Auf dem Kölner "Digital Education Day" wurde von Herrn Vaupel transportiert, dass Logineo IMAP und Webdav (inkl. Caldav) unterstützen wird. Das ist natürlich auf der einen Seite begrüßenswert, weil man dadurch nicht an die Weboberfläche von Logineo gebunden ist. Andererseits führt man da m.E. den Datenschutzaspekt ad absurdum, wenn ich die so schützenswerten dienstlichen Mails dann doch wieder auf mein privates Smartphone übertragen kann? Müsste der Dienstherr da nicht endlich mal hingehen und alle Lehrkräfte mit einem dienstlichen Arbeitsgerät ausstatten?
Beiträge von Bingenberger
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Ich denke o.g. Verwaltungsangestellter macht nur die Formalitäten, die Entscheidungen über Versetzungen und Einsatzorte werden doch in der Regel von Schulleitungen und Schulräten vorgenommen.
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Mir ist schon häufiger aufgefallen, dass (mindestens) eine Grafik aus dem Foren-Rang-System zu fehlen scheint. In meiner Dashboard-Ansicht bspw. ist mein Avatar zu sehen, darunter der Text "Fortgeschritten" und darunter eine fehlende Grafik
Auch in der Threadansicht ist mir dies schon aufgefallen.
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Vermutlich geht die Welt erst nach Unterrichtsschluss unter. Es wird einem auch nichts geschenkt ...
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Ehe ich mich an großes Access-Forum o.ä. wende, wollte ich einmal fragen, ob es evtl. hier jemanden mit Ahnung von Excel gibt. Folgendes:
Ich möchte den Umgang mit den individuellen Lernwörtern der Kinder vereinfachen. Bisher läuft es so: Kind schreibt Wort falsch, Lehrer schreibt Wort auf wortartbezogene Lernwörterkarte, markiert ein Symbol, dass die dem Wort zugrunde liegende Rechtschreibstrategie markiert und gibt die Karte dem Kind. Bei 25 Kindern in der Klasse und etwa 10 Lernwörtern pro Kind eine ziemliche Arbeit.
Meine Idee: Ich trage die Lernwörter am PC in eine Datenbank ein und der PC druckt die Wörter automatisch auf die richtigen Lernwörterkarten. Ich bin da auch schon erstaunlich schnell erstaunlich weit gekommen. Eingeben kann ich die Daten jetzt entsprechend. Nur frage ich mich, wie ich die Ausgabe machen soll? Die Abfrage durch mich sieht nachher so aus: Drucke alle Lernwörter von Lisa Mustermann, die aus dem Text "Personenbeschreibung" kommen. Drucke dabei alle Nomen auf Kartenart 1, alle Verben und Kartenart 2, alle Adjektive auf Kartenart 3 und alle weiteren Wörter auf Kartenart 3.
Mir ist es bisher "nur" geglückt tabellarische Übersichten zu drucken.
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In dienstlichen Zusammenhängen mit Komma, hinter dem Namen. Wenn man drauf verzichtet, beißt keiner, aber der Zusatz gehört eigentlich zu den öffentlichen Amtsgepflogenheiten dazu.
Dann möchte ich als Grundschullehrer eine "schöne" Amtsbezeichnung ... Studienrat klingt ja nach was, aber Lehrer ist schon arg popelig.;)
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Man sollte mal aus Jux eine Reihe zum Thema "Pyramiden - Architektur der Aliens in Perfektion" machen und die Reaktion der Eltern abwarten. Vielleicht mit einem kleinen Contest, wer mehr Beschwerden bei der Schulaufsicht kassiert
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Es geht nur um Erkrankungen im Zusammenhang mit Ferien!
Aber die Bitte an den Arzt impliziert doch, dass er ggf. Krankschreibungen ausstellt, die entweder zu lang oder gar überflüssig sind und damit "Schulschwänzerei" unterstützt.
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Wir haben den Kinderarzt kontaktiert und folgende Vereinbahrung getroffen:
Enrkranken Kinder plötzlich vor Ferienbeginn, stellt der Kinderarzt Atteste nur tageweise aus. So müssen die Eltern an den Folgetagen erneut zum Arzt wegen der Atteste.Und das lässt der Arzt/die Eltern mit sich machen? Ich würde hier einmal unterstellen, dass ein Arzt eine erfundene Krankheit als solche erkennt und in diesem Fall keine mehrtägigen Atteste ausstellt. Wenn Ärzte das vermeintlich falsche Spiel der Eltern mitspielen, begeben sie sich ja u.U. auf rechtlich arg dünnes Eis.
Wenn mein Kind aber erkrankt ist, würde ich nicht wollen, dass der Arzt mich täglich einbestellt, nur weil die Schule dies so will. -
Verboten ist die Anwendung eines Fehlerquotienten nicht, es gibt keinen Erlass, der entsprechendes regelt.
Wenn ich im Lehrplan der Grundschule NRW nachschlage, finde ich für den Teilbereich Rechtschreibung (der ja eine eigene Note auf dem Zeugnis bekommt) folgende Aussagen zur Leistungsbewertung:
Fachbezogene Bewertungskriterien sind insbesondere: [...] die Feststellung, an welcher Stelle auf dem Weg zur normgerechten Schreibung die Schülerinnen und Schüler stehen; Grundlage sind die eigenen Texte
Ich schaue natürlich nach, welche Rechtschreibstrategien kann das Kind schon umsetzen, welche bereiten noch Schwierigkeiten, wo sind Fehlerschwerpunkte, entstehen Fehler durch Übergeneralisierung und so weiter und so fort. Aber am Ende
des Tagesdes Schuljahres muss ich eine Note geben. Eine Note auf Grundlage der Rechtschreibung in den eigenen Texten (was ja auch sinnvoll ist, denn es gibt Kinder, die können für angekündigte Leistungskontrollen wie Diktate und Abschreibtexte sehr gut üben, sind aber trotzdem grauenvolle Rechtschreiber). Und ich halte es dabei für überaus sinnvoll, wenn es innerhalb des Kollegiums Absprachen gibt, nach welchen Maßstäben und Kriterien die Bewertung erfolgt, schon alleine weil es ja nicht wenige LehrerInnen an der Grundschule gibt, die Deutsch quasi-fachfremd unterrichten. -
Derzeit stehen bei uns Überlegungen an, wie man die RS in eigenen Texten benoten kann. Ganz platt: Welcher Fehlerquotient mit welcher Note bewertet werden kann. Es gibt natürlich qualitative Unterschiede zwischen Fehlern, aber so sehr in die Tiefe wollen wir (vorerst) nicht gehen.
Daher würden mich einfach mal die Bewertungsschlüssel von anderen Schulen (auch S1) interessieren. Einen ersten Anhaltspunkt haben wir bei Günther Thomé gefunden, der in seinem Diagnoseinstrument OLFA 3-9 davon spricht, dass z.B. Ende Klasse 4 9 Fehler pro 100 Wörter eine "tolerierte Fehlerzahl sind". Hier könne man also die Schwelle zwischen drei und vier ansetzen. Zum Vergleich: Ende Klasse 9 läge diese tolerierte Fehlerzahl bis 2 Fehlern, Ende Klasse 3 bei 15 Fehlern.
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Ich kenne niemanden, der nach Ablauf der Probezeit "gehen" musste.
Wir hatten/haben doch den guten Faisal: Entlassung wegen "Nichtbefähigung"
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Eine große deutsche Stiftung hat mich als Zuhörer/Teilnehmer zu einer Tagung nach Berlin eingeladen. Im Schreiben steht, dass sie mir eine Übernachtung im Hotel und die Bahnfahrt bei Bedarf zahlen würden. Meine Frage: Fällt dies unter §59 LBG NRW (Annahme von Geschenken) und muss durch die Dienstvorgesetzten genehmigt werden bzw. besteht überhaupt die Chance, dass mir dies genehmigt wird? Immerhin "schenkt" mir diese Stiftung damit ja mal eben 300€ für Zugfahrt und Hotel. Oder handelt es sich hierbei nicht um ein Geschenk/eine Zuwendung, weil die Reise und die Übernachtung in direkter Verbindung mit der Fortbildung steht?
(Dass ich mir die Teilnahme genehmigen lassen muss, da die Veranstaltung während der Unterrichtszeit stattfindet, ist klar.)
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aber wenn die Einzelbewertungen, die ich im Verlauf eines Schuljahres den Schülern gebe, sich in der Gesamtbewertung nicht wiederfinden, hast du hier schneller die Eltern auf dem Plan, als du gucken kannst.
Hier könnte man allerdings auch den Schluss ziehen, dass schriftliche Leistungsüberprüfungen eben genau die Bandbreite an Kompetenzerwartungen abbilden sollten, die neleabels Erwartungshorizont entspricht. Wenn mir dies bei der Gestaltung der Bewertungssituationen gelingt, dürfte es ja eigentlich keine Diskrepanz zwischen Gesamtbewertung und den Einzelbewertungen geben.
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Die Idee hinter der Grundschrift ist, dass sich diese in der ersten Klasse als Druckschrift erlernte Schrift durch die kleinen Häkchen am Ende der Buchstaben leicht verbinden lässt und die Kinder sich somit (selbständig) die Verbindungen erarbeiten und dann automatisch zu einer verbundenen Handschrift gelangen. Dies bringt u.a. einen Zeitvorteil mit sich, weil in Klasse 2 keine komplett neue Schrift erlernt werden muss. Ausführliche Erläuterungen findet man u.a. hier: http://www.die-grundschrift.de/
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Wie schreibt der Schüler von der Motorik her? Ggf. lastet bereits das motorische Aufschreiben der gehörten Wörter das Arbeitsgedächtnis so sehr aus, dass nur wenige Kapazitäten für orthografische Überlegungen übrig bleiben.
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Gefühlt werden die Noten-Rechner durch die vielfältigen Lehrer-Apps eher mehr. Ist ja so schön einfach und nur ein Wisch auf dem Display bis zur Note ...
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Mal ne ganz blöde Frage: Was ist eine halbe Note, wenn es nicht + oder - ist?
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Formal-rechtlich ist dann aber eine 2- eine 2 und keine 2,5. Es soll ja durchaus Lehrer geben, die die Zeugnisnote nur aus dem Durchschnittswert der schriftlichen LZKs ziehen (bzw. Eltern, die glauben, es ginge so einfach).
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Sorry, da war ich nicht präzise genug. Ich rede von schriftlichen Leistungsüberprüfungen und nicht von den Zeugnissen.
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