Beiträge von Charles97

    Danke für deine Antwort:)


    mein Problem ist, dass das Abschlusszeugnis zum Ende der Nachreichfrist ggf. noch nicht fertig ist bzw. noch nicht Abholbereit in der Uni vorliegt. Ich könnte meinen Studienabschluss bis zur Nachreichfrist folglich nur mit einer Bescheinigung der Uni (oder halt mit dem Transcript, in dem alle Leistungspunkte vermerkt sind) nachweisen. Ist das denn so möglich oder wollen die bis zur Nachreichfrist mein Masterzeugnis?

    Heyho,:)


    ich hab da eine kleine Frage zum Bewerbungsverfahren für das Referendariat in Niedersachsen. Vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen. Und zwar werde ich wohl bis zum Ende des Bewerbungszeitraums für das Referendariat (30.09.22) nicht alle Leistungspunkte bzw. Credits zur Beendigung meines Masterstudiums erreicht haben. Voraussichtlich erhalte ich die letzten Credits erst im Oktober. Jetzt zu meiner Frage: Reicht es aus, wenn ich meinen Studienabschluss (bzw. den Erhalt aller Leistungspunkte) bis zur Nachreichfrist (28.10.22) mittels Transcript oder einer Bescheinigung der Universität belege… oder muss ich den Erhalt aller Leistungspunkte bereits bis zum Ende des Bewerbungszeitraums für das Referendariat (30.09.22) nachweisen? (Ist die Nachreichfrist quasi lediglich für das Nachreichen des Masterabschlusszeugnisses gedacht?)


    Vielen Dank im Voraus!!!

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