangebote für "Bekenntnisschulen" immer so ausgeschrieben, dass Lehrer mit anderer Konfession sich gar nicht bewerben dürfen. Da geht es eben nicht nur um Schulleiterstellen. Wenn Lehrer mit anderer oder ohne Konfession an "Bekenntnisschulen" arbeiten, dann sind sie über Versetzungen oder andere Wege zu ihrem Job gekommen. Bei Versetzungen ist die Konfession auf einmal egal - was auch schwer zu verstehen ist. Schulleitungen müssen aber immer die entsprechende Religionszugehörigkeit haben.

    Durch eine Änderung im Schulgesetz ist dem nicht mehr so. Zur Sicherung des Unterrichts sind Ausnahmen von der Bekenntnisregel zulässig. Das gilt an Grundschulen für alle Lehrkräfte und auch die Konrektoren. Das Problem dürfte nur sein, dass sich bei aktueller Stellenlage für die Ausschreibung mindestens eine katholische Bewerberin findet, so dass andersgläubige Bewerber selten von dem Gesetz profitieren dürften.

    Gibt es eine exaktere Vorgabe für die Stundentafel an NRWs Grundschulen als in der AO-GS? Dort wird ja Deutsch, Mathe, Sachunterricht und Förderunterricht für alle 4 Klassen als Block vorgegeben. Über die Aufteilung dieses Blocks konnte ich in der BASS nichts finden. Ist das jeder Schule selbst überlassen?

    Ich würde diesbezüglich auch den Kontakt zum Datenschutzbeauftragten der Schule suchen, welche Apps/Anbieter überhaupt aus Datenschutzaspekten möglich/erlaubt sind, damit der Betrieb einer solchen Plattform auch rechtssicher ist.


    In NRW wird derzeit mit sehr viel Aufwand die Plattform Logineo entwickelt, die aber am Ende alle datenschutzrechtlichen Vorgaben erfüllen wird. Dort wird z.B. auch ein Dateiaustausch oder eine Kalenderfunktion enthalten sein, ebenso wie eine (echte) dienstliche Mailadresse. Bzgl. der Rechtslage in Brandenburg kenne ich mich leider nicht aus, aber in NRW dürften viele Optionen von Scolibri nicht datenschutzkonform sein.

    Nein, nur danach, ob es für eine Bewerbung formale Kriterien gibt. Das ist das gleiche.


    Das sehe ich anders, aber vielleicht habe ich mich einfach nur unglücklich ausgedrückt. Intention war es, welche Bestandteile das Bewerbungsschreiben haben muss/soll/kann. Eine Frage, auf die an anderer Stelle (die ich leider zu spät entdeckte) auch normal, also ohne umfassende Belehrung, geantwortet wurde bzw. zu der es durchaus verschiedenartige Interpretationen gab.

    Bitte nicht als Kritik verstehen, aber wenn man sich auf eine Schulleitungsstelle bewirbt, sollte man eigentlich genau solche Verwaltungsbasics drauf haben. Das soll jetzt keine Bewertung deiner Eignung sein, nur ein Hinweis, dass vielleicht noch etwas Selbststudium oder ein paar Schulleitungsfortbildungen sinnvoll wären.

    Danke für den Hinweis. Scheinbar bin ich ja mit meiner Frage nicht alleine und in diesem Thread habe ich dann durchaus auch hilfreiche Anregungen gefunden ;). Zum Selbststudium zähle ich auch das Nutzen von Erfahrungsberichten von Kolleginnen in diesem Forum. Und ich NRW ist es leider Gottes so, dass die allermeisten SL-Fortbildungen erst für Personen zugänglich sind, die schon auf den Stellen sitzen ...

    Mal zwei blöde Fragen zu dem Thema:


    1) Muss eine Bewerbung auf dem Dienstweg eingereicht werden?


    2) Gibt es formale Kriterien für eine Bewerbung? Oder so wie für eine feste Stelle auch (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, Gutachten und wichtige Fortbildungen)?

    ALso ich habe eines mit Android, ein HTC Desire. Ich bin von dem Teil so begeistert, dass ich es nicht mehr hergeben will.


    Vom Iphone haben mich vor allem der Preis fürs Gerät und für Apps abgehalten. Viele Apps, die für Android kostenlos sind, kosten beim Apfel Geld.

    Wenn du dein Annahmeschreiben richtig gelesen hast, hast du dort auch Erfahren, dass du mit Annahme der Stelle aus dem Bewerberverfahren ausscheidest und dich dann nicht mehr in NRW auf eine Ausschreibung bewerben darfst.


    Man muss halt beim Bewerben immer abwägen: Will ich auf "Teufel komm raus" eine feste Stelle und nehme ich auch weite Fahrwege in Kauf bzw. eine Umzug oder warte ich, bis etwas ortsnahes kommt.

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