Beiträge von Lamy74
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Zur Arbeitsverteilung generell:
Ich fände es sinnvoll, ein allgemein verbindliches Modell zur besseren Austarierung von Belastungen im Kollegium zu haben.
Vorschlag: Für jede Tätigkeit werden Punkte vergeben. Für eine fünfte Klasse im Fach Mathe bekommt man entsprechend weniger Punkte als für einen Abiturjahrgang Deutsch; für eine Physikklasse mit vielen Versuchsvorbereitungen weniger als für eine Reliklasse. Der IT-Betreuer bekommt eine entsprechende Punktzahl - ihr versteht das System.
Bei uns verteilen wir die verschiedenen Aufgaben genauso. Dies ist im Zuge der Erstellung des Teilzeitkonzepts entstanden. Dies ist das erste Jahr, bisher sind alle zufrieden und auch KuK, die sich gerne raushalten, haben jetzt Aufgaben übernommen. Es scheint gerechter zu sein, ob es tatsächlich so ist, werden wir zum Ende des Schuljahres evaluieren. Interessant ist vor allem, ob die Punkte, die den verschiedenen Tätigkeiten zugewiesen wurden, letztendlich auch der tatsächlichen Belastung entsprachen.
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Irgendwas muss ja passieren, aber glauben kann ich es kaum.
Wenn die Überführung des Kollegiums auf A13 abgeschlossen ist, unterscheidet mich nur noch das Z und ein A..... voll Arbeit.
Meine Berufszufriedenheit ist seit der Übernahme der Konrektorinnenstelle deutlich gestiegen, aber eine angemessene Vergütung finde ich dennoch wichtig.
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Geht es hier um den Einsatz von Privatgeräten im Unterricht. Das halte ich für einen völlig falschen Ansatz. Wer auch immer für die IT zuständig itst, soll sich darum kümmern, dass die Dienstgeräte betrieben werden können. Wenn dann alles läuft, kann man sich womöglich um die Integration von Privatgeräten kümmern, damit die Lehrerinnen in der Pause private Mitteilung lesen können.
Die Dienstgeräte laufen alle einwandfrei. Aber wir haben Probleme Apps, die wir im Unterricht brauchen, auf die iPads zu bekommen. Wir dürfen und können nichts selber laden. Alle GSen sollten zusammen eine Liste erstellen, welche Apps benötigt werden. Dieser Prozess dauert nun schon fast 2 Jahre. Und die Apps die wir brauchen z.b. für Playway (ab nächstem Schuljahr zum Glück nicht mehr), die Buchtaucher-App, ... nutzen wir dann tatsächlich über unsere Handys. Aber ich ja nicht, weil mein Handy zu modern ist.
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bzgl. "Wlan ist zu alt", wollte ich noch geschrieben haben:
ich kann mich erinnern, dass ich mal mit einem neuen Gerät nicht ins Wlan kam, weil die im Wlan-Router eingestellte Verschlüsselungsmethode nicht mehr up to date war. Daher hat sich mein Android-Gerät damals geweigert, die Verbindung herzustellen.
Ist aber schon ein paar Jahre her.
Genau das ist das Problem, die Verschlüsselung. Aber man hat uns keine Hoffnung gemacht, dass das in absehbarer Zeit behoben wird.
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In NRW ist die Grenze auch das vollendete 42. Lebensjahr, daher hab ich nach dem Ref eine Stelle in NDS angenommen und bin als Beamtin zurück gekommen.
Du musst vor dem Ablauf des 42. Lebensjahres die feste Stelle angetreten haben, in der du nach Ablauf der Probezeit auf Lebenszeit verbeamtet wirst.
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Karat oder lieber Maffay
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Chilischoten
Adventskalender basteln und selber füllen oder mit Schoki kaufen?
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Bundesjugendspiele
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Martin Luther
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Und ja, zur Wiedereingliederung kann der behandelnde Arzt Rahmenbedingungen "verschreiben", z.B. eine andere Schule, damit der Weg kürzer ist, max. 4 Stunden pro Tag, Unterricht erst ab 10h und nicht länger als 14h, keine Springstunden, keine Vertretung, etc.
Kommt aber bisserl auf den Dezernenten an, wie gut das mit der Abordnung und anschließender Versetzung klappt. Und auch auf das Goodwill der aufnehmenden Schule in Bezug auf den Stundenplan. Es hilft je nach Schwere/Art der Erkrankung auf jeden Fall die Schwerbehindertenvertretung mit ins Boot zu holen.
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Eine gescheiterte Wiedereingliederung aufgrund der Grunderkrankung, also ein Abbruch, weil man sich nicht in der Lage sieht seinen Dienst wieder aufzunehmen, führt zu einer Überprüfung der Dienstfähigkeit und wenn die Dienstunfähigkeit bescheinigt wird in Konsequenz zur vorzeitigen Pensionierung. Das Ruhegehalt entspricht der Mindestpension nach 5 Jahren plus x (da wird noch irgendwas drauf gerechnet).
Nach 1 Jahr erfolgt die erste Überprüfung, ob sich der Status der Grunderkrankung geändert hat, sprich eine Besserung/Genesung eingetreten ist und dann ggf. eine neuer Versuch der Wiedereingliederung.
In NRW, ob das überall so abläuft, weiß ich nicht.
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Ich habe selber seit fast 30 Jahren eine Hashimoto, also eine Autoimmunerkrankung der Schilddrüse, die unbehandelt sicher einige Begleiterkrankungen mit sich bringt.
Aber Schilddrüsenerkrankungen, wie Hashimoto oder auch eine Über- bzw. Unterfunktion gelten als sehr gut behandelbar. Durch die Gabe der entsprechenden Hormone bewegen sich die relevanten Werte (TSH, fT4, fT3, sowie die Antikörper) in der Regel im Normbereich. Eine Hashimoto ist dann z.b. nicht mehr nachweisbar.
Ich habe die Erkrankung natürlich mitgeteilt, aber da meine Werte bei der Blutabnahme durch die Gabe von SD-Hormonen völlig normal waren, wurde die Erkrankung nicht weiter erwähnt. Und es gab natürlich auch keine Probleme bei der Verbeamtung.
Liebe TE lass dich nicht verunsichern, eine behandelte SD Erkrankung führt, wie gesagt, in der Regel nicht zu Spätfolgen, die dich an der Ausübung deines Dienstes hindern würden.
Ich drücke die Daumen!
Und alles gute für die Endometriose.
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Was für eine lahme Ausrede.
Ja, das hab ich auch gesagt.
Aber es sei nicht zu ändern.
Die weiterführenden Schulen haben diese Probleme auch und haben schon versucht Druck auf den Träger auszuüben.
Aber ich weiß ehrlich gesagt auch nicht, was sich technisch hinter so einer Aussage verbirgt und wie groß der Aufwand für den Träger wäre etwas zu ändern.
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Nein das natürlich nicht. Es ist ja kein öffentliches Netz.
Jeder, der an dem Netzwerk teil nehmen soll bekommt einen Benutzername und passwort. Damit meldet man sich im WLAN und gut ist, egal was für ein Gerät das ist.
So ist es bei uns eigentlich auch. Und mit meinem Surface ist das auch ohne Probleme möglich. Mit meinem alten Android Handy war es auch problemlos möglich.
Mit meinem neuen Android Handy geht es hingegen nicht mehr, einige andere KuK ohne iPhone haben das Problem auch. Vom Träger haben wir die Aussage bekommen "unser WLan sei zu alt für das neue Android ". Was auch immer das bedeuten soll. Die IT vom Träger kann es jedenfalls auch nicht ändern.
So kommen also alle KuK mit besagten Handys nicht mehr ins Netz und können die Geräte auch nicht mehr auf den Tafeln spiegeln.
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Dass die Ansichten hier so verschroben sind, liegt nicht an den Tatsachen, sondern an den Schreibern.
Sach ich ja, der Verschrobenheitsgrad des Lehrers, mit Betonung auf den LehrER. Und bei dem was man hier so liest, liegt der tlw. schon eher Richtung 12.
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Ich schreibe auch Schreibschrift bzw. eine Mischung.
Wir führen die verbundene Schrift, bei uns leider die VA (ergibt aus meiner Sicht keine schöne Handschrift, ist aber motorisch einfacher als LA), ab den Herbstferien in der 2. Klasse ein.
Wenn alle Buchstaben erlernt wurden, wird der Füller eingeführt.
Welche Schrift und wann wird durch die Fako festgelegt. Hab auch schon Mal einen Vorstoß Richtung LA gemacht, hatte aber leider keine Chance. Gerade diskutieren wir über die Grundschrift.
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