Beiträge von Bingenberger

    Ich bin gerade reichlich sprachlos: Meine Frau ist 3Wochen vor der Entbindung (und damit im Mutterschutz) und hat heute die Anfrage erhalten, ob sie bitte bis Freitag für 90 Kinder die Amkreuzzeugnisse im Fach Religion ausfüllen kann. Da drum gebeten wurde, dies bis Freitag fertig zu haben, kann man das durchaus als Anweisung verstehen. Meine Frau hatte die Gruppen zwar für 8 Wochen im Unterricht, aber vor dem Mutterschutz war nie die Rede davon, dass sie Zeugnisse schreiben soll.


    Liege ich jetzt vollkommen falsch damit, dass das ein absolutes no-go-Verhalten ist? Meine Frau ist reichlich bedient, weil sie auch einfach körperlich nicht mehr in der Lage ist sich mehrere Stunden an den PC zu setzen.

    Ist die (zwangsweise) Mitarbeit in einer KITA, die von einer Elterninitiative geführt wird, eine genehmigungspflichtige Nebentätigkeit?
    In solchen Kitas übernimmt man ja obligatorisch abzuleistende Stunden der Mitarbeit (z.B. Mitarbeit in der Betreuung), aus denen man sich u.U. auch "rauskaufen" kann. Spitzfindig könnte man also behaupten, diese Tätigkeit ist kein Ehrenamt, sondern wird vergütet.


    Daher frage ich mich, ob diese Mitarbeit eine Nebentätigkeit im Sinne der Nebentätigkeitsveordnung ist und damit genehmigungspflichtig.

    Also in NRW wird für Vertretungsstellen an Grundschulen auch alles eingestellt, was nicht bei 3 auf den Bäumen ist. Man ist ja hier auf Seiten der Regierenden bemüht gebetsmühlenartig zu wiederholen, dass man 1000de neue Stellen für den Unterricht der Flüchtlinge geschaffen hat. Aber leider vergisst man dabei immer wieder, dass dafür der "Markt" der Vertretungslehrkräfte leergefegt wurde und nun de facto bei Schwangerschaft oder langfristiger Krankheit kein Ersatz mehr gefunden werden kann.

    Einen Preis bei diesen recht spärlichen Infos zu nennen ist ein bisschen wie Glaskugellesen.


    Ich frage mich, wieso der Schulerhalter eine interne Lösung möchte ... vermutlich um Geld zu sparen und ggf. auch internen Druck auf dich ausüben zu können. Ich persönlich würde mich nicht darauf nicht einlassen.


    Mich würde noch interessieren, in welchem Land sowas möglich ist? Ich glaube in D wäre das undenkbar, dass ein Lehrer sich intern einen nebenberuflichen Auftrag von 4000€ zuschustern lässt :)

    Vorher beantragen, oder nach Kauf der Schule die Rechnung geben?

    Ich komme nochmal auf den Ausgang zurück (schadet ja nicht). Der Schule nachher die Rechnung weiterreichen wird in der Regel nicht funktionieren, weil Schulen eigentlich nur Rechnung bezahlen, auf denen sie auch Leistungsempfänger ist, die also an sie adressiert ist. Du müsstest dann schon eine eigene Rechnung schreiben. Und eine vorherige Absprache mit der Schulleitung ist da nicht das Verkehrteste.

    Mir fällt es oft bei rechtlichen Fragen auf, wo die Kolleginnen und Kollegen oft mit Halbwissen und mit bestimmten Vorstellungen, wie etwas sein soll, argumentieren und nicht mit dem Blick ins Gesetz / die Verordnung.

    Für mich sind derlei Probleme aber hausgemacht. Weder Studium, noch dem Referendariat wird wirklich tiefgehend überhaupt auf Schulrecht eingegangen. Und auf ein intrinsisch motiviertes Selbststudium der rechtlichen Grundlagen scheint man sich nicht (mehr?) verlassen zu können.
    Aber an das Grundschullehrerbashing hier muss man sich wohl gewöhnen ;)

    (Guter) Rechtschreibunterricht möchte die Kinder ja nicht durch das sture Auswendiglernen zu guten Rechtschreibern machen, sondern durch den Aufbau von Rechtschreibverständnis bzw. Rechtschreibgespür. Beispiel hierfür wären z.B. die Beachtung der Vokallänge oder die Ausnutzung des morphologischen Prinzips. Das kann/sollte ich natürlich an den Fehlern der Kinder deutlich machen, sollte dabei aber auch den Entwicklungsstufen beachten. Kinder, die gerade erst dabei sind das alphabetische Prinzip zu festigen, werden mit Hinweisen zu "höherwertigen" Strategien wenig anfangen können. Und Kinder, die sich gerade auf dem Weg zu "lautgetreuen Schreibern" machen, haben als Maßstab eben nicht die "richtige Schriftsprache", sondern eine lautgetreue Wiedergabe des Gehörten bzw. Gesprochenen. Und dann ist da auch u.U. gar nicht mehr so viel falsch.

    Man könnte bei diesem Paragrafen in der Tat die Frage stellen, wie "gleichwertig Bildung aus zwei Endnoten" gemeint ist, wenn nicht eine rechnerische Ermittlung. Viel Spielraum lässt eine Verarbeitung zweier Endnoten ja nun nicht gerade.

    Ich habe ein (mMn interessantes) Geschehen aus unserem Landkreis zu berichten, dass zum Thema Bekenntnisschulen passt. Da es nur eine kleine Randbemerkung sein soll, hänge ich es mal an diesen Thread an.


    Die Elternschaft einer KGS hat die Umwandlung der Stadtteilschule in eine GGS angeregt. Im Ortsteils selbst gibt es nur diese eine KGS, so dass alle Kinder diese Schule besuchen müssen (die nächste GGS ist am anderen Ende der Stadt mit 5 Ortsteilen).


    Nun kam es in dieser Woche zur Abstimmung, 290 Eltern waren stimmberechtigt. Von diesen Stimmen stimmten 102 Stimmen gegen die Umwandlung, 101 Stimmen dafür und 87 Eltern nahmen an der Abstimmung nicht teil (unterstellen wir mal, dass diesen Eltern der Ausgang egal war/ist). Es wurde also nicht nur die nötigen 146 Stimmen für die absolute Mehrheit verfehlt, sondern man unterlag mit der Umwandlung auch den Gegnern.


    Ich finde dies daher interessant, da es scheinbar zumindest regional in der Elternschaft immer noch den dringenden Wunsch nach Konfessionsschulen gibt.

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